Urteil

Musikindustrie verliert gegen Filesharing-Familie

08. Februar 2010 15:49

Frau wurde freigesprochen, da nicht festgestellt werden konnte, welches Familienmitglied Songs freigegeben hatte

Im Dezember war eine Frau aus Bayern zur Zahlung von 2.380 Euro verurteilt worden, da über den auf ihren Namen angemeldeten Internetanschluss vermutlich von ihren Söhnen knapp 1.000 Songs zum Tausch freigegeben wurden. Laut dem Oberlandesgericht in Köln war die Frau dafür verantwortlich, was über ihren Netzanschluss heruntergeladen wurde. Anders entschied nun ein Amtsgericht in Mainz. In diesem Fall wurde eine Frau freigesprochen, da nicht nachgewiesen werden konnte, wer die insgesamt 3.780 Musikdateien ins Web hochgeladen hatte, berichtet Golem.

Berufungsverfahren gewonnen

"Steht nicht mit Sicherheit fest, dass zum Zeitpunkt des Anbietens von Musikdateien über eine Tauschbörse im Internet ausschließlich der Anschlussinhaber Zugang zum Internetanschluss hatte, ist der Anschlussinhaber vom Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke freizusprechen", wird das im Magazin MMR - MultiMedia und Recht veröffentlichte Urteil zusammengefasst. Ursprünglich war die Frau zur Zahlung von 1.500 Euro verurteilt worden, im Berufungsverfahren wurde nun jedoch zu ihren Gunsten entschieden.

Nicht üblich

Laut der angeklagten Frau hätten wie im Fall aus Bayern ebenfalls ihr Mann und ihre beiden Söhne Zugang zum Internet gehabt. Es habe jedoch nicht ermittelt werden können, wer genau die Dateien über die Tauschbörse freigegeben hätte, die Frau habe ihre Angehörigen nicht belastet und die Aussage verweigert. An Zivilgerichten seien solche Urteile nicht üblich, meint Golem. Meist wird entschieden, dass der Anschlussinhaber haftet. (red)

 

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11 Postings
nukewashington
11.02.2010 14:26
vielen dank

torrent und filehoster haben soulseek das genick gebrochen.

das pisst mich jeden tag an :(

schweinebucht
09.02.2010 17:04
Die frage stellt sich dem leienhaften juristen als vergleich:

Wenn dein auto (!) einen schaden verursacht, bist dann du als besitzer haftbar, oder muss die justiz den fahrer finden?
Vorausgesetzt das auto kann nicht alleine fahren!

Hellex
18.02.2010 15:07
Der Zulassungsbesitzer muss Auskunft erteilen

wem er das Fahrzeug ueberlassen hat, bzw. wer Verfuegungsberechtigter war. Das nennt man Lenkererhebung. Das wurde 1998 von einer Grossen Koalition in den Verfassungsrang erhoben, womit man sich seitdem selbst belasten muss.

/dev/stderr
23.02.2010 11:31
Ich bin Ihnen zu Danke verpflichtet,

ich war bis jetzt der Meinung das es sich bei Nicht-Beachtung der Lenkererhebung lediglich um ein Bagatelldelikt handelt, aber laut Wikipedia bzw. § 134 Abs.2 KFG: "Wird die Lenkererhebung dennoch verweigert oder unrichtig beantwortet, so kann das mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR oder sechs Wochen Freiheitsstrafe geahndet werden." oO

schweinebucht
18.02.2010 16:13
Natürlich!

Was aber, wenn mein auto von unbekannt entwendet, also "unbefugt in Betrieb genommen" wurde.
Jedes Auto ist knackbar so wie jedes WLAN knackbar ist.

Kaiser Schmarren
09.02.2010 09:01
artikel der widersprüche..

also was jetzt ist die frau zur zahlung von 2380 oder 1500 € verhaftet?
achja und wurden knapp 1000 songs oder 3780 musikdateien ins web hochgeladen?

Leech
09.02.2010 09:57

der aufmerksame Leser wird vieleicht bemerkt haben das es in diesem Artikel um 2 getrennte Fälle mit 2 Familien geht.

Mehr lesen, weniger schmarrn schreiben.

RPonline
09.02.2010 00:12

Wurden die Titeln wirklich im Web veröffentlicht, oder war es ein anderer Internet-Dienst?

RPonline
08.02.2010 23:52

3780 Lieder für 1500 € ... das wäre ja eh ein Schnäppchenpreis! ... 40 Cent pro Titel - Legal wärs teurer. (Wenn man davon ausgeht, dass die angebotenen Titeln vorher selbst heruntergeladen wurden)

Aber was rede ich denn da, von der Musik hat keine bestimmte Person im Haushalt profitiert ;)

So ein Abmahn-Wirrwarr ... ich bin für Kulturflatrate für alle!

Heavyweather
09.02.2010 00:53

Wahrscheinlich haben die auch noch keine Rundfunkgebühren gezahlt...PFUI!
Also wirklich so viel profitiert...da kann man ja richtig davon leben von so 3500 Tauschbörsenliedern...

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