Menschen, die kein Delikt gesetzt hätten, so lange in Haft zu setzen, sei "völlig undenkbar"
Amnesty International verurteilt den Gesetzesentwurf von Innenministerin Maria Fekter zur "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber. Generalsekretär Heinz Patzelt nannte die Vorlage "verfassungswidrig und menschenrechtswidrig." Menschen, die kein Delikt gesetzt hätten, so lange in Haft zu setzen, sei "völlig undenkbar".
Schon die erste Phase, in der eine absolute Ausgangssperre für bis zu sieben Tage gelten würde, ist für den Amnesty-Generalsekretär nicht akzeptabel. Eine kurze Anhaltung sei nur dann möglich, wenn in dieser Zeit wirklich konzentriert, also quasi rund um die Uhr, für das Verfahren ermittelt werde. Dass nun aber bis zu sieben Tage Haft möglich seien, wenn ein Wochenende dazwischen liege, entspreche dieser Vorgabe nicht.
Eine Woche Haft abzuwägen gegen ein ungestörtes Wochenende der Asylbeamten sei unverhältnismäßig. Dies zeige, dass es hier nicht um effiziente Arbeit gehe sondern einfach ums Einsperren, vermutet Patzelt.
Besonders verärgert ist der Amnesty-Generalsekretär über die "Namensbehübschungen" der Innenministerin, wie eben den von ihr ventilierten Begriff Aufenthaltspflicht: "Das ist Haft." Es sei zwar richtig, dass laut Gesetz der Asylwerber in der zweiten Phase - also nach der ersten Woche - das Erstaufnahmezentrum verlassen könne, dann drohe ihm aber Schubhaft. Und dies sei ganz sicher weit außerhalb der europäischen Menschenrechtskonvention.