Gesetzgebung für eine Alpinpolizei

9. Februar 2010, 16:57
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    foto: apa

    Bergung von Lawinenopfern am Kitzsteinhorn: Die Bergretter könnten per Gesetz zu Alpinpolizisten aufgewertet werden.

Rechtliche Zersplitterung zwischen Bund und Land und mangelnde Kompetenzen für die Sicherheits­kräfte behindern Prävention von Lawinenunglücken

Angesichts der vielen Lawinenopfer der vergangenen Tage stellt sich die Frage, warum es keinerlei öffentlich-rechtliche Vorkehrungen gegen Selbst- und Fremdgefährdung im alpinen Raum gibt. Konkret ginge es um die Erlassung von Rechtsvorschriften, die Touren- und Varianten-Skilauf ab Lawinenwarnstufe 3 verbieten und effizient durchzusetzen wären.

Aber von wem und auf welcher bundesverfassungsgesetzlichen Grundlage? Wer ohne Liftkarte bergauf strebt, hat keinen Beförderungsvertrag abgeschlossen, und wer außerhalb von Schulen (Bundeskompetenz), Berg- und Skiführern sowie Skischulen (Landeskompetenz), etwa als Privater, Touren geht, unterliegt, abgesehen von Jagd- (Landes-) und Forstrecht (Bund) keinem rechtlichen Regime. Die Folgen des leichtsinnigen Handelns können zwar theoretisch straf- und zivilrechtlich geahndet werden, aber weit wichtiger wäre eine Handhabe zur Verhinderung der Unfälle.

Die von einer unglaublichen Zersplitterung der Zuständigkeiten im Ski-, Touren- und Snowboardsektor gekennzeichnete österreichische Rechtsordnung kennt kein bundesweites alpines Sicherheitsgesetz. Hiefür bedürfte es bundesverfassungsrechtlicher Vorkehrungen, es sei denn, man betrachtet diese Materie als Teil der "Allgemeinen Sicherheitspolizei" . Für diese Variante haben schon vor Jahrzehnten namhafte Experten votiert, aber der Bund (vertreten durch das Innenministerium) hatte Bedenken, Ressourcen der Sicherheitsverwaltung für ein paar Abenteurer im weiten alpinen Raum zu verschwenden.

Nun sieht aber mittlerweile die Situation so dramatisch aus, dass die korrekte volkswirtschaftliche Kostenberechnung der Alpinunfälle - Material und Aufwand der Suchmannschaften, Bergungs- und Heilungskosten, Gefährdung von Bergrettern, Gefährdung Dritter, letztlich auch Schaden für den Fremdenverkehr - sehr wohl Bundesmittel für die Prävention und Rechtsdurchsetzung rechtfertigt.

Wer übernimmt die Kosten?

Diese Kosten werden de facto nur zum geringsten Teil über Regresse den Verursachern - oder deren Erben, was auch an Grenzen der Pietät stößt - in Rechnung gestellt, sondern über Budgets der Sozialversicherung, des Gesundheitswesens oder über die unanständige Abwälzung auf Private und auf ideelle Einrichtungen (Rotes Kreuz, Bergrettung) gedeckt.

Derzeit betreffen den alpinen Raum zu 80 Prozent Landes- und zu 20 Prozent Bundesgesetze;nur Randbereiche werden durch Sicherheitsorgane mit vollzogen. Die Einrichtung einer Skifahrpolizei ist bisher auch an kompetenzrechtlichen Bedenken gescheitert.

Für eine gesetzlich einwandfreie Lösung, die schwieriger klingt, als sie ist, müsste der Nationalrat ein alpines Sicherheitsgesetz beschließen;zudem sollte der Bund einen Gliedstaatsvertrag mit den Ländern zur Vereinheitlichung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen im Landesrecht abschließen.

Die Mittel der Rechtsdurchsetzung wären dieselben wie in allen "polizeilichen" Materien. In Betracht kämen Verwaltungsstrafen, Zwangsakte wie Wegweisung, Zutrittsverweigerung in den freien und ungesicherten Alpinraum, notfalls auch die Beschlagnahme von Tourenskiern, Steighilfen und Snowboards.

Die alpinen Sicherheitsorgane müsste der Bund gesetzlich ermächtigen und ihren Aufwand bezahlen, aber er muss keinen zusätzlichen Wachkörper errichten. Denn für eine neue Alpinpolizei bieten sich die ohnehin notorisch unter Geldmangel leidenden Bergrettungseinrichtungen mit geschultem Personal an.

Eine zweite, aber viel ineffizientere Lösung bestünde in der von den Ländern seit den 50er-Jahren geforderten Zustimmung des Bundes, gewisse Landesgesetze - z.B. Sport-, Skischul-, Bergführer-, Naturschutzgesetze - durch die Sicherheitspolizei zu vollziehen.(Gerhard Strejcek, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 10.2.2010)

 

Ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Strejcek lehrt am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 26
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Franz M.1
00
13.2.2010, 17:34
Achtung! Herr Professor droht mit Klagen!

Ich habe Herrn Professor vor zwei Tagen ein Email geschrieben, um ihn auf diese meines Erachtens sehr interessanten Postings hier aufmerksam zu machen und die wichtigsten Argumente für die absolute Unhaltbarkeit seiner Thesen zusammenzufassen (Wortwahl ähnlich meinem Posting unten). In seiner Antwort hat Prof. Strejcek mir und allen anderen, die hier "Öffentliche Herbwürdigungen" veröffentlichen (die Mail liegt dem Standard vor) mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Obwohl diese Drohung selbstverständlich jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, möchte ich hier doch alle DRINGEND WARNEN, Kritik vorsichtig zu formulieren, um Probleme mit dem Herrn Professor zu vermeiden.

Para Dox
00
11.2.2010, 18:40
Geht's noch blöder?

Das ist so ziemlich der dümmste Artikel, den ich hier je gelesen habe. Der Typ scheint nicht einmal zu wissen, dass die Lawinenunfälle seit Jahren abnehmen, obwohl sich die Anzahl der Tourengeher vervielfacht hat. Außerdem ist die Anzahl an Lawinentoten diesen Winter noch nicht besonders hoch.

BTW: Zuerst das Schwimmen in allen Gewässern über 1m Wassertiefe verbieten. Es ertrinken jedes Jahr ca. 3-4 mal so viele Menschen, wie unter Lawinen sterben.

boomerang
00
11.2.2010, 10:18
Eine Frechheit

dieser Artikel. Das passt ins Bild der Jagdlobby. Machen wir eine LWS3 und schon gibts ein Betretungsverbot für die gesamte Region. Ihr seit durchschaut! Ich lasse mich durch Taferln vom Schitourengehen genauso wenig abhalten, wie vom Mountainbiken im Wald!
Ich nenne es ziviles Ungehorsam gegenüber Unrechtsgesetzen.

Fingerzeig
00
10.2.2010, 18:08

Mein Gott!
Sind wir schon so weit ?
Wenn so ein Artikel in so einer Zeitung erscheinen kann, ist sofortige Auswanderung die einzig mögliche Alternative, da man dann weiß, wie es um Österreich hirnmäßig bestellt ist.

Babaa, und foits net!

Carullus
00
10.2.2010, 14:26
Haben sich der Herr Professor ...

... auch über grundrechtliche Implikationen Gedanken gemacht? Als erfahrener Skitourengeher brauche ich nun wirklich niemand, der mir sagt wann und wo ich zu gehen oder zu fahren habe.

Im übrigens ist LWS geradezu lächerlich: Gerade bei dieser Warnstufe, die sehr schnell erreicht wird, sind mit dem nötigen Wissen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, Scheelage, Witterunsgbedingungen, Tageszeit udgl Touren durchaus mit akzeptablem Risiko machbar. Etwas eingeschränkt gilt das sogar für LWS 4.)

Eigenverantwortung ist durch nichts zu ersetzen. Abgesehen von den kompetenzrechlichen sehe ich massive grundrechtliche Implikationen, auf die aber mit keinem Wort eingegangen wird.

Oliver Andorfer
00
10.2.2010, 13:52
Unwissenheit ist das Problem..

Nicht nur auf der Seite derer, die glauben einer solch aktuellen Problematik mit Paragraphen und Verboten entgegentreten und sie lösen zu können, sondern auch auf Seiten derer die sich im freien Gelände bewegen aber keinerlei Wissen über das Verhalten, etc. und der benötigten Ausrüstung haben. Dieses Thema braucht keine Belehrungen von Leuten die Schnee nur aus dem TV und Berge nur von Fotos kennt! Einen Lösungsansatz sollte eine Sensibilisierung und Prävention darstellen. Lawinentage mit Schulklassen, Vereinen, Verbänden, etc. Den Leuten erklären was sie beachten, wissen und ausführen müssen wenn sie sich im Gelände befinden! Verbote werden leider sehr wenig bis gar nichts bringen..

PatriotInnen sind IdiotInnen
01
10.2.2010, 13:20

Eh klar ein Jusianer schreibt über die Berge ... und möcht das Touren"laufen" ab LWS3 verbieten und damit sich auch alle dran halten muss die Alpinbullen her.
Unfassbar ich wusste ja das Österreich einen ausgeprägten Kontroll-&Gesetzeswahn hat aber das treibts dann doch auf die Spitze.
Wie stellt sich das der Herr Univ. Prof eigentlich vor? Starten dann vom Flughafen Innsbruck&Salzburg Drohnen um zu überwachen das in der gesamten Alpenregion keine/r ah Tour unternimmt? Was ist mit Menschen auf Mehrtagestouren?
Der Herr Prof. soll sich mal aus seinem Sessel heben und bissal was über Schnee- und Lawinenkunde lesen ... etwas das übrigens auch vielen leichtsinnigen TourengeherInnen ans Herz gelegt werden sollte.

Gemeiner Rhabarber
00
10.2.2010, 13:05
Fachkommentare oder -artikel

sollten bitteschön auch von Fachleuten publiziert werden. Der Artikel strotzt von vorne bis hinten von massiver Inkompetenz die Materie betreffend. Da fühlt sich offensichtlich ein Schreibtischjurist bemüßigt, entweder aus naivem Profilierungsdrang oder aber aus lobbyistischer Boshaftigkeit seinen Senf in die betreffende Diskussion zu mengen.
Liebe Redaktion, da findet ihr ganz sicher ohne viel Aufwand dutzende Fachleute, die einen fundierteren Beitrag zu dieser aktuellen Thematik in Eurem "Qualitätsmedium" beitragen können.

Pogled
03
10.2.2010, 12:21
Werter Herr Professor

Ein kurzer Blick in die österreichische Berglandschaft könnte Ihnen zur Erkenntnis verhelfen, daß es sich bei Bergen _nicht_ um regelmäßig geformte geometrische Konstrukte handelt. Es ist möglich, bei Stufe 1 eine Lawine auszulösen genauso wie es möglich ist, bei Stufe 5 eine Tour zu gehen. Bei Stufe 3 haben Sie die Situation, daß zwei in unmittelbarer Nähe liegende Abfahrten höchstwahrscheinlich lebensgefährlich bzw. höchstwahrscheinlich sicher sein können. Eine allgemeine Lawinenwarnstufe kann nur die Basis für eine Beurteilung und niemals ein abschhliessendes Ergebnis über die Zulässigkeit einer Schitour sein. In diesem Sinn ist Ihr Artikel nicht nur als unsinnig sondern als gefährlich zu bewerten.

t-bonesteak
00
10.2.2010, 11:25
ein gesetz

das in der praxis nicht exekutierbar ist, bringt halt nichts.

Hans Laschnig
00
10.2.2010, 11:24
...stellt sich die Frage, warum es keinerlei öffentlich-rechtliche Vorkehrungen gegen Selbst- und Fremdgefährdung im alpinen Raum gibt...

Hallo? Genau deswegen, WEIL es der alpine Raum ist und sich dieser der Kontrolle der Menschen entzieht (zum Glück). Wenn man abseits in der Natur unterwegs ist, ist es eben gefährlicher als zu Hause auf dem Sofa. Schwieriges Gelände ist kein Ponyhof.

marfers
05
10.2.2010, 10:51
Weltfremd

Dann müsste die Alpinpolizei für jeden Hang in Österreich ermitteln ob dort Stufe 3 vorliegt oder nicht. Jeder der schon mehrere Schneeprofile auf ein und dem selben Hang erstellt hat wird wissen, wie schwierig es ist eine solche Bewertung in eine verbindliche behördliche Aussage zu verwandeln. Besonders im Frühjahr ändert sich die Lawinengefährdung auch noch im Tagesablauf.
Was in Österreich aber begrüssenswert wäre ein Lawineninstitut nach dem Schweizer Vorbild einzurichten. http://www.slf.ch/

cash cow1
03
10.2.2010, 10:51

der argumentation folgend kann man sich auch fragen warum in Ö noch autos mit mehr als 130 kmh höchstgeschwindigkeit zugelassen werden.
bei der zahl der im straßenverkehr getöteten und bzgl. selbst und fremdgefährdung wäre das wesentlich sinnvoller. aber vermutlich sind andere interessen im spiel, wie ein vorposter schon anmerkte.

lou barlow
01
10.2.2010, 11:17
ein vergleich

gehe ihnen recht.
die externen unfallkosten im straßenverkehr, die nicht durch die straßenverkehrsteilnehmer gedeckt sind, beliefen sich im jahr 2000 auf 2,8 Mrd. Euro.
Mann sollte immer bei den größent Posten beginnen, etwas zu tun - dies hat die größte effizienz.

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/g... _kap11.pdf

phg
03
10.2.2010, 10:36
Vielleicht beschäftigt sich der Hr. Strejcek zuerst mit Lawinenkunde bevor er so einen Artikel schreibt...

Ab einen 3er Skitouren zu verbieten kommt ca mit einer generellen 50 km/h Beschränkung auf der Autobahn gleich... Also keine wirklich durchdachte Sache. Zu unterscheiden ist auch zwischen geplanten Touren/Varianten und Ski- und Snowboardfahrer die einfach neben den Pisten in einen Hang einfahren weil er gerade so verlockend ausschaut. Hier wäre dringend eine verstärkte Aufklärung zu forcieren.
Zum Schluß noch zu den Kosten: Sinnvoller wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht ein generelles Tabakverbot. Solange es das nicht gibt, führt diese Argumentation aus meiner Sicht sowieso zum ad absurdum...

kann sein
Claus Faber
01
10.2.2010, 10:28
"Bergrettungspolizei"?

Herrje, was für eine Schnapsidee, die BergretterInnen zu Kieberern zu machen. Das sind 90% Ehrenamtliche, die einen Job des Rettens und Helfens tun. Die zu Polizei zu machen und ihnen aufzutragen, Variantenfahrern die Schier wegzunehmen, was für ein Unsinn.

zeglo
00
10.2.2010, 11:48

bis auf ein oder zwei personen in tirol ist die bergrettung 100% ehrenamtlich!

kann sein
Claus Faber
05
10.2.2010, 10:25
Wo ist die Grenze? Bei der Sorgfaltspflicht!

Es gibt im Winteralpinismus einen "aktuellen Stand des Wissens" (ähnlich der Regelungen zB für Elektroinstallationen "Stand der Technik") - z.B. Stop-or-Go, SnowCard, Lawinenausrüstung etc. Es gibt auch viel Judikatur zum Thema "welches Sorgfaltsniveau ist für welche Personengruppe angemessen". Wir haben also das Wissen, worauf Acht zu geben ist, und es ist zB in Schadenersatzprozessen auch juristisch relevant (grobe Fahrlässigkeit). Wir wissen, dass wir damit Risiko nicht auf 0% reduzieren können und Unfälle auch weiter passieren können.
Italien geht aber zB den Weg der Generalprävention und straft zB auch Leute, die gar keine Lawine auslösen, geschweige denn dass ein Schaden entsteht. Wir sollten uns diesem Weg nicht anschließen.

The Heckler
01
10.2.2010, 10:04
Ein Verbot ab Warnstufe 3

ist lächerlich, mit ein bisschen Sachkenntnis (LLB, Gefahrenstellen) und geeigneter Ausrüstung (Sonde, Schaufel, Sender), die man auch bei Stufe 2 schon mitbringen soll/muss, kann man bei Stufe 3 wunderschöne und ungefährliche Touren und Wanderungen unternehmen.
Lieber Außerordentlicher Prof., ihr Artikel ist einfach nur schwaches und polemisierendes Blabla.

Franz M.1
18
10.2.2010, 09:32
Vielleicht ein guter Jurist, aber von alpiner Sachkenntnis nicht getrübt

Der Artikel strotzt nur so vor Irrmeinungen:
* Ab Warnstufe 3 verbieten? Genereller Tourenverzicht wird bei Warnstufe 5 empfohlen. Bei Warnstufe 3 gibt es (oft nahe neben sehr gefährlichem Gelände) zahlreiche nahezu harmlose Touren. Die Gefahr in einem konkreten Hang kann kein Lawinenwarndienst der Welt vorhersagen.
* Die berühmte Fremdgefährdung durch Tourengeher ist kaum gegeben. Allenfalls für andere Tourengeher, die dieses Risiko ebenfalls freiwillig eingehen. Die Sicherheit von Pisten liegt wohl in der Zuständigkeit der Betreiber. Die Bergretter können ihr Risiko gut managen. Bergretter gehen selbst Skitouren, keiner bleibt bei 3 zuhause.
* "Viele Opfer"? Lächerlich.
* "Zutrittsverweigerung" im "freien" Skiraum?

ger65
17
10.2.2010, 08:20
ich bin mir sicher, dass der herr univ-prof. irrt!

vielleicht ist er ja auch ein begeisterter jäger und nutzt die gunst der stunde, um gegen die bösen tourengeher eine schlacht zu schlagen.
mit dieser argumentationslogik und rechtfertigung bzw. kosten-nutzenrechnung hätte er aber auch in anderen bereichen viel zu tun! soll er sich mal die kosten-nutzenrechnung bei rauchern ansehen, oder bei den fastfood-fressern, die durch übergewicht ein weit aus höheres defizit in die kassen der sv schlagen! oder hobbyfussballer, radfahrer, wanderer, alkoholiker ... diese seine argumentation ist nicht zulässig und auch nicht mit dem titel zu rechtfertigen.
abgesehen davon müsste er schon zahlen und daten nicht nur in den raum stellen, sondern diese komplexe gegenüberstellung auch vorlegen.

Franz M.1
23
10.2.2010, 09:42
Sehr richtig

Was da dahintersteckt sind handfeste ökonomische Interessen. Und darüber hinaus noch ein gerüttelt Maß an fast schon faschistoidem Hass gegen Abweichler und Einzelgänger, die bestraft werden müssen. Dies geschieht meist nicht bewusst, aber: Dieses Denken, dass der Einzelne seine Freiheit der Volkswirtschaft (dem "gesunden Volkskörper"?) unterzuordnen habe, macht mir Angst.

vom anderen Sternli
00
10.2.2010, 10:13
Deshalb ist der Artikel auch unter Wirtschaft erschienen!

DirtyHarry
00
SELBSTSCHUTZ

Wozu brauchen wir eine Alpinpolizei?

Die Einsatzkräfte sollten, speziell bei Lawinenunglücken den SELBSTSCHUTZ an erste Stelle setzen.

kann sein
Claus Faber
00
10.2.2010, 10:30
Das tun sie eh.

Es gibt klare Entscheidungskriterien, ob ein Rettungseinsatz statt findet bzw. wann er abgebrochen wird. Siehe dazu zB den Artikel im letzten BergUndSteigen (http://www.bergundsteigen.at).

Diese Literatur wäre übrigens Herrn Professor dringend anzuraten, bevor er den nächsten juristischen Kommentar schreibt. Dort gibt es nämlich juristische und alpine Sachkenntnis zum Nachlesen.

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