Derzeit wird noch geprüft, ob und wie eine derartige Maßnahme umgesetzt werden könnte
Die thermische Sanierung besonders schlecht isolierter Althäuser könnte in Wien bald Pflicht werden. Derzeit wird noch geprüft, ob und wie eine derartige Maßnahme umgesetzt werden könnte.
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Es ist nur ein kleiner Punkt inmitten des 102 Seiten starken Werkes. Doch er könnte weitreichende Folgen vor allem für die privaten Hausbesitzer in Wien haben. Es sollen "im Laufe des Jahres 2010 alle rechtlichen, technischen, organisatorisch/administrativen, sozialen und ökonomischen Möglichkeiten und Voraussetzungen" geprüft werden, steht im Wiener Klimaschutzprogramm 2 (KliP 2), das vergangenen Dezember im Wiener Gemeinderat beschlossen worden ist.
Dies klingt vor allem einmal umständlich und kompliziert - doch das Ziel ist: "die schrittweise Einführung einer verpflichtenden thermischen Sanierung des Wiener Althausbestandes" , sofern diese älteren Häuser "besonders schlechte Energiekennwerte" aufweisen.
Wenige Privathäuser saniert
Der Hintergrund: Bei der Bilanz der thermischen Sanierungen von Wohnhäusern klafft die Schere zwischen geförderten und privaten Wohnbauten weit auseinander. Denn im Bereich der geförderten Wohnbauten konnten in den vergangenen Jahren bereits 70 Prozent thermisch saniert werden - im Privathausbestand sind es allerdings erst 15 Prozent.
"Die Sanierungsverpflichtung wird kommen", ist sich der grüne Gemeinderat Christoph Chorherr sicher, der im Zuge der Verhandlungen zum KliP 2 diesen Passus hineinreklamierte. Wie genau dieses Ziel erreicht werden kann, werde noch diesen Monat in einer Arbeitsgruppe besprochen.
Rechtlich problematisch
Im Büro des Wiener Wohnbaustadtrates Michael Ludwig (SP) ist man in dieser Frage noch weit vorsichtiger: Zunächst einmal müsse man alle Voraussetzungen für einen derartigen Schritt prüfen - vor allem die rechtlichen. Denn ein Eingriff in privates Eigentum sei grundsätzlich nur bei einer Gefährdung der Sicherheit möglich. Trotzdem soll nun ausgelotet werden, ob und wie bei besonders schlechten Bauten eine Verpflichtung zur thermischen Sanierung dennoch möglich wäre.
Ungeachtet dessen hofft man im Büro Ludwig, dass etwa eine strengere Kontrolle der von der EU vorgeschriebenen Energieausweise für Gebäude noch einiges in Bewegung bringen wird. Denn einerseits haben Häuser mit einer schlechten Energiebilanz automatisch einen geringeren Marktwert - gleichzeitig werde bei Käufern und Mietern die Frage nach den Gesamtkosten - und also auch nach den Heizkosten - immer mehr ein Thema.
Neue Sanierungsförderung
Und nicht zuletzt habe auch die 2009 eingeführte neue Sanierungsförderung - die mehr und gestaffelte Fördermöglichkeiten bietet (siehe Artikel) - bereits einiges bewegt. Generell habe es von 2008 auf 2009 bei den Sanierungen eine Steigerung von 10.900 auf 17.700 betroffene Wohnungen gegeben. Im Bereich der thermischen Sanierungen habe es sogar ein Steigerung von 80 Prozent gegeben, bilanziert Ludwig-Sprecher Hanno Csisinko. Bei einer umfassenden thermisch-energetischen Sanierung von Altbauten ist eine Reduzierung des Heizwärmebedarfs um 50 bis 70 Prozent möglich.
Dementsprechend ist durch die gesteigerte Sanierungstätigkeit auch die Umweltbilanz verbessert worden. Konnte im Jahr 2008 durch die thermische Verbesserung von Wohnhäusern ein Ausstoß von rund 260.000 Tonnen CO2 eingespart werden - so waren es 2009 bereits 280.000 Tonnen CO2.
Problem: Gründerzeithäuser
Probleme gibt es vor allem durch die "technische Herausforderung" bei Gründerzeithäusern, so Csisinko - wegen der gegliederten Fassaden. Insgesamt gibt es in Wien rund 30.000 Häuser, die in der Gründerzeit errichtet worden sind. Im Wohnbauressort schätzt man, dass bei rund 40 Prozent dieser Bauten eine Sanierung sinnvoll wäre. Einen dringenden Bedarf, die Energiewerte zu verbessern, gebe es bei rund 500 bis 600 Gründerzeithäusern.
Vor allem in den Gründerzeitbauten stellt sich überdies auch die Frage der Finanzierung einer umfassenden Sanierung, die durch die Förderung nur abgefedert werden kann. Daher soll im Hinblick auf eine mögliche Sanierungspflicht im Vorfeld auch die soziale Frage einer derartigen Maßnahme abgeklärt werden. (Roman David-Freihsl, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.2.2010)