Ex-Botschafter soll seine Gefängnisstrafe unter internationaler Beobachtung verbüßen
Wien - Kasachstan hat der österreichischen Justiz formelle Garantien gegeben, dass der frühere Botschafter des zentralasiatischen Landes, Rakhat Alijew, bei einer Auslieferung nach europäischen Menschenrechtsstandards behandelt würde.
Die in Österreich geäußerten Bedenken, Alijew erhielte kein faires Verfahren, bestünden zu Unrecht, sagte Kasachstans Botschafter in Wien, Yerzhan Kazykhanow, am Mittwoch. Das Landesgericht Wien hatte 2007 eine Auslieferung des früheren Botschafters, Vizeaußenministers und stellvertretenden Geheimdienstchefs Alijew abgelehnt mit Verweis auf die Menschenrechtslage in dem Land.
Derzeit läuft ein zweites Verfahren über einen Auslieferungsantrag von Kasachstan. Dieses Mal geht es um den Strafvollzug: Alijew war in Abwesenheit zu insgesamt 40 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gerichtsverfahren fand dabei unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor einem Geheimtribunal statt.
Dem 47-jährigen Alijew werden die Entführung zweier Bankmanager vorgeworfen, die seither als verschwunden gelten, Korruption, Erpressung und die Bildung einer kriminellen Organisation. Anfang Jänner traf sich Alijew allerdings geheim mit dem kasachischen Außenminister Kanat Saudabajew in Wien, wie der Standard damals aus verlässlichen Quellen erfahren hatte. Dabei dürfte es um ein Stillhalteabkommen zwischen Alijew und der Regierung in Astana gegangen sein, die in diesem Jahr den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernommen hat.
Das Treffen allein ließ Zweifel aufkommen, dass es im Fall Alijew tatsächlich um angeblich begangene Verbrechen geht und nicht eher um die politischen Ambitionen des früheren Schwiegersohns des Präsidenten, der selbst für das Amt des Staatschefs kandidieren wollte. Die Behörden versuchten 2007 auch, Alijew aus Wien zu entführen.
Straßburg lehnte ab
Kasachstans Botschafter in Wien versicherte nun, Alijew könne seine Gefängnisstrafe unter internationaler Beobachtung in Kasachstan verbüßen. Noch im vergangenen November hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg jedoch die Auslieferung eines kasachischen Staatsbürgers in sein Heimatland als einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention gewertet. Ein Schutz vor Folter sei nicht gewährleistet, urteilten die Richter.
Der UN-Berichterstatter für Folter, der Österreicher Manfred Nowak, kam in seinem jüngsten Report zu einer günstigeren Einschätzung des zentralasiatischen Landes: In Kasachstan würde nicht systematisch gefoltert, Fälle von schweren Misshandlungen gebe es aber sehr wohl. Während seines Besuchs im Frühjahr 2009 seien ihm von den kasachischen Behörden zudem Hindernisse in den Weg gelegt worden. (Markus Bernath/DER STANDARD, Printausgabe, 18.2.2010)