Asyl

Fekter übergab Entwurf für "Anwesenheitspflicht"

09. Februar 2010 06:14

Flüchtlinge müssen im Extremfall bis zu sechs Wochen in Erstaufnahmestelle bleiben

Wien - Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) macht mit der "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber nun ernst. Die Ressortchefin hat ihren Begutachtungsentwurf für diese Kasernierung von Flüchtlingen Montagabend dem Koalitionspartner SPÖ übergeben. Fekter bleibt dabei, dass künftig grundsätzlich jeder Asylwerber bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle bleiben muss. Danach kann er sich bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens - im Maximalfall sechs Wochen - nur in Ausnahmefällen aus dem Zentrum bewegen. Verfassungsbedenken ortet das Innenministerium nicht.

Gebietsbeschränkungen für Asylwerber im Zulassungsverfahren gab es bereits bisher. Erst mit Jahresbeginn trat eine Gesetzesnovelle in Kraft, wonach sich der Flüchtling während des erstinstanzlichen Verfahrens nur noch in einem politischen Bezirk aufhalten darf, im Fall Traiskirchen ist das der Bezirk Baden. Bis dahin war diese Gebietsbeschränkung auf 20 Tage beschränkt. Die Diskussion um die Furcht der Eberauer Bevölkerung vor einem Erstaufnahmezentrum hat nun die Innenministerin bewegt, nochmals eine Verschärfung anzudenken.

Strenge erste Phase

Künftig werden alle Asylwerber verpflichtet, fünf Arbeitstage lang in der Erstaufnahme für Befragungen, Untersuchungen, Durchsuchungen, erkenntnisdienstliche Behandlung etc. zur Verfügung zu stehen. Liegt in dieser Phase ein Wochenende dazwischen, kann die Kasernierung eine Woche dauern. Will der Asylwerber die Erstaufnahmestelle (derzeit gibt es solche in Traiskirchen und Thalham) verlassen, kann er von der Polizei daran gehindert werden. Vorgesehen sind auch Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafen.

Nach dieser Phase 1 tritt eine eingeschränkte "Anwesenheitspflicht" ein. Sie gilt für all jene Asylwerber, bei denen davon auszugehen ist, dass ihr Zulassungsverfahren negativ endet. Das kann beispielsweise sein, wenn sich herausstellt, dass im Rahmen des Dublin-Abkommens ein anderer Staat für das Verfahren zuständig wäre, oder wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland kommen.

Verlassen unter Umständen gestattet

In diesem Fall sind die Asylwerber zwar an sich verpflichtet, in der Erstaufnahmestelle zu bleiben, werden aber an deren Verlassen nicht direkt gehindert. Allerdings besteht dann für sie die Gefahr, in Schubhaft genommen zu werden. Gestattet ist das Verlassen in dieser Phase, wenn man der Ladung von Gerichten oder Verwaltungsbehörden folgen muss, es für eine bestimmte medizinische Behandlung notwendig ist oder wenn gesetzliche Fürsorge- und Beistandspflichten zu erfüllen sind sowie wenn die Person freiwillig Österreich verlässt.

Wiewohl bereits ein Begutachtungsentwurf vorliegt, ist noch nicht klar, wie lang diese Phase dauern soll. Grundsätzlich ist geplant, die Kasernierung nur mit dem Ende des Zulassungsverfahrens zu beschränken. Als Maximaldauer schweben der Innenministerin sechs Wochen vor. Hier soll es aber noch Diskussionen mit Experten und der SPÖ geben.

Verwaltungsrechtler unterstützt Fekter

Führende Verfassungsrechtler und Teile der SPÖ hatten ja nach der Präsentation der Fekter-Pläne Zweifel an der Verfassungskonformität dieser "Haft" für Flüchtlinge geäußert. Unterstützung hat sich die Innenministerin nun vom Linzer Verwaltungsrechtler Andreas Hauer geholt.

Er hält den "Freiheitsentzug" in der ersten Phase angesichts einer entsprechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bei einem Verfahren in Großbritannien für möglich. In der zweiten Phase stelle sich die Frage, ob es überhaupt einen Entzug der persönlichen Freiheit gebe. Schließlich werde eine Ausreise gestattet und sei selbst bei einem Verlassen nicht festgelegt, dass automatisch Schubhaft verhängt wird. Auch da müsse eine Einzelfallprüfung stattfinden. Zusätzlich sei nicht jeder Asylwerber automatisch von dieser relativen Anwesenheitspflicht betroffen.

Sechs Wochen "im Rahmen des Legitimen"

Selbst die von Fekter genannte 6-Wochen-Frist wäre für Hauer denkbar. Das wäre "wohl noch im Rahmen des Legitimen", meint der Jurist. Im Regelfall werde das Zulassungsverfahren ohnehin kürzer dauern. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 167
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Comedian
11.02.2010 18:38
Erster Entwurf ...

... 5 Tage, 1 Monat. Gegenstimmen erheben sich, zweiter Entwurf ... 7 Tage, 6 Wochen :)

Wäre ich die SPÖ, würde ich so einen Koalitionspartner in die Wüste schicken. Wenn Neuwahlen der ÖVP oder der FPÖ+irgendwas die Mehrheit bringen, dann soll es so sein. Dann erleben wir halt noch einmal 7 Jahre Wahnsinn und dann ist hoffentliche Sendepause.

Dreistein
 
09.02.2010 16:58
Soll die Erschleichung eines Asyls nicht verhindert werden?

Es geht doch letztendlich darum, dass es einfach zu viele Wirtschaftsflüchtlinge gibt, die sich ihr Asyl erschleichen wollen. Sie kommen illegal in unser Land, werden aufgegriffen und verhalten sich unkooperativ. Soll so etwas toleriert werden? Was, wenn dieser "Asylant" ein Kriegsverbrecher ist? Darf Österreich das überprüfen oder müssen wir auch solche Leute unter unsere Fittiche nehmen? Wohl kaum. Solange es aber möglich ist, dass sich hinter dem Asylrecht auch solcher menschlicher Abschaum oder auch ganz normale Verbrecher verstecken können, wird das Image der Asylanten nie ein positives werden. Daher meine ich, dass es besser ist zu kontrollieren, damit sich die Bevölkerung sicher sein kann, dass diese Menschen in Ordnung sind.

Ueberschuss
09.02.2010 13:12
Neuer Vorschlag: Jedes mal wenn Frau Fekter einen Gesetzesetwurf vorlegen will wird sie vorsoglich bis zu 6 Wochen eingesperrt um zu Überprüffen ob der Entwurf Verfassungskonform ist.

Sollte die beurteilung negative ausfallen wird sie in ein land abgeschoben wo ihr entwurf nicht gegen die vervassung verstoßen würde.
Zur wahl stehen Nord Korea, Iran, Saudi Arabien, Burma/Myanmar und die Demokratische Republik Kongo.

victor lazlo
09.02.2010 13:07
Traurig,

wie viele Poster nicht erkennen, dass Sie mit dem Fekter-Vorschlag die eigene Verfassung in Schutt und Asche legen.

Es gibt einen guten Grund, warum man bei den Menschenrechten von Unteilbarkeit spricht.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/P... LangID=ger

Ueberschuss
09.02.2010 15:31
Noch viel trauriger daß es hier leute gibt die rote stricherl vergeben wenn die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zitiert werden

"Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist."

victor lazlo
09.02.2010 12:52
Abdsurd!

Die gleiche Partei, welche die Grenzen für hunderte Einbrecherbanden aus dem ehem. Ostblock geöffnet hat, will völlig unschuldige Menschen einsperren, einschüchtern und in den Tod schicken.

victor lazlo
09.02.2010 12:41
Wie wär´s ...

...mit einer "Anwesenheitspflicht" für Waffenschieber, mutmaßliche Bestecher, Betrüger und Steuerhinterzieher?

Andererseits: Wer wählt dann noch ÖVP?

Frank Nitti
09.02.2010 13:49

Sie meinen wohl: Welche Funktinäre hat sie dann noch? Andererseits, in Sizilien haben´s früher auch vom Häfn heraus regiert.

Karl Buschina
09.02.2010 12:35
Die Menschenrechts-Hysteriker.,.

werden ÖVP und FPÖ wieder zu einem rauschenden Wahlsieg verhelfen. Wer so maßlose und unvernünftige Forderungen stellt wie völlige Bewegungsfreiheit auch für nicht-kooperative Asylschwindler der treibt die allgemeine Bevölkerung in Richtung Extremismus.

victor lazlo
09.02.2010 12:55
Das ist doch lächerlich!

Wie viele Kriminelle reisen täglich aus Bulgarien, Rumänien, Lettland, Polen etc. ein?

Völlig legal und ungeprüft!

Aber wegen einer handvoll Flüchtlinge soll die Sicherheit in Ö. gefährdet sein?

Lorelei Sonnenschein
11.02.2010 14:44
@victor lazlo

...ja die Propaganda funktioniert auf Kosten einer Minderheit ohne Lobby, traurig aber wahr...die Geschichte wiederholtsich...grausam und sinnlos!

Dreistein
 
09.02.2010 16:50

Der Unterschied zu den Kriminellen aus den östlichen EU Ländern ist der, dass es eben keinen Unterschied zu österr. Rechtsbrechern gibt. So dürfen z.B. kärntner Verbrecher ohne weiteres nach Wien kommen und werden nicht kontrolliert. Allerdings werden sie für ihr Kommen nicht auch noch extra unterstützt, was für die Asylanten aber zutrifft. Der Staat - also wir alle - müssen für deren Unterbringung und Verpflegung aufkommen, auch dann, wenn sie sich das Asyl erschwindelt haben. Soll es also möglich sein, sich sein Asyl zu ungunsten anderer erschwindeln zu dürfen oder sollte man dagegen etwas tun?

victor lazlo
09.02.2010 18:26
Grenzenloser Neid!

Sie glauben im Ernst, dass sich Österreich die 17.-/Tag für Flüchtlinge nicht leisten kann?

Erschreckend wie billig man manchen die Menschenrechte abkaufen kann.

Schämen Sie sich!

Dreistein
 
09.02.2010 20:05

Warum sollten Asylschwindler unterstützt werden? Ist Ihnen nicht gut?

victor lazlo
10.02.2010 07:57
Asyl ist ein Menschenrecht!

Niemand verlässt Heimat, Besitz, Familie ohne Grund und freiwillig.

Was passiert, wenn PolitikerInnen gegen einzelne Gruppen hetzen, wissen wir aus unserer Geschichte.

Lassen Sie sich nicht missbrauchen, vielleicht sind auch Sie selbst mal auf ein liberales Asylrecht angewiesen!

Dreistein
 
11.02.2010 19:31

Und hören Sie auf, in Sozialromantik zu vergehen. Weil eben das Asyl ein Menschenrecht ist, muss gewährleistet sein, dass dieses nicht missbraucht wird. Es ist leider tatsächlich so, dass illegale Verbrecherbanden die von außerhalb der EU kommen, nach Asyl schreien, wenn sie aufgegriffen werden. Die sind nicht hier weil sie zuhause verfolgt werden, sondern die sich hier um zu stehlen. Klar, beí ihnen zuhause geht es ihnen nicht so gut wie bei uns, trotzdem können wir nicht alle Menschen dieser Erde aufnehmen, denen es schlechter geht. Sie können auch nur einen Teil ihres Einkommens für Spenden aufwenden, oder etwa nicht?

Lorelei Sonnenschein
11.02.2010 14:42
@victor lazlo

...Volle Zustimmung zu allen Ihren postings zu dem Thema. Ich verstehe es auch nicht, wie man neidig, hass-erfüllt auf jemanden sein kann, der wenig oder gar nix besitzt und flüchten muss. Viele Menschen in Österreich glauben, dass der Wohlstand und die "Sicherheit" und Frieden auf Dauer garantiert sind. Aber unsere/die Geschicht, so wie von Ihnen erwähnt, zeigt klar, wie schnell sich das ändern kann...und eine Situation entstehen könnte, wo man selbst auf Hilfe angewiesen ist.

Politicus1
09.02.2010 15:37
bei 100 habe ich aufgehört zu zählen...

system1
09.02.2010 12:21
mit solchen unsinnigkeiten wird also mein steuergeld vernichtet.....

kümmerts euch lieber um manson-ojeh, grasser und die hypo-konsorten!!

Jambala Magdalena
09.02.2010 12:19

Nun wer ohne Visum nach Österreich einreist, ist im Prinzip illegal hier und erst wenn er als Asylwerber anerkannt wird, dann ist er legal hier. So gesehen, macht eine befristete Ausgangssperre durchaus einen Sinn. Und die Tatsache, dass man für einen Schlepper einige tausend Euro bezahlen kann, bedeutet ja wohl, dass man als Schwarzarbeiter genügend Geld verdienen kann. Auch unter diesem Aspekt macht eine befristete Ausgangssperre einen Sinn.

tj7
09.02.2010 15:01

gerade nachgeschaut, ich habe heute vierzehn Geld in meiner Brieftasche.

victor lazlo
09.02.2010 12:56
Sie reden von einer Verwaltungsübertretung!

Wollen Sie für´s Falschparken auch 30 Tage in Gefängnis gehen?

Jambala Magdalena
09.02.2010 15:11

Nun das kommt immer auf die Zielsetzung an. Wer für Schlepperbanden und Schwarzarbeit ist, ist natürlich gegen eine befristete Anwesenheitspflicht. Bei jenen Menschen, bei denen ein Asylwerberstatus rasch zuerkannt werden kann, stellt sich dieses Problem ja praktisch nicht.

Reiner D
09.02.2010 12:19
Ekelhaft...

...mit welcher Kaltschnäuzigkeit eine Frau Ministerin Ultimaten stellt, das Wahlvolk anheizt, Menschenrechte negiert und das alles auch noch in Ordnung findet.

Zeigte sie doch in ähnlicher Weise Schärfe bei der Frage, wie langsam die Anträge der Asylsuchenden abgearbeitet werden. Es würde auch den Asylsuchenden helfen.

Man kann Asylanträge auch so lange hinauszögern, bis sich die politischen Verhältnisse im Herkunftsland verändert haben und dann locker in Schubhaft nehmen.

Wo sind wir eigentlich? Ekelhaft!

la shishi
09.02.2010 12:36

Vielen Dank für Ihr Kommentar!

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