Durchbruch bei Abkommen vereinbart - Deutsche Bedenken gegen Todesstrafe berücksichtigt

Berlin - Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Deutschland und die USA auf ein Rechtshilfeabkommen in Strafsachen verständigt. Das teilte das deutsche Justizministerium am Montag in Berlin mit. Die Minister Brigitte Zypries und John Ashcroft würden den Vertrag unterschreiben, wenn letzte technische Fragen geklärt seien. Den deutschen Bedenken gegen die in den USA praktizierte Todesstrafe wurde den Angaben zufolge "angemessen Rechnung getragen".

Durch die vertragliche Festlegung der Grundregeln in der Rechtshilfe werde die jetzt schon ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen amerikanischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden noch weiter verbessert, erklärte Zypries. Dies sei besonders im Kampf gegen den internationalen Terrorismus von entscheidender Bedeutung, "denn nur, wenn die Staaten miteinander kooperieren, können wir die weltweit verzweigten Netzwerke wirkungsvoll zerschlagen".

Im Rahmen der Rechtshilfe können die Staaten beispielsweise Dokumente beschlagnahmen, Zeugen vernehmen, Urkunden austauschen und nach gesuchten Personen fahnden, wie das Ministerium erklärte. Amerikaner und Deutsche arbeiteten auf Grundlage internationaler Verträge schon seit über 40 Jahren so zusammen, doch fehlte bisher ein bilaterales Abkommen zwischen beiden Staaten. Darüber wurde seit den 80-er Jahren verhandelt. Der Durchbruch wurde den Angaben zufolge jetzt in Washington erzielt, nachdem beide Staaten ihre Zusammenarbeit gegen den internationalen Terrorismus in den vergangenen Wochen intensiviert hätten.

Das Abkommen legt unter anderem fest, welche Bedingungen die deutsche Bundesregierung für ihre Rechtshilfe stellen könne, wenn einem Angeklagten in den USA die Todesstrafe drohe. In solchen Fällen könne Deutschland seine Kooperation davon abhängig machen, dass übergebene Beweise und Informationen nicht gegen den Angeklagten zur Verhängung der Todesstrafe verwertet werden dürften. Diese bereits in der Vergangenheit geübte Praxis werde jetzt auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt. (APA/AP)