Steuer-CD: Datendieb soll Administrator in Bank gewesen sein

09. Februar 2010 12:28
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    Foto: bernd weißbrod dpa/lsw

    Geld oder Gerechtigkeit? - Rund um die angeblichen 130.000 gestohlenen Datensätze von KundInnen der Schweizer HSBC-Bank gibt es heftige Diskussionen.

Zahlreiche Medien berichten vom angeblichen Datendieb der Bankdaten - Ein ausgeklügelter Plan

Seit Tagen beherrscht die Diskussion um gestohlene Bankdaten, das Schweizer Bankgeheimnis, Steuerflüchtlinge und den möglichen Kauf der Daten-CD die Berichterstattung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Abseits der finanzpolitischen Auswirkungen und möglicher rechtlicher Konsequenzen, gibt es nun eine neue Facette - der angebliche Datendieb soll gefunden sein und in diversen Interviews über sein Vorgehen geredet haben. Laut Medienberichten soll der Datendieb als Informatiker in der Bank beschäftigt gewesen sein und sich schon vor geraumer Zeit an die Behörden gewandt haben.

Ein moderner Robin Hood?

Laut eines Berichts des französischen Le Figaro soll es sich bei dem mutmaßlichen Datendieb um einen ehemaligen IT-Administrator der HSBC-Bank handeln. Hervé F. meint gegenüber der französischen Zeitung, dass sein Antrieb nicht das Geld, sondern vielmehr Gerechtigkeit gewesen sei. Ihn habe interessiert, ob sich die Justiz gegen das Schweizer Bankgeheimnis durchsetzen könne und wolle. Aufgrund dieser Aussagen wird der mutmaßliche Datendieb von Vielen bereits als "moderner Robin Hood" bezeichnet. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass F. meint, dass er damals auch schon das Management der Bank über die Systemmängel aufmerksam gemacht habe, aber keine Antwort erhalten haben will. Selbst eine interne Beschwerde habe keinerlei Reaktion bewirkt.

Schweizer Behörden informiert

Der Schweizer Blick berichtet, dass F. die gestohlenen Daten danach zunächst den Schweizer Behörden angeboten haben soll. Dieses Angebot soll bereit aus dem Jahr 2006 datieren. Da auch hier keine Reaktion erfolgt sei, habe er sich an andere potenzielle Interessenten gewandt, so die Medienberichte. Die französischen Behörden - zwischen Frankreich und der Schweiz schwelt seit einiger Zeit ein Streit um das Bankgeheimnis und mögliche Steuerflüchtlinge - hätten die Daten dann im letzten Jahr angeboten bekommen.

Auslieferung gefordert

Insgesamt soll F. ausführliche Daten von rund 130.000 BankkundInnen angeboten haben. Darunter sollen sich nicht nur zahlreiche französische, sondern auch kolumbianische, italienische, deutsche und chinesische KundInnen finden. Die französische Staatsanwaltschaft will nun die Daten nutzen, um Geldwäscherei und Steuerflüchtlingen auf die Spur zu kommen. Aus Sicht der Schweizer Behörden handelt es sich jedoch um einen Datendiebstahl von Seiten des IT-Administrators und so wurde ein Auslieferungsantrag an Frankreich gestellt. F. soll derzeit in Frankreich unter Polizeischutz stehen.

Ausgeklügelter Plan

Die Zeitung "Le Matin" berichtet wiederum, dass F. einen sehr ausgeklügelten Plan ausgeheckt habe, um die KundInnendaten sicher an Interessenten zu bringen und sich selbst bestmöglich abzusichern. So soll F. nach dem Versuch die Bank beziehungsweise die Schweizer Behörden auf die Missstände aufmerksam zu machen, einen Genfer Anwalt kontaktiert und sein weiteres  Vorgehen abgestimmt haben. Danach sollte eine Offshore-Gesellschaft in Hongkong aufgezogen werden, um so das Geld aus dem Datenverkauf möglichst diskret abheben zu können. Die Daten selbst sollen auf einem verschlüsselten Server in Kanada liegen. Darauf finden sich nicht nur die 130.000 KundInnendaten - Namen und Kontonummern - sondern auch genaue Angaben zu den einzelnen Portfolios. Laut "Le Martin" soll F. auch Komplizen angeheuert haben

Startschuss erfolgte 2008

Die Aktion soll kurz vor der ersten Verhaftung von F. im Dezember 2008 gestartet worden sein. Laut Angaben des zuständigen französischen Staatsanwalts sollen tatsächlich 130.000 Namen von HSBC-KundInnen übermittelt worden sein, die Schweizer Bank spricht von weniger als 10 Datensätzen.

Die rechtliche Situation in Österreich

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Aussendung der ARGE Daten. Darin heißt es: "Dürfen gestohlene Personendaten gehandelt und verwertet werden? Das österreichische Rechtssystem kennt kein Delikt "Datendiebstahl". Stehlen kann man nur materielle Dinge, etwa ein Notebook, einen USB-Stick oder eine CD. Der Wert des Diebstahls orientiert sich am materiellen Wert, bei einer CD sind das einige Eurocent und damit ein einfacher Diebstahl nach §127 mit einem Strafrahmen von maximal sechs Monaten. Daten als Abstraktum sind vom Diebstahl nicht erfasst. "Borgt" sich jemand einen Datenträger aus und gibt ihn dann vor Beginn einer Strafverfolgung wieder zurück, kann der "Dieb" sogar mit der Einstellung des Verfahrens rechnen. Dass zwischenzeitlich Daten kopiert wurden, interessiert niemanden. Dies entspricht im übrigen der Rechtslage vieler europäischer Staaten. Wird ein frei herumliegender, nicht geschützter Datenträger kurze Zeit verwendet (zum Anfertigen von Kopien), ohne die Absicht den Datenträger zu behalten, liegt nicht einmal Diebstahl vor."

"Datenschutzgesetz schützt nicht vor Missbrauch"

Die ARGE Daten äußert sich zudem auch zum Datenschutzgesetz: "Das Datenschutzgesetz soll den Schutz der Privatsphäre garantieren. Es regelt zwar die rechtmäßige Verwendung von Daten durch Datenverarbeiter und einige Betroffenenrechte, der Missbrauch von Daten wird strafrechtlich nur dann sanktioniert, wenn ein rechtmäßiger Datenverarbeiter oder seine Mitarbeiter berufsmäßig zugängliche Daten rechtswidrig verwenden. Zu rechtswidrigen Datenbesitzern selbst sagt das DSG 2000 strafrechtlich nichts. Theoretisch könnte ein Betroffener einen rechtswidrigen Datenbesitzer zivilrechtlich auf Unterlassung einer rechtswidrigen Verwendung seiner Daten klagen, dazu müsste er aber erst erfahren, dass jemand seine persönlichen Daten hat! Hat ein rechtswidriger Datenbesitzer die Daten schon weiter gegeben, etwa an Steuerbehörden, dann geht die Unterlassungsklage ins Leere. Und gegen die rechtmäßige Nutzung der Daten durch die Steuerbehörde gibt es nicht einmal das Instrument der Unterlassungsklage. Eine weitere Sanktionsmöglichkeit wären die Verwaltungsstrafbestimmungen des DSG 2000 (§52). Abgesehen von der faktischen Zahnlosigkeit der Bestimmung (maximale Verwaltungstrafe sind 25.000,- Euro(!), also bloß ein Prozent der jetzt in Deutschland diskutierten Summe, beziehen sich die Mehrzahl der Delikte wiederum nur auf rechtswidrige Tätigkeiten eines Datenverarbeiters, der rechtmäßig Daten besitzt. Darüber hinaus kennt das DSG 2000 einen immateriellen Schadenersatzanspruch, jedoch nur bei bloßstellender Verwertung (§33 DSG 2000), eine Bedingung die Daten"diebe" im Regelfall nicht erfüllen, da sie zur optimalen Verwertung der gestohlenen Daten diese nicht veröffentlichen, sondern unter Verschluss halten und nur an gute Kunden weitergeben." (red)

 

 

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SprecherVienna
 
17.02.2010 16:55
Nach meinem Rechtsverstädnis dürfen Beweismittel,

die der Kläger (Staat) durch Kauf von Hehlerware kommt (die Daten wurden gegen den Willen des Eigentümers-der Bank- "gesichert"), in einem Gerichtsverfahren nicht verwendet werden. Der Datendiebstahl ist sowohl in CH, als auch in DE strafbar. Klar, daß sich der ehemalige IT-ler dieser Bank jetzt unter Polizeischutz im Ausland aufhält. Dieser wird aber irgendwann enden. Die 2,5 Mio Euro wird er dann brauchen um zu verschwinden. Ich kann mir vorstellen, dass der eine oder andere "Betroffene" nach der Steuernachzahlung noch Geld über hat, um eine russische Abordnung mit der Überbringung einer Dankesnote zu beauftragen. Als ehemaliger Privat- Detektiv weiß ich, dass man für Geld auch gesperrte Adressinformationen kaufen kann.

Sushi-Fraß Fresser
10.04.2010 14:46
echt rührend

wie Sie sich um die Interessen der organisierten Steuerkriminalität sorgen. Leider ist Ihre seltsame Rechtsauffassung nicht die herrschende.

VI SHU
13.02.2010 14:05
so a topfen

ohne großartigste rechtswissenschaftliche arbeiten anzustellen fallen mir ad hoc (noch beim 1. kaffee!!) zumindest

§ 119 StGB
§ 126c StGB

ein. aber zugegeben, was sind schon 6 monate im austausch mit 2,5 mille...

Eine Kreatur
12.02.2010 17:29
tztztz ..

bin gespannt, wann bei banken den it-admins mehr geld bezahlt wird, als bankmanagern ;-)

und die summe, die der informatiker bekommt, ist zu relativieren .. immerhin wird er sich sehr schwer tun, in seinem leben noch einen job zu bekommen ..

eM.
14.02.2010 12:55
hm,

... also bei mir, sofort!

4freedom
11.02.2010 07:54
"Stehlen kann man nur materielle Dinge" - eine sehr fragliche Aussage.

Ist Musik materiell?

Sind Computerprogramme materiell?

Ist ein Guthaben auf einem Konto materiell?

Den Datendieb als "Robin Hood" zu bezeichnen ist schon pervers. Ein Mensch, der selbst Auslandskonten für die Erträge seiner Diebstähle anlegt, damit das nutzt, was er angeblich aufdecken will, ist ganz einfach ein Krimineller. Erstaunlich, dass er in Frankreich nicht einsitzt und anschließend an die Schweiz ausgeliefert wird.

Behörden und Politiker müssen sich an Gesetze halten und dürfen sich nicht rechtlich fragwürdige Erklärungen zurechtbiegen, auch wenn sie noch so sehr populär sind.

Steurhinterziehung ist mit gesetzlichen Mitteln zu verfolgen, nicht mit kriminellen.

Kriminalität ist absolut und nicht relativ, Frau Merkel.

Mac1984
16.02.2010 11:25

Ist Musik materiell?
Sind Computerprogramme materiell?

Das ist mit dem Copyright geregelt. Die Frage stellt sich nur, ob ich auf meine Bankdaten ebenfalls ein Copyright erwirken kann. Da sie aber von der Bank erstellt wurden (also nicht mein geistiges Eigentum), wohl eher nicht.

eM.
14.02.2010 13:00
Steurhinterziehung ist mit gesetzlichen Mitteln zu verfolgen...

... also gar nicht, zumindest was die kriminielle, lobbyistengestütze Steuerhinterziehung betrifft.

Mir fällt da der Spruch des "Bades mit dem Kinde ausschütten" ein oder "das Bad ist mit dem Kinde einzufüllen" ansonsten es nicht mit ihm wieder auszuschütten wäre?!?

Than Shwe
14.02.2010 09:24

Wenn Musik kopiert wird, dann wird nicht gestohlen sondern geraubt.

verskillt
21.02.2010 18:54
aha!

und gemordet!

Mathias
 
16.02.2010 14:57
*hust*

Das stimmt leider SO nicht. Dazu sagt das Strafgesetzbuch folgendes:

§ 127 Diebstahl

bezieht sich auf bewegliche Dinge (vgl. Wortlaut Gesetzestext) Als beweglich gilt alles, was man ohne Veränderung der Substanz wegnehmen kann.
(z.B.: Hund = beweglich / Buch = beweglich)


§ 142 Raub

Unterscheidet sich von Diebstahl durch Drohung bzw. Anwendung von Gewalt.

Sie entreißen einer Dame gewaltsam die Tasche. = Raub

Sie rauben eine Bank aus und drohen dem Bankangestellten mit Gewalt, daraufhin gibt er ihnen das Geld freiwillig. Auch das ist Raub. Sie nötigen den Bankangestellten dazu, Ihnen das Geld zu geben
(vgl. § 105 Nötigung)

WO wird bei Musik aus dem Internet herunterladen jemand bedroht bzw. etwas entwendet??

ramhto
12.02.2010 20:16
genau Deiner Meinung!

Deutschland hat ja eine lange Tradition bei ihren Regierungen, die die geltenden Gesetze zu brechen wissen.

hotzenplotz1001
10.02.2010 19:02
Wenn der Dieb nur die Daten von großkalibrigen Abgabenhinterziehern klaut,

ist das Recht des Staates auf Abgaben ein Rechtsgut, das mit dem Bestrafungsanspruch gegenüber dem Dieb zumindest konkurrieren kann. Ob es höher zu bewerten ist, sollte Inhalt weiterer Diskussion sein. Immerhin gibt es schon länger polizeiliche Scheinkäufer, die in Wahrheit Kriminelle im Auftrag der Behörde sind, um trickreich gegen Suchtmittelhändler vorzugehen. Hier spielt der Staat den einen Missetäter gegen den anderen Missetäter aus. Warum sollte dieses Prinzip nicht auch bei Steuerhinterziehung anwendbar sein?

Bastian Balthasar Bux
10.02.2010 18:48

also, wenn das schon kein Daten'diebstahl' ist, dann ist es auch keine Raubkopie.
Raub bedeutet ja unter Androhung und/oder Anwendung von Gewalt etwas entwenden.

so go
10.02.2010 14:42
wer mit unrecht unrecht bekämpft, begeht unrecht!

so schwer ist das nicht zu verstehen...
hier geht es um ETHIK !!

es geht darum, dass man wegen geld eben nicht alles machen darf. heute macht man eine ausnahme und morgen werden wir von den eigenen kindern vergiftet die dann auf den grabstein schreiben: "danke für den grundstein für ein leben in wohlstand" - deine lebensversicherung.

was wussten die menschen vor 200 jahren schon vom kapitalismus als man unsere staaten nach dem allgemeinwillen, dem volonte generale, gestaltet hat?

heute sind staaten ausgehöhlte strukturen die von unternehmen besetzt werden und in dem schauspiele: wahlen zur freude oder illusion des publikums vorgetragen werden.

nur noch actimel im kühlregal, aber davon 100 verschiedene sorten. die illusion einer wahl.

Eine Kreatur
12.02.2010 17:32
lol ..

da wird plötzlich die "ethik" hinter dem kamin hervorgezerrt, wenn es unethisch handelnde leut erwischt ..

vielleicht ist es ihnen nicht bewusst - aber es gibt viele kriminelle und verbrecherische sachverhalte und zustände, die mit legalen mitteln nicht aufgedeckt oder behoben werden können, da es fehler und lücken in der strafverfolgung oder unwillen bei den vollzugsbehörden gibt ..

wenn es nach ihnen ginge, dürfte es wohl auch keinen investigativen journalismus, eingeschleuste informantInnen usw. geben .. aber die staatlich legitimierte bespitzelung ist natürlich "ethisch" .. da darf abgehört, verdächtigt und verfolgt werden, was das zeug hält ..

Christ Kind
10.02.2010 12:32
jo, sicha

der arme Robin Hood verlangt auch sicha nur 2.5mio, weil des first Clas ticket nach Hkk so teuer is, der Robin, der.

Eine Kreatur
12.02.2010 17:33
der typ findet in seinem leben keinen job mehr ..

aber denken dürfte nicht ihre stärke sein ..

Mac1984
16.02.2010 11:28

aber natürlich: nämlich in der Bekämpfung solcher Vorgehen. Zum Beispiel beim Datenschutz. Was glauben Sie, wo viele hochkarätige Virenprogrammierer sind?

Toni De La Merde
10.02.2010 12:27

admins unite! dump all databases and fight corruption.

hp12c
10.02.2010 11:48
also da hat er nicht unrecht

es wurde gesetzeswidrig kopiert.. also wäre wohl Datenpirat eher ein korrekter Audruck - da ja sonst auch die kopierer im IT Bereich als Piraten bezeichnet werden...


Ansonsten ist mir auch der Schluss unlogisch.


Aber der Gedanke gefällt mir - ich kann ihn mir so vorstellen - ein Jack Sparrow mit einem Laptop in der Hand - sich eins grinsend auf dem sinkenden Schiff. Trotzdem den Gesetzeshütern (der Schweiz) auf der Nase herumtanzend :)

Ich habe selbst Geld in der Schweiz. Aber das hat alles seine legalität - schaue dem ganzen also genüsslich zu, weil ich weiß wieviel Schwarzgeld von unsern Politikern und Leistungsträgern geparkt ist. Ich habe in meiner Bank schon einge Gesichter gesehn, die jeder hier wiedererkennen würde. nix passiert

Hannes31
10.02.2010 12:01

Und wer sind diese Gesichter?

Dubi Schlau
10.02.2010 11:42

Herve F. wird wohl kein leichtes Leben in der Zukunft haben. 130.000 Feinde mehr und da wird wohl nicht jeder die Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Hoffen kann man nur, dass Herve F. sein Geld aus Hongkong auch brav besteuern lassen wird.

christoph hofbaur
10.02.2010 19:49

weil er ja so viel interesse daran hat, steuerliche verstoesse aufzuklaeren, hat er gleich sein geld nach hong kong geschikt..

FabulousX
10.02.2010 10:41
interessant wäre

was an Kopfgeld für den Dieb geboten wird ;) Es gibt da doch sicher einige Steuerflüchtlinge denen ein Verschwinden dieses Typen viel Geld wert wäre.

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