220 Personen wollen sich selbst anzeigen

11. Februar 2010 15:41

Solidaritätsaktion falls Verfahren gegen Aktivisten nicht sofort eingestellt wird

Wien - Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen 13 Tierschützer, die sich ab 2. März im Landesgericht Wiener Neustadt unter anderem wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verantworten müssen, gibt es eine ungewöhnliche Solidaritätsaktion. 220 Personen des öffentlichen Lebens - darunter der Schauspieler Hubsi Kramar und der Liedermacher Sigi Maron - wollen in der kommenden Woche bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Selbstanzeige erstatten, sollte das Verfahren gegen die Tierschützer nicht sofort eingestellt werden.

Für die "Plattform gegen die Kriminalisierung politischen Engagements", von der die Aktion ausgeht, ist die strafrechtliche Verfolgung der 13 Aktivisten eine "Justizfarce", wie der Verein am Donnerstag in einer Presseaussendung betonte. In den Augen der Plattform stellen die der Anklage zugrundeliegenden Sachverhalte "ein normales und typisches Verhalten von politischen AktivistInnen der Zivilgesellschaft" und keine strafbaren Handlungen dar.

Laut Boris Lechthaler, dem Sprecher der Plattform, wird es zu den konzertierten Selbstanzeigen wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation kommen, sollte die Staatsanwaltschaft nicht einlenken. Wie Lechthaler versicherte, könnten zahlreiche weitere Personen dem Beispiel der 220 folgen.

Die "Plattform gegen die Kriminalisierung politischen Engagements" wird am kommenden Mittwoch zu der Solidaritätsaktion eine Pressekonferenz in Wien veranstalten. In "persönlichen Statements" wollen die bekanntesten Proponenten ihre Beweggründe darlegen, weshalb es für sie unumgänglich ist, sich mit den 13 Tierschützern solidarisch zu zeigen. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 49
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leib yggdrasilovic
02.03.2010 16:52
es sind vermutlich die üblichen verdächtigen,

die sich überall wichtig machen: bei der rettung des augartenspitzes, bei der unterstützung der wohnwagennomaden und beim hilfsverein für verwitwete vietnamesische hängebauchschweine.

Kinder Sitz
02.03.2010 11:47
Wichtigtuer

Gerade mal 1 (eine) Selbstanzeige ist tatsaechlich eingegangen, wurde gestern in einer Randnotiz erwaehnt...

Buller
05.03.2010 16:23
Nonsens!


http://tierschutzprozess.at/

Abschnitt "Doppelstrategie", 5. Absatz:

Es sei aber auch nach monatelangem Lesen des § 278a StGB nicht erkennbar, dass man sich durch das Abhalten von Tierrechtskongressen strafbar machen könnte, wie das der Staatsanwalt jetzt anklage. Zusätzlich gäbe es bereits 240 Selbstanzeigen. Das sei bereits bekannt, rief die Richterin dazwischen.

Mani Pulatio
02.03.2010 17:26

das hätten Sie gerne Herr Handler.

Black Widdow
01.03.2010 15:27
So

bin jetzt dem Verein gegen Tierfabriken beigetreten und warte gespannt, was passiert ;-)

jamei
 
01.03.2010 17:55
Ich

bin auch soeben beigetreten.
Bisher hab ich bloß ein- zweimal gespendet.

Fuchsi
13.02.2010 11:35
Selbstanzeigen nach §278a StGB

Diese Kampagne ist nicht nur eine tatkräftige Unterstützung der verfolgten Tierrechtsaktivist_innen, sondern soll auch gewährleisten, dass Staat und Wirtschaft künftig nicht einfach "unbequeme" NGOs durch akustische/optische Überwachung, Hausdurchsuchungen,Wanzen im Schlafzimmer, Gefängnis, ... einschüchtern und/oder wegsperren können. Fuchsi














Demokratiefan
01.03.2010 09:20
Wiederholungen machen Ihren Unsinn nicht wahr.

Sie haben exakt den selben Text bereits gepostet.

Und die 20 Leerzeilen, damit es so aussieht, als würde Ihnen niemand widersprechen zeigen auch mit welch billigen Manipulationstricks Sie arbeiten.

Demokratiefan
01.03.2010 06:34
Unbequeme NGOs

Eine NGO ist also "unbequem" wenn Sie Straftaten organisiert und durchführt?

Sachbeschädigung ist keine Kleinigkeit. Der Vorwurf der Tierquälerei ebenso wenig.

Vielleicht ist nur einigen die Sicherung durchgebrannt und sie haben übersehen, wo Aktivismus aufhört und Kriminalität beginnt. Der Zweck heiligt die Mittel nicht.

Davon abgesehen, lesen Sie einfach den 278er

Brock
01.03.2010 02:53
diese selbstanzeigen sind schwachsinnig

ist verschwendetes steuergeld! die sich selbst anzeigen wissen dass sie nichts getan haben und daher unschuldig sind. deswgen zeigen sie sich ja selber an.

wäre balluch aufrichtig, hätte er sich damals selbst gestellt und angezeigt! er hat jedoch noch immer die gelegenheit dazu per geständnis vor gericht!

hoffe der herr hat so viel mut wie die 220 anderen personen! ich glaube es aber nicht!

Gaudeamus igitur
01.03.2010 11:14
Breitet sich Nervosität im Gerichtsgebäude in Wiener Neustadt aus?

Im Zuge der 278 a-Ermittlungen sind Leute aus derart fadenscheinigen Gründen ins Visier geraten, dass keine Person, die irgendwie Sympathie - z.B. durch "Beistellung finanzieller Mittel" (auch als "Spenden" bekannt) - für die Anliegen der Tierschützer gezeigt hat, sicher sein kann, nicht auch still und leise von der SOKO durchleuchtet zu werden. Aufgelöst wurde die SOKO meines Wissens nicht, im Gegenteil, sie soll mit womöglich gesteigerter Energie im Geschäft sein.

al bert
12.02.2010 18:32
§278a trifft alle

So funktioniert §278a:

Beispiel: Frau X sagt im Privatgespräch, sie findet die USA hat 9/11 verdient. Ohne irgendwen der Attentäter zu kennen ist Frau X nach §278a schuldig, ein Mitglied zu sein, weil sie weiss, dass es eine kriminelle Organisation gibt, die 9/11 durchgeführt hat und trotzdem hat sie - und sei es nur verbal - 9/11 unterstützt. Laut §278a reicht es, "auf andere Weise", also irgendwie, eine kriminelle Organisation wissentlich unterstützt zu haben.

Im Tierschutzfall: Die SOKO meint, etwaige Anschläge hat eine kriminelle Organisation im Tierschutz gemacht, die gegen Pelz ist. Die angeklagten Tierschützer wussten, dass diese Organisation existiert und haben trotzdem Pelzdemos gemacht und so sie in ihren Zielen unterstützt.

Demokratiefan
01.03.2010 06:30
Sie haben den 278a'er aber auch nur im Comic-Heft gelesen.

Denn sonst würden Sie wissen, dass Ihr Zitat "auf andere Weise" nicht im Gesetz steht und somit frei erfunden ist.

Aber für Ihre Bildung: hier der Link zum Paragrafen

http://ris.bka.gv.at/Dokumente... 033827.pdf

Standardjurist
01.03.2010 17:55
Erklären Sie das doch endlich einmal der StA in Wiener Neustadt!

Ein Schlüsselwort in Abs. 1 ist "schwerwiegend" (auch betreffend Vergehen gegen Vermögen). Diese Eigenschaft ist hier mir Sicherheit nicht gegeben, außer im Kopf des Anklägers.

Ich glaube, dass sich das Vorposting auf die pervertierte Auslegung des Gesetzes durch SOKO und StA bezieht.

Gilgamesh
12.02.2010 11:22

"...Solidaritätsaktion falls Verfahren gegen Aktivisten nicht sofort eingestellt wird..."

Na sind wir froh, dass sich unsere Justiz nicht von selbst ernannten Weltrettern erpressen lässt....

Seltsames Rechtsverständnis, ein Kinderschänder der Regisseur ist, ist arm.
Ein Mörder ist gestresst, wenn er Migrant ist.
Sachbeschädigung irrelevant, wenn es von Tieraktivisten begangen wird.


Aus veganer Sicht:
13.02.2010 14:02
seltsame Vorurteile

Ich wundere mich ebenso über die Beurteilungen in unserem Justitzsystem. Ich bin allerdings auch der Ansicht, dass keine Leute verfolgt werden sollten, gegen die nichts vorliegt.

Wieso unterstellen Sie KritikerInnen im Tierschutzfall, dass sie Sachbeschädigungen als irrelevant einstufen würden, falls die von TierschützerInnen begangen werden? Der Skanald ist ja nicht, dass Leute verfolgt werden, gegen die irgendwelche Beweise vorliegen, sondern der, dass Leute verfolgt werden, die sich lediglich öffentlich zu bestimmten Ansichten bekennen. Als Begründung für ihre Verfolgung werden schockierender Weise ausschließlich völlig rechtmäßige Aktivitäten herangezogen...

Demokratiefan
01.03.2010 06:32
"rechtmäßige Aktivitäten"

der 278a'er ist anzuwenden, wenn "schwerwiegende Straftaten" vorliegen. Wie z.B. Versprühen von Buttersäure in Geschäften sowie Drohen und Nötigen.

Das sind keine rechtmäßigen Aktivitäten. Sorry, da ging der "zivile Ungehorsam" schlicht zu weit.

w. wolf
13.02.2010 11:41

eigentlich geht's bei der sache nicht (nur) um die tierrechtler_innen. vielmehr geht es darum, aufzuzeigen, dass das beispiel dieser jetzt verfolgten gruppe zeigt, dass 278ff StGB gegen JEDE bliebige gruppierung eingesetzt werden kann. von der lästigen bürgerinitiative über politische gruppierungen bis zu gewerkschaften etc. dass das nicht die eigentliche intention des "mafiaparagraphen" sein kann, liegt auf der hand.

wenn sie die diversen skandale der letzten zeit verfolgt haben, werden sie auch festgestellt haben, dass auffallend oft berichtet wurde, dass viele dieser deals auf jagdgesellschaften abgeschlossen wurden. dass sich da der tierschutz mit jagdstörungen keine freunde gemacht hat, dürfte auf der hand liegen ... na, klingelt's?

Desert Eagle .50
12.02.2010 14:05

Bitte vor dem Posten die Sachverhalte etwas genauer studieren: die Sachbeschädigungen sind tatsächlich irrelevant, keine_r der 13 ist deswegen angeklagt!

Demokratiefan
01.03.2010 09:21
Falsch

der §278a IST eine Anklage wegen schwerwiegenden Straftaten. Darunter zählen u.a. auch Sachbeschädigungen.

the falling man
02.03.2010 19:53
stimmt,

eine sachbeschädigung ist in österreich eine "schwerwiegende straftat", für deren verfolgung der gesamte polizei und justizapparat aufgeboten werden muss. die tötung eines asylbewerbers ist ein bagatelldelikt, dass mit einer kurzen bedingten strafe abgehandelt wird ;-)

Demokratiefan
03.03.2010 06:53
Nötigung, Drohung, Erpressung...

das sind alles schwere Straftaten.

Und hören Sie auf Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

the falling man
05.03.2010 22:35
außer tierquälerei..

scheint es in österreich nur "schwere" straftaten zu geben ;-))

Demokratiefan
01.03.2010 06:36
genau informiert...

der 278er kann nur angewandt werden, wenn im Verfahren konkrete Straftaten nachgewiesen werden.

Nur weil die Straftaten in der Anklageschrift vielleicht nicht aufgelistet sind, heißt das nicht, dass sie nicht dem Verfahren zu Grunde liegen.

Nur: die Straftat selbst mag harmlose Folgen haben. Die Kombination mit dem 278er gibt auf einmal einen ordentlichen Strafrahmen.

Standardjurist
01.03.2010 18:05
Die absolute Absurdität

des Verfahrens kann in einer Nußschale wahrlich nicht besser zusammengefasst werden, als Sie es in Ihrem Posting getan haben.

Danke! Ich hoffe, dass wir uns bald bei einer Solidaritätsdemonstration für die angeklagten Tierschützer kennen lernen können.

Ich erwarte fest einen Freispruch auf OGH-Ebene. Dies wird die Staatsanwaltschaft und die Jägerschaftsfans vom Innenministerium aber nicht sonderlich stören, da es ihnen hauptsächlich um die Einschüchterung und um den Frontalangriff auf die wirtschaftliche Existenz engagierter Privatleute geht. Diese scmhutzigen Ziele wurden natürlich schon weitgehend erreicht.

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