Die zwei Räte des ORF

8. Februar 2010, 18:09

Der Publikumsrat des ORF hat nur eine wesentliche Kompetenz: Die einfache Mehrheit unter den 36 Mitgliedern entsendet sechs der ihren in den Stiftungsrat, drei davon müssen aus der Faxwahl stammen. 17 Publikumsräte bestimmt der Kanzler (dieser Tage neu) aus Vorschlägen von Interessenvertretungen - von Autofahrern bis Umwelt, Jugend bis Senioren. Kammern, Kirchen, Gewerkschaften und Akademie der Wissenschaften entsenden die übrigen acht. Der Publikumsrat beschließt Empfehlungen und Resolutionen, kann Gebührenerhöhungen für wenige Wochen verzögern.

Der Stiftungsrat ist das eigentliche Entscheidungsgremium des ORF. Er wählt Generaldirektoren, Direktoren mit einfacher Mehrheit, beruft Generaldirektoren mit Zweidrittelmehrheit ab. Er beschließt die Höhe der TV-Gebühren (muss künftig die Medienbehörde absegnen), Budgets des ORF, Programmschemata, Verkäufe/Auslagerung von Unternehmensteilen. Wird nach dem Publikumsrat neu besetzt. (fid, DER STANDARD; Printausgabe, 9.2.2010)

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