Die ÖVP will alle Asylwerber fünf Tage kasernieren, die SPÖ lehnt eine generelle Internierung ab
Wien - "Dieser Komplex" macht der Koalition so sehr zu schaffen, dass Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) am Dienstag das Pressefoyer nach dem Ministerrat mit einer Art Präambel eröffnet hat: "Die Zusammenarbeit in der Regierung funktioniert gut, auch wenn es in Einzelfragen unterschiedliche Meinungen gibt."
Unterschiedliche Koalitionsmeinungen gibt es hinsichtlich der Asylpläne von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), die ihre Kasernierungspläne - offizielles Diktum: "Anwesenheitspflicht" - für Asylwerber nun präzisiert hat: Sie will fünf Tage Minimum für jeden, sechs Wochen maximal für besondere Fälle.
"Große Bedenken"
Von Bundeskanzler Faymann kam dazu am Dienstag kein prinzipielles Nein, wohl aber der Hinweis, dass es gegen Fekters Pläne "große verfassungsrechtliche und politische Bedenken gibt, hier alle gleich zu behandeln, vor allem die, die Schutz brauchen". Er glaubt, dass "Einzelfallprüfungen tragfähig wären", um berechtigte Schutzbedürfnisse von Asylmissbrauch zu trennen. An der Spitze der politischen Motivationspyramide stehe, so Faymann, das Ziel: "Bekämpfung von Kriminalität. Wenn jemand etwas missbraucht, muss er damit rechnen, dass wir Initiativen dagegen ergreifen."
Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) sagte: "Asylrecht ist ein heiliges Recht, aber wer dagegen verstößt, hat auch keinen Anspruch." Fekters Pläne richteten sich gegen jene vermeintlichen Asylwerber, die "in die Illegalität abtauchen".
Etwas weniger koalitionsschonend als der Kanzler formulierte Verteidigungsminister Norbert Darabos, Fekters SPÖ-Verhandlungspartner in Asylfragen. Er sprach von einer "Überfallsaktion" der Innenministerin, die den Entwurf am Abend vor dem Ministerrat überreicht hat. "Aus heutiger Sicht schließe ich es aus, dass man diesem Entwurf zustimmt", sagte Darabos am Dienstag in der "ZiB2". Er fragt sich, "ob man Menschen über Wochen einsperren kann, die nichts verbrochen haben".
Diese Frage haben sich auch die Verfassungsjuristen im Bundeskanzleramt gestellt. Laut deren erster interner Bewertung, die dem Standard vorliegt, ist die 120-Stunden-Internierung (fünf Tage) aller Asylwerber unmittelbar nach ihrem Asylantrag verfassungswidrig. Es handle sich um eine "generelle, gesetzlich angeordnete Freiheitsentziehung", diese sei laut österreichischer Bundesverfassung nicht rechtens.
Hingegen kommen die Experten zu dem Schluss, dass die längerfristige Einsperrung in "Phase 2" - bei Flüchtlingen, für deren Verfahren ein anderer EU-Staat zuständig ist, und anderen - dem heimischen Grundrecht entspricht. Für die Betroffenen nämlich seien in dem Entwurf "individuelle Verpflichtungen" festlegt, die im Fall eines Verstoßes mit Schubhaft geahndet werden können.
"Eine Form der Verhaftung"
Für Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk handelt es sich trotz "semantischer Verbrämungen" ("Aufenthaltspflicht") "um eine Form der Verhaftung", sagte er zum Standard. Beide Kasernierungsphasen seien verfassungs- und menschenrechtswidrige "Eingriffe in das Grundrecht auf Schutz der persönlichen Freiheit" - eine Position, die auch Amnesty International vertritt. Die von Faymann angeregte Einzelfallprüfung "würde den Bedenken aber einiges an Schärfe nehmen", so Funk.
Auf eine relevante Intervention muss sich Fekter noch gefasst machen. Der Menschenrechtsbeirat, der sie "in Fragen der Wahrung der Menschenrechte zu beraten" hat, arbeitet an einer Stellungnahme zu den Plänen, sagte Vizevorsitzende Gabriele Kucsko-Stadlmayer zum Standard. Asylpolitik sei "natürlich menschenrechtlich ein sehr sensibles Thema". (Irene Brickner/Lisa Nimmervoll/DER STANDARD, Printausgabe, 10.2.2010)