Wien - Mit der SPÖ wird es keine allgemeine "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber geben, wie sie Innenministerin Maria Fekter vorschwebt. Darauf hat sich am Mittwoch das Parteipräsidium einhellig festgelegt. Asylwerber sollen nur dann angehalten werden, wenn sie iher Mitwirkungspflicht im Asylverfahren nicht nachkommen.

"Wir werden nicht zulassen, dass jeder, der bei uns um Asyl ansucht, automatisch so behandelt wird, als ob er Asyl missbrauchen will", betonte der SPÖ-Chef. Es könne keine sinnlosen Härten geben. Zusätzlich hätten so gut wie alle Verfassungsexperten rechtliche Bedenken zum Vorstoß von Innenministerin Fekter geäußert, der eine allgemeine Internierung von bis zu sieben Tagen vorsieht.

Ärger, aber Zustimmung

Faymann ärgerte sich auch darüber, dass im Bereich des Fremdenwesens eine Gesetzesnovelle nach der anderen vorgelegt werde, wodurch nur Stückwerk herauskomme. Immerhin sei die letzte Änderung im Asylwesen erst mit Jahresbeginn in Kraft getreten. Bezüglich der Aufenthaltsverpflichtung sei er aber trotzdem bereit, einer Gesetzeslösung zuzustimmen. Die Verhandlungen in der Regierung liefen.

Bundesamt für Asyl und Migration

Sinnvoller wäre es nach Ansicht des Kanzlers aber, die Verfahren zu beschleunigen. Unter anderem schwebt der SPÖ ein Bundesamt für Asyl und Migration vor. In diesem könnten alle Asyl- und Zuwanderungsangelegenheiten gebündelt werden. Derzeit seien nicht weniger als 113 Stellen zuständig, vom Bundesasylamt über die Bundespolizeidirektionen bis hin zu den Bezirksverwaltungsbehörden. Besser wäre nach deutschem Vorbild nur eine Behörde mit Außenstellen in den Bundesländern. Zudem setzt Faymann, wenn es um das Problem illegaler Ausländer geht, auf eine verstärkte Bekämpfung der Schwarzarbeit. Dennoch hielft Faymann fest: In dieser Regierungsperiode werde es keinen Regierungsbeauftragten für Integration geben.  (APA)