Absprachen drücken Preise

Die eigenen vier Wände unterm Hammer

Verena Kainrath, 12. Februar 2010 17:11

Österreicher bangen zunehmend um Haus und Heim - Absprachen drücken Preise bei Zwangsversteigerungen

Wien - Vor dem Verhandlungssaal des Wiener Bezirksgerichts macht ein Packerl Geldscheine die Runde. Tausende Euro verschwinden in der ausgebeulten Tasche seines neuen Besitzers. Die kleine Gruppe an Männern rundum nickt sich zu, bevor sie auseinanderstieben und sich in den verwinkelten Gängen des Justizgebäudes verlieren.

Einer hat das Ganze aus den Augenwinkeln scheinbar unbeteiligt verfolgt. Die Hände tief im Anorak vergraben, wartet er, bis der letzte ums Eck verschwunden ist, dann macht er seinem Ärger Luft. "Illegale Absprachen sind das, und die Richter wissen es. Alle wissen es, aber keiner tut was dagegen."

"Natürlich gibt es Absprachen"

Wenige Minuten zuvor hat er im dicht besetzten Auktionssaal um eine 50 Quadratmeter große Wohnung in Wien-Wieden mitgesteigert. Rufpreis waren 24.300 Euro. Erst zögerlich, dann immer rasanter schraubten sich die Angebote auf 57.000 Euro. "Um diesen Preis ist das nur auf den Zwangsversteigerungen zu holen", fügt er hinzu. Aber die seien etwas für Profis, "Private verbrennen sich dabei nur ihre Finger." Er stieg bei 45.000 Euro aus, schon vor dem gereizten Ordnungsruf des Richters, die Herren mögen ihre Privatgeschäfte gefälligst unterlassen. Dass es ein abgekartetes Spiel war, sei ihm klar gewesen, er sei selbst aus der Branche. "Es floss Geld, damit der Preis nicht nach oben getrieben wurde."

Einige Türen weiter hinter Aktenbergen sitzt Markus Riedl. Je schlechter die Liegenschaft, desto mehr Abreden gebe es, seufzt der Richter. Sie zu unterbinden sei in der Praxis fast unmöglich. Anders sei das bei den Gustostückerln: An ihnen sei das Interesse enorm, da regle der freie Markt die Preise.

"Natürlich gibt es Absprachen - immer von denselben Pappenheimern", ergänzt sein Kollege Ernst Gleichweit, Richter in Wien-Fünfhaus. Vor allem auf dem Land teilten sich Spekulanten Immobilien unter sich auf - oder kassierten ein paar Tausender von Privaten, um sich aus der Versteigerung rauszuhalten. Anzeigen gibt es kaum.

8000 Zwangsversteigerungen

Jedes Jahr laufen in Österreich 8000 Zwangsversteigerungen. Ihnen voraus gehen mehr als 14.000 gerichtlich erzwungene Räumungen von Haus, Heim und Gewerbeobjekten. Das meiste ist mit Hypotheken und Pfandrechten belastet. Gläubiger sind vor allem Banken. Eilige Exekution betreiben jedoch auch die Eigentümergemeinschaften: Um in die Mühle der Justiz zu geraten, genügen oft ein paar Betriebskostenrückstände. Bei einer Versteigerung stehen dann geringe Forderungen hohen Werten gegenüber, meint Riedl. Das alles diene eben gerne als Druckmittel, "es ist eine Frage der Taktik" .

Gerhard Tiefenthaler beobachtet seit rund einem halben Jahr einen starken Anstieg der Zwangsauktionen. Er gab einst internationale Ferienjobführer heraus, doch das Geschäft mit Versteigerungen war ergiebiger. Seit 18 Jahren veröffentlicht er nun Monat für Monat die neuesten Immo-Angebote.

In Bayern habe sich die Zahl der zu ersteigernden Liegenschaften auf 1200 im Monat nahezu verdoppelt. In Österreich liste er über 500 auf, um 150 mehr als noch im vergangenen Sommer, kräftige Zuwächse gebe es in Wien und Niederösterreich.

Früher seien Häuser und Wohnungen überwiegend nach Scheidungen und Erbstreitigkeiten auf den Markt gekommen. Mittlerweile steckten jedoch vor allem finanzielle Probleme dahinter. Die Krise und die damit verbundene steigende Arbeitslosigkeit werde die Zwangsversteigerungen in Österreich weiter antreiben, glaubt er. Und es seien durchaus etliche Perlen dabei, versichert er. Einfamilienhäuser mit einem satten Schätzwert von 600.000 Euro etwa, oder Hotels in Bestlagen. Manches lasse sich um bis zu einem Drittel billiger als am freien Markt kaufen.

Richtige Welle kommt erst

Peter Kolba sieht die eigentliche Welle an Zwangsversteigerungen erst kommen. Denn ab 2013 würden viele Fremdwährungskredite fällig und ihr neues Heim für etliche nicht länger finanzierbar. Der Rechtsexperte des Konsumenteninformations-Vereins erzählt von Familien, die sämtliche Ersparnisse auf Druck von Finanzberatern in Papiere von Immoeast und Immofinanz investierten. Für den Hausbau wurden Kredite aufgenommen. Dann stürzte der Aktienkurs ein, nun droht der Verlust der eigenen vier Wände.

Eine Versteigerung sei vor allem auf dem Land eine Tragödie, sagt Schuldnerberater Alexander Ma-ly. Viele Häuser seien unverkäuflich oder nur deutlich unter ihrem Wert zu versteigern. Die Erlöse daraus reichten in der Regel nicht aus, um alle Schulden zu tilgen.

Es sei wie beim Pokern, umreißt ein Makler die Stimmung im Auktionssaal. "Früher oder später brechen bei den Bietern die Schranken. Dann glaubt man, Geld ist abgeschafft. Dann kocht der Raum. Dann regiert nur noch die Gier." (Verena Kainrath, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13./14.2.2010)

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Richard-R
03.05.2010 03:39
Und in Deutschland...

...wird das Ganze jetzt sogar noch vom TV angeheizt: http://unterm-hammer.com/

Tine Wittler "vertickt" für RTL und die armen betroffenen Familien Immobilien, die sonst in die Zwangsversteigerungen gekommen wären...

Sensei Onaga
16.02.2010 09:09

Es gibt zweierlei Vorgehensweisen bei den Absprachen im Vorraum des Auktionssaales.

Ein designierter "Vertreter" der anwesenden Immobilienmakler lotet die Anzahl der privaten Bieter aus und schätzt ein wer von den Privaten eine "potentielle Gefahr" darstellt.
Der oder Die gefährliche(n) Privaten werden nun (natürlich einzeln) angesprochen und es wird ihnen klargemacht daß hier ausschießlich Profis anwesend sind und man als privater "sowieso chancenlos" sei.
Sollte der Einschüchterungsversuch und der Versuch das Bietlimit zu erfahren fehlschlagen so wird eines von zwei möglichen Angeboten unterbreitet:
1.) Ich gebe Ihnen € n,- wenn Sie der Auktion fernbleiben.
oder
2.) Sie geben mir € n,- und ich sorge dafür daß kein "Profi" bietet.

Chocoholic
16.02.2010 23:15
Ich sehe da sehr gute Einkommenschancen, wenn man sich als privater Bieter ausgibt.....

hast1
15.02.2010 23:47
habs nicht verstanden.

worin liegt jetzt das problem der privaten bieter?

die profis sprechen sich ab, gehen nicht weiter als bis soundsoviel. was hindert den aussenstehenden daran mehr zu bieten?

warum ist der herr im artikel bei 45.000 Euro ausgestiegen, wenn die erreichten 57.000 Euro ein schnäppchen waren?

Sensei Onaga
16.02.2010 09:12

Der Private weiß nichts von einem Limit der Profis und fürchtet diese hätten in jedem Fall den längeren Atem, was aber aufgrund der Tatsache daß die Makler ja auch "was verdienen müssen" meistens ein Trugschluß ist.

Max Edwin
10.03.2010 18:24
stimmt leider nicht ganz

zumeist werden die nicht eingeweihten bieter jedenfalls ausgebremst. die gang der profis machen sich nämlich vorher nicht nur aus, wer von ihnen die immobilie um welchen (höchst)preis bekommt, sondern zumeist auch eine "verlustbeteiligung". DH wenn das gesetzte limit von einem fremdling überboten wird, überbieten sie (bis zu einem gewissen limit natürlich) und teilen sich danach den betrag untereinander auf, damit das objekt trotz allem innerhalb der meschpoche bleibt.

Sensei Onaga
11.03.2010 09:03

Danke für die Ergänzung, das war mir bis dato nicht bekannt.

Chocoholic
16.02.2010 23:13
Entschuldigen Sie, aber irgendwie wuerde ich da mehr Sorge haben,

was die Intelligenz der privaten Bieter betrifft, da ist es wirklich besser, sie bieten erst gar nicht mit und werden eingeschuechtert...

immofuchs
15.02.2010 13:15
Nur der Ordnung halber:

Die Zahlungsunfähigkeit wird nicht von den Kauflustigen bei der Versteigerung verursacht - egal wie gierig die sind! Die Gier der "Investoren" zu wecken, ist vielmehr der einzige sinnvolle Zweck einer öffentlichen Versteigerung.
Und die Herren, die sich ihre Zurückhaltung abgelten lassen leben von der Naivität privater Bieter, die im Vorfeld der Versteigerung ihre Preisvorstellungen herumerzählen.- was im Geschäftsleben nie sonderlich listig ist.

europa fassen
13.02.2010 12:33
Ein schönes Beispiel,

wie in unserem Korruptionssumpf diejenigen, die eh schon in finanziellen Schwierigkeiten stecken, von ein paar korrupten Haien bis aufs Letzte abgezockt werden.

Ein Skandal, dass da unsere Justiz auch noch zusieht.

Es ist nicht nur in Griechenland so, dass die Korruption und die Hinterziehung inzwischen ungeahnte Ausmaße erreicht hat. Ausmaße die auch schon die Stabilität von Staatshaushalten und Währungen gefährden.

Pfui Teufl!!

ravenna
14.02.2010 16:06
Es ist ja schön,...

...dass Sie sich da so ereifern. Nur wenn Private Immobilienhändler gegen Geld nicht mitsteigern, hat das nichts mit "Korruption" zu tun.

Kohlhaas1
13.02.2010 23:08
Hast Du geglaubt daß es bei uns anders zugeht als am schwarzen Kontinent , edler Fremder ?

Worüber regst Du dich auf ?
Seit Menschengedenken kann man nur am Unglück Anderer richtig verdienen.

Aussteiger1
13.02.2010 08:57
Ich würde mir gerne etwas ersteigern!

Leider kenne ich mich nicht so gut aus! Die Erklärungen, Ausführungen und Beschreibungen bei den Edikten sind so, dass ich mich als Leie nicht drübertraue!

Gibt es irgendwo einen Leitfaden für Zwangsversteigerungen?

Sensei Onaga
16.02.2010 09:00
Wichtig

In der Ediktsdatei immer vegewissern daß es sich NICHT um eine Versteigerung eines ANTEILS an der Liegenschaft oder ein Superädifikat handelt.
Es ist nämlich oft der Fall daß nur ein 1/3 oder 1/2 Anteil einer Liegenschaft zur Versteigerung steht, und wer will schon ein halbes Einfamilienhaus ersteigern.
Bei einem Superädifikat handelt es sich um ein z.Bsp. Eigenheim auf einem "nicht eigenem Grundstück" (Pachtgrund). Hier gilt es genau zu lesen, der Hinweis auf ein Superädifikat ist oft allzuleicht überlesbar.

helmut wiesel
16.02.2010 10:29

also die Grundlagen des Grundbuches sollten bei einem Immobilienerwerb bekannt sein.
Egal ob Versteigerung oder nicht.
Falls nicht --> rechtsbeistand beanspruchen

Sensei Onaga
17.02.2010 08:48

Da gebe ich Ihnen selbstverständlich recht .
:)

immofuchs
15.02.2010 13:22
Ganz einfach

Die rechtliche Rahmen werden in den Edikten beschrieben und die Einhaltung wird vom Richter überwacht.
Sie sehen sich zuerst das Objekt an, weil Garantie gibts (logo) keine. Dann legen Sie Ihren Höchstpreis fest und wandern mit Vadium (Sparbuch) und Reisepass zur Versteigerung. Dort heißts dann Pranke hoch bis zum eigenen Limit, und aus.
Wenn Sie Zweifel an der eigenen Disziplin hegen können Sie auch einen Vertreter schicken, zB einen Anwalt.

RT
13.02.2010 18:47
Der Leitfaden:

1. Immobile unbedingt selbst besichtigen!!!
2. Maximalpreis für Versteigerung setzen (ca. 20% unter Marktwert... das ist NICHT der Schäftzwert)
3. Langsam und in kleinen Schritten mitsteigern bis zum Maximalpreis.

So machen das die Profis und das ist eigenlich überhaupt nichts besonderes.

LapuLapu
13.02.2010 16:09
http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ed... thome.nsf/

Unter http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ed... thome.nsf/
ist den jeweiligen Wohnungen / Häusern ein Gutachten (als pdf, downloadbar) angehängt.
Auch als "Laie" oder "Anfänger" leicht lesbar. Zuerst mal auf 4 oder 5 Auktionen gehen, beobachten.
Dann kaufen. Nicht über Marktwert gehen! (Gutachten ist Verkehrswert oder Nutzwert baer NIE der Marktwert) Leitfaden hierfür: http://www.immopreise.at/ oder einen (Guten) Makler fragen....

zupay
05.03.2010 17:02
wie unterscheiden sie marktwert und verkehrswert?

"Der Marktwert bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 wurde insbesondere klargestellt, dass der Begriff Verkehrswert (§ 194 BauGB) synonym zu gebrauchen ist." (wikipedia)

t 3
 
12.02.2010 21:57
finde ich interessant.

betrug von dem alle hinter mehr oder weniger vorgehaltener hand wissen, richter inklusive, und was sind die konsequenzen? ein schlichtes achselzucken...

ravenna
14.02.2010 16:06
Ist halt....

..nur kein "Betrug".

t 3
 
15.02.2010 17:45
... sondern?

wie nennt man das, wenn durch absprachen jemand um einen fairen preis betrogen wird?

ravenna
17.02.2010 10:39
Fairer Preis?

Wer bestimmt, was ein "fairer Preis" ist? Sie? Der Verkäufer?

Betrug ist im rechtlichen Sinne eindeutig defniert. Und das ist ganz bestimmt keiner. Nicht einmal nach der Duden-Definition. Verwenden Sie keine Wörter, deren Bedeutung Sie nicht kennen/verstehen.

t 3
 
17.02.2010 19:43
...vielleicht sollten sie "betrug"

nicht im duden nachschlagen, sondern im stgb.

§146.

"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

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