Ministerrat beschließt Selbstverpflichtung für Info-Kampagnen der Regierung - Keine neuen Kampagnen in Wahlkampfzeiten
Wien - SPÖ und ÖVP haben am Dienstag die seit Jahren ausständigen Vorgaben für die Regierungs-Werbung beschlossen. Der Rechnungshof hatte bereits 2003 die Kampagnen der damals schwarz-blauen Koalition kritisiert und Richtlinien für deren Abwicklung vorgeschlagen. Die Vorgaben des Rechnungshofs wurden nun weitgehend übernommen. Neu geschaffen wurde die Bestimmung, dass die Regierung nach Anordnung einer Nationalratswahl künftig keine neuen Kampagnen beginnen soll. Die vom Ministerrat beschlossenen Richtlinien gelten als eine Art Selbstverpflichtung - ein Gesetzesbeschluss ist nach Angaben des Kanzleramts nicht vorgesehen.
Die Regierungs-Werbung in Wahlkampfzeiten hatte in der Vergangenheit immer wieder für Unmut gesorgt, weil die Opposition die Regierungsparteien verdächtigte, mit Steuergeldern parteipolitische Werbung zu betreiben. So hatte die Große Koalition im Wahlkampf 2008 - also zwischen dem "Es reicht" Wilhelm Molterers am 1. August und der Nationalratswahl am 27. September - 8,67 Mio. Euro für Inserate ausgegeben - deutlich mehr, als im gesamten zweiten Halbjahr 2007 (rund fünf Mio. Euro).
Nicht parteiisch
Dies soll künftig erschwert werden. "Nach der Anordnung der Nationalratswahl sollen keine Öffentlichkeitsarbeit oder Informationsmaßnahmen neu begonnen werden", heißt es in dem Richtlinien-Entwurf der Regierung. Bei bereits angelaufenen Kampagnen "sind die Inhalte so zu gestalten, dass sie sich parteiischer Einwirkung auf die Wahl enthalten", heißt es weiter. Und grundsätzlich seien die Maßnahmen der Regierung zu jeder Zeit "so zu gestalten, dass sie bei Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck einer werbenden Einflussnahme zu Gunsten einer politischen Partei vermeiden".
Außerdem wird klar gestellt, dass auch für Regierungs-Kampagnen die "Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" gelten und dass die Maßnahmen "einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Bundesregierung" bzw. des jeweiligen Ministeriums aufweisen müssen. Der "Sachinhalt" der Öffentlichkeitsarbeit muss zudem "absolute Priorität" (gegenüber dem Werbe-Wert für den Minister, Anm.) haben und in den Augen "unbefangener Beobachter" überwiegen.
Keine Kontrollinstanz
Abzuwarten bleibt, ob diese Richtlinien zu einer Änderung der von den Oppositionsparteien laufend kritisierten Werbepraxis der Regierung führen werden. In ihrem Beschluss hält die Regierung nämlich fest, dass man sich schon bisher "nach den vom Rechnungshof in seinem Bericht empfohlenen Grundsätzen" gerichtet habe. Die Verankerung der Richtlinien im Gesetzesrang ist nach Angaben des Sprechers von Medienstaatssekretär Josef Ostermayer nicht geplant, auch eine Kontrollinstanz ist nicht vorgesehen. Hier verweist man auf die Medien und auf die politische Konkurrenz: "Die Schiedsinstanz ist die vierte Kraft im Land und die Opposition." (APA)