Generelles Einsperren aller Asylwerber, auch nur für wenige Tage sei verfassungsrechtlich äußerst bedenklich
Wien - Bundeskanzler Werner Faymann hat am Mittwoch deutlich gemacht, dass der Gesetzesentwurf von Innenministerin Maria Fekter zu einer Anwesenheitspflicht für Asylwerber mit keiner Zustimmung der SPÖ rechnen kann. "Was nicht sein darf, ist, dass man alle Menschen, die in unser Land kommen und Hilfe in einer Notsituation suchen, generell in ein Lager sperrt", erklärte der SPÖ-Chef per Aussendung. Innenministerin Fekter zeigte sich abwartend und verwies darauf, dass es auch bei den Sozialdemokraten Stimmen für die Anwesenheitspflicht gebe.
Konkret meinte sie damit die niederösterreichische SPÖ, die ihren Plänen am Mittwoch den Segen gab. Landeschef Sepp Leitner bezeichnete eine siebentägige Anwesenheitspflicht als "in Ordnung". Der SP-Vizebürgermeister der Flüchtlingslager-Gemeinde Traiskirchen, Franz Gartner, konstatierte: Wenn jemand Asyl brauche, werde er mit sieben bis zehn Tagen kein Problem haben. Bis 1993 hätten Asylwerber aus gesundheitlichen Gründen 20 bis 25 Tage anwesend sein müssen.
Die anderen Länder-Organisationen der SPÖ schlossen sich hingegen der Meinung der Bundespartei an. Der oberösterreichische SPÖ-Chef Josef Ackerl sieht die Anwesenheitspflicht als "Haft", die nicht angemessen sei. Der Kärntner SPÖ-Vorsitzende Reinhart Rohr warf Fekter vor, mit "Brachialgewalt" vom gescheiterten Asylerstaufnahmezentrum in Eberau ablenken zu wollen. Die Vorarlberger und die burgenländische SPÖ sehen eine Verfassungswidrigkeit bei den Plänen der Ministerin, aus Salzburg hieß es, in einer so sensiblen Frage müsse es absolut Rechtssicherheit geben.
Kurzgutachten des Verfassungsdienstes
Faymann beruft sich auf ein erstes Kurzgutachten des Verfassungsdienstes im Kanzleramt. Die Juristen meinen zwar, dass die zweite Phase von bis zu sechs Wochen bedingter Aufenthaltspflicht rechtens sein könnten, nicht ab die fünf bis sieben Tage zu Beginn, wo eine absolute Ausgangssperre herrschen soll. "Eine generelle, ausnahmslose gesetzliche Anordnung der Freiheitsentziehung für alle Asylwerber ist verfassungswidrig", lautet der Kernsatz der Expertise.
Einzelfallprüfung
Dementsprechend besteht Faymann auf einer Einzelfallprüfung. Noch deutlicher als gestern im Ministerrat machte der Kanzler heute klar, dass die SPÖ der Fekter-Vorlage so sicher nicht zustimmen wird. "Ein generelles Einsperren aller Asylwerber, auch nur für wenige Tage, ist erstens verfassungsrechtlich äußerst bedenklich, zweitens auch sachlich unsinnig", betonte Faymann. Schon im derzeit geltenden Asylrecht gebe es die fallbezogene Möglichkeit der Festnahme, sollte sich jemand dem Verfahren entziehen.
Auch wenn Fekter vom Koalitionspartner eine Absage kassierte, gab es für sie heute doch einen Grund zur Freude. Im steirischen Vordernberg unterfertigte die Ministerin gemeinsam mit SP- Bürgermeister Walter Hubner eine Absichtserklärung zur Errichtung eines Schubhaftzentrums. Der Spatenstich für das 17 Mio. Euro teure Projekt könnte noch heuer erfolgen, Inbetriebnahme wäre dann 2012.(APA)