Round Table

Der Fall Alijew und das Auslieferungsrecht

09. Februar 2010 16:59

Der internationale Strafrechtler Cherif Bassiouni war bei einem Round Table in Wien

Der Fall des ehemaligen kasachischen Botschafters in Österreich, Rakhat Alijew, beschäftigt seit vier Jahren Justiz, Medien und - via parlamentarischem Untersuchungsausschuss - auch das Parlament. Artikelschreiber und Politiker haben sich ausführlich mit den Spionagevorwürfen in Zusammenhang mit dem in Kasachstan in Abwesenheit zu 40 Jahren Haft verurteilten Ex-Schwiegersohn von Staatspräsident Nursultan Nasarbajev beschäftigt.

Die Justizbehörden hingegen könnten es sich laut dem renommierten Experten für internationales Strafrecht, Cherif Bassiouni, rund um das Auslieferungsbegehren Kasachstans für Alijew zu leicht gemacht haben. "Die Frage ist, ob die österreichische Justiz 2007, vor der Ablehnung von Alijews Auslieferung nach Kasachstan, bei den dortigen Behörden Garantien verlangt hat, dass das gegen ihn angestrengte Verfahren fair ablaufen wird - oder ob das unterlassen wurde" , sagte Bassiouni bei einem Round-Table-Gespräch im Wiener Juridicum.

Sollte es keine derartigen Anfragen von Behörde zu Behörde oder auf diplomatischem Weg gegeben haben, sondern sollten vielmehr "österreichinterne, innerbürokratische Motive zu der Nichtauslieferung geführt haben" : der Verbleib Alijews in Österreich hätte der "internationalen Praxis nicht entsprochen" .

Diese Praxis folgt dem Grundsatz internationalen Auslieferungsrechts "Aut dedere aut judicare" ; der lateinische Leitspruch war auch Titel des Round Tables. Sie sieht vor, dass Staaten ausländische Bürger, die der Begehung von Straftaten im Ausland verdächtig sind, entweder selbst verfolgen oder dem Tatortstaat ausliefern müssen.

Garantien verlangt

Aber nur, wenn dem Verdächtigen dort eine rechtsstaatlich akzeptable Behandlung garantiert wird, wobei die Kriterien vielfach vom ausliefernden Staat festgesetzt werden. So liefert etwa Portugal Personen nur aus, wenn vom anderen Staat eine Höchstgefängnisstrafe von 30 Jahren zugesichert wird: so, wie es in Portugal ist. Und jene über 100 Länder weltweit, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, überstellen Verdächtige nur in US-Bundesstaaten, die diese Bestrafung weiterhin anwenden, wenn sie für den vorliegenden Fall ausgeschlossen wird. Wie ein Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner versichert, hält sich Österreich an diese Vorgabe.

Auch an "Staaten, wo Foltergefahr besteht" , darf prinzipiell nicht ausgeliefert werden, erläutert der UN-Sonderberichterstatter gegen Folter und Experte des Wiener Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte, Manfred Nowak. Dass das von Österreich so gehalten wird, bestätigt eine Anfragebeantwortung von Ex-Justizministerin Karin Gastinger aus dem Jahr 2006.

Werden diese Einschränkungen respektiert und sichert das Aufnahmeland die Befolgung der Menschenrechtskonvention zu, spreche jedoch nichts gegen eine Auslieferung, bringt hier der Wiener Anwalt, Round-Table-Mitorganisator und Rechtsvertreter von Angehörigen mehrerer möglicher Alijew-Opfer, Gabriel Lansky, ein. Der OGH habe diesbezüglich 2003 eine einschlägige Entscheidung gefällt: die Auslieferung des aus Dagestan stammenden russischen Staatsangehörigen Akhmet A. an die Russische Föderation sei zulässig, auch wenn dort "Übergriffe, wie sie in jedem Rechtsstaat vorkommen" , möglich seien.(Irene Brickner, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10.2.2010)

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