Österreich

"Kann niemals" amtlich verleumden

08. Februar 2010 17:43
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    Untersuchen Anzeigen wegen "Anstiftung zum Geheimnisverrat" - und laden munter Journalisten vor: die Polizei-Korruptionsbekämpfer.

Wer Behörden hinterher­re­cher­chiert und fündig wird, muss mit Anzeige rechnen - etwa An­stiftung zum Verrat von Geheimnissen

Der dunkelblaue VW-Kleinbus mit den verdächtig vielen Antennen tankt gleich gegenüber dem Eingang Strom für neue Taten. Im zweiten Stock die Tetron GmbH, zuständig für das „Sicherheitsnetz" aller Blaulichtfunker. Gleich darunter, im ersten Stock von Objekt 3 an der Meidlinger Hohenbergstraße, wird der Journalist Oswald Hicker wieder einmal erwartet. Im Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung, das frühere Büro für interne Angelegenheiten. BAK statt BIA.

Hicker ist diesmal nur als Zeuge vorgeladen. Von wem, weiß er nicht: Nur "BAK" und eine dreistellige Dienstnummer weisen auf den Beamten hin, der Hicker herbeordert hat. Zur Vernehmung über "Weitergabe von Aktenteilen durch bislang unbekannte Täter in Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Klärung der Entführung der Natascha Kampusch".

Er war auch schon als Beschuldigter da. Hicker hat 2008 in der Gratiszeitung Heute aus Kampusch-Akten zitiert, von "Ermittlungspannen", "Nichtverfolgung von Ermittlungsansätzen" geschrieben und dass "konkrete Hinweise nicht verfolgt" worden wären. 

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelte gegen den Journalisten nicht allein wegen „Anstiftung zum Geheimnisverrat". Sondern auch wegen "Verleumdung". Paragraf 297 des Strafgesetzbuches sieht eine Höchststrafe von fünf Jahren dafür vor. Verleumdung bedeutet: Jemandem eine strafbare Handlung nachsagen im Wissen, dass er oder sie diese nicht begangen hat.

"Strenger Anzeiger"

"Ein strenger Anzeiger kann schon von der Wissentlichkeit ausgehen", verteidigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg den Vorwurf. Hicker indes ist empört, „dass Journalisten, die über Fahndungspannen berichten, mit Strafen von bis zu fünf Jahren Haft bedroht werden". Inhaltlich fühlt er sich inzwischen von den weiteren Untersuchungen in der Causa bestätigt.

Das Verfahren gegen ihn ist eingestellt. Erledigt ist es für ihn nicht: Bei der Vernehmung vor dem „BAK" besteht er darauf, selbst am Ende des Protokolls Anzeige zu erstatten: Er fühle sich durch den Vorwurf der Verleumdung selbst verleumdet. Der Beamte tippt das bereitwillig.

Die Anzeige kam von der Staatsanwaltschaft Wien nach Korneuburg. Deren Sprecher winkt zu Hickers Gegenanzeige ab: "Wenn eine Behörde einen Sachverhalt auf Verleumdung prüft, kann das niemals selbst eine Verleumdung sein." Mit der Anzeige wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat ist Hicker, inzwischen Chefredakteur der Bezirksblätter für Niederösterreich, nicht allein. profil-Aufdecker Emil Bobi erinnert sich etwa an eine Anzeige, er hätte Landespolizeikommandant Roland Horngacher angestiftet, ihm Tonbänder vorzuspielen. News-Aufdecker Kurt Kuch war schon des öfteren als Zeuge geladen.

Sektionschef knackt Kette

Die Pressestelle der Wiener Polizei schaltete zuletzt mehrfach nach Zeitungsartikeln die internen Ermittler wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses ein. Grundsätzlich kann es gerade im Bereich des Verbrechens sinnvoll sein, Informationen zurückzuhalten. 

Mittäter könnten durch vorschnelle Berichterstattung gewarnt werden, Ermittlungen gestört werden. So argumentiert Johann Golob von der Pressestelle. "Es beschweren sich immer wieder Polizisten bei uns, warum diese und jene Information hinausgegangen ist, obwohl wir das gar nicht gemacht haben."

Doch nicht immer geht es um Anzeigen nach Artikeln, die die Aufklärung von Straftaten gefährden könnten. Der Kurier berichtete etwa von einem Sektionschef (ohne ihn zu nennen), der mit einem Bolzenschneider ein widerrechtlich angekettetes Fahrrad losschnitt und in ein Amtsgebäude verfrachtete. Dem Artikel folgte eine Anzeige gegen den unbekannten Tippgeber - wegen Geheimnisverrat.

Der betroffene Spitzenbeamte könnte die Anzeige veranlasst haben, sagt Golob. Warum dann keine Klage nach dem Mediengesetz? "Wir sind verpflichtet, diese Delikte anzuzeigen."

Dass in solchen Fällen auch die Telefondaten rückerfasst werden, hält Gollob für äußerst unwahrscheinlich. Es sei denn, ein verdächtiger Beamter ist identifiziert. Interne Ermittler könnten dann beim Mobilfunkanbieter kontrollieren, mit wem der Polizist wann wie lange telefoniert hat. Und mit welchen Journalisten. (Harald Fidler, Michael Möseneder, DER STANDARD; Printausgabe, 9.2.2010)

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23 Postings
Blick Winkel
09.02.2010 13:44
Man will sich nicht ans Bein pinkeln lassen..

Es liegt doch auf der Hand, dass man einen "Schutzmechanismus" schaffen muss, der kritisches Nachfragen unterbindet. Die Praktiken, wie man das macht, unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. In China legt man schnell eine längere Nachdenkpause auf engstem Raum ein und in Russland gehen blitzschnell die Lichter aus, wenn man etwas sagt, dass der obersten Schicht nicht gefällt. Andere Länder beseitigen vorbeugend kritische Widersacher, damit diese nicht einmal den Gedanken keimen lassen.

So gesehen sind die Machtinstrumente unserer Behörden ja noch relativ human.

AlBundyFan
 
09.02.2010 13:41
ich würde es begrüßen würden solche personen mal ordentlich bestraft

es ist ein unding, daß akten aus strafverfahren bei journalisten landen.

entweder hat er sich diese illegal selbst besorgt oder ein Beamter mit zugang zu den akten hat ihm diese weitergegeben....NK ist ja nur eines der Opfer dieser Journalisten - es gibt ja viele weitere bei anderen Verbrechen.

Beamte in Polizei oder Justiz sollten für mind. 3-4 Jahre ins Gefängnis wenn sie Akten mit Zeugen - oder Opferaussagen der Journaille zuspielen.

Blick Winkel
09.02.2010 16:17
Das wird es praktisch nie geben

Der Beamtenapparat ist vergleichbar mit einer langsamen Schildkröte. Sie werden keine Schildkröte in freier Wildbahn finden, die sich das rechte Hinterbein abhackt, weil dieses in eine Misthaufen gestiegen ist. Normalerweise wird sie sich brav woanders abputzen und genausowenig wird im Beamtensystem gegenseitig Schmutzwäsche gewaschen, weil man voneinander abhängig ist. Nur in extremen Fällen, die man nicht verheimlichen kann, wird es zu einem Urteil kommen.

teuerzahler
09.02.2010 15:17
und versäumnisse, fehler, absichtliches 'vergessen' etc. bei behörden???

das soll alles unterm teppich bleiben?

wo samma denn?

behörden sind nicht sakrosankt und müssen - wenn sie schon nicht zu selbstreinigung fähig sind - von aussen 'zwangsgereinigt' werden!

Andreas Schneider
09.02.2010 15:00
zwei paar schuhe

wenn behördliche missstände ans tageslicht gebracht werden - so wie augenscheinlich in diesem fall - dann ist die weitergabe von akten an journalisten eine rühmliche staatsbürgerschaftliche tat.

was sie meinen, ist natürlich ganz was anderes. offenbar hat es im fall kampusch beides gegeben, klassisches whistleblowing einerseits (bitte mehr davon!), übles eintunken des opfers andererseits.

bitte differenzieren...

Der Senfspritzer meint:
09.02.2010 12:15
An der Spitze

dieser Truppe
steht die Innenministerin, besser bekannt als Schottermitzi.
Das sollte allen klar sein, bei den nächsten Wahlen.

Mir graust vor beiden.
Was für Menschen müssen das sein?

Zappelzapp
03.03.2010 00:23
Der Begriff Schiottermitzi wurde in der Abteilung Diffamierung

einer Partei erfunden, die sich ungeniert der Methoden der Nationalsozialisten bedient.

MfS Erich Mielke
09.02.2010 11:02
Respekt, Respekt


Schau an die Ösis.
Die sind ja fast so gut wie meine Stasi-Leute.

Mundtotmachen durch staatliche Schikane haben wir das bei uns genannt.

Blick Winkel
09.02.2010 16:19
Man sollte nicht mit dem Finger

auf andere Leute zeigen, wenn man Big Brother Schäuble in der Regierung sitzen hat.

system1
09.02.2010 09:31
...Wenn eine Behörde einen Sachverhalt auf Verleumdung prüft, kann das niemals selbst eine Verleumdung sein....

da rate ich allerdings dringend dazu, dass diese prüfung auch tatsächlich verleumdung ergibt und auch vor gericht durchkommt. denn andernfalls wäre es amtsmißbrauch zur verfolgung einer unschuldigen person aus persönlichen gründen sowie steuergeldverschwendung.

hotzenplotz1001
09.02.2010 09:08
Beklopptes Alpenland: Metternich shall never die.

Vorwärts in die Vergangenheit! Yline, Libro, Grasser, Meinl sind dafür vor effizienten Gerichtsverfahren sicher. Gegen den Geldadel trauen sich Staatsanwälte nicht, könnte ja der Karriere schaden. Schöne Grüße aus Viennadougou.

Heimwerkerkönig
 
08.02.2010 22:36
Solange Polizei-Beamte...

... interne, digitale Dokumente in großer Anzahl mit nach Hause nehmen und dann diese auf Laufwerken ihres Privat-PCs lagern, die sie öffentlich frei gegeben haben, kann ich diese Diskussionen um Amtsgeheimnis nicht ernst nehmen...

Andreas Schneider
08.02.2010 22:27

natürlich kann "das amt" niemanden verleumden.

aber der beamte kann sein amt missbrauchen.

und die bewusste nicht-verfolgung von amtsmissbrauch kann irgendwann, wenn sie systemisch wird, auch zum amtsmissbrauch werden.

na rüpfer
09.02.2010 07:51
Nicht das amt kann verleumden,

aber Beamte. Nämlich jener der wusste, dass es Fahndungspannen gab, und den Journalisten trotzdem angezeigt hat.

0816
08.02.2010 22:25
Eine Journalisten-Initiate für eine Whistleblower-Reform wäre nötig!

Diese mittelalterlichen österreischen Verordnungen, sind doch ein untragbarer Missstand, wie die letzten Justizskandale ans Licht brachten. Wenn jeder Gewissenhafte wegen "Verleumdung" oder "Geheimnisverrat" angezeigt oder gemobbt werden kann, nur weil er Unregelmäßigkeiten in Behörden oder bei Unternehmen meldet, hat kaum Rechtsmittel. Außer er hat Geld wie Heu und ein Heer an Anwälten.
Mit ein Grund warum Korruption, Vertuschung, Steuerhinterziehung, Behördenwillkür, Risiken und Gesundheitsgefährdungen in diesem Land ungestraft blühen und gedeihen können und so viele geschädigt werden.
Außerdem ist das ein Anschlag auf die Pressefreiheit, die Meinungsfreiheit, die Demokratie schlechthin.
http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower

Bhai Sahib
 
09.02.2010 09:37
http://europanth.jimdo.com

Damit auch Sie denen den Marsch blasen!

Erwin Wolfram
08.02.2010 21:04

Menschenrechte sind im Verfassungsrang, daher auch vorsätzliche Menschenrechtsverletzung durch die Beamten, da Recht auf Identität des Vernehmers besteht, falls wie in diesem Fall begründeter Staatsterrorverdacht besteht.

Trolling is a art.
08.02.2010 20:54
"Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung"

Den Bock zum Gärtner machen, LOL!

Klaus Botschen
08.02.2010 18:42
wer mit wem telefoniert hat...

ich dachte, die vorratsdatenspeicherung ist noch nicht in gesetzesform gegossen? oder ist das bloß eine legitimation für etwas, was eh schon lang gang und gäbe ist? kann mich da wer aufklären?

AlBundyFan
 
09.02.2010 13:43
das neue ist/wäre dabei

1.)Die Dauer - bisher kann dies jeder Betreiber selbst festlegen, wielange er diese Daten aufbehält.
und diese ist meist weit unter den 6 Monaten, die ich aus Medien entnommen habe.

2.)Es macht einen Unterschied ob man gezielt eine Nummer überprüfen will oder mittels Rasterfahnung bzw. Eingrenzung mehrere gleichzeit.

3.)

Hercules
09.02.2010 07:56
Wer mit wem....

...ist inhaltlich etwas anderes als "worüber".
Wer mit wem können sie auch auf ihrer Telefonrechnung sehen.
Worüber bedingt einen Mitschnitt. Da wird es dann feiner.

Difool
 
09.02.2010 09:19
Vorratsdatenspeicherung

gespeichert werden sollen Verbindungsdaten (also wer, wann, wo, mit wem etc.), nicht Inhalte.

Hercules
09.02.2010 14:38
In der deutschen Sprache...

...bedeutet "inhaltlich" etwas anderes als "der Inhalt". Könnte man aber im Wörterbuch nachlesen ;-)

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