Frau wurde freigesprochen, da nicht festgestellt werden konnte, welches Familienmitglied Songs freigegeben hatte
Im Dezember war eine Frau aus Bayern zur Zahlung von 2.380 Euro verurteilt worden, da über den auf ihren Namen angemeldeten Internetanschluss vermutlich von ihren Söhnen knapp 1.000 Songs zum Tausch freigegeben wurden. Laut dem Oberlandesgericht in Köln war die Frau dafür verantwortlich, was über ihren Netzanschluss heruntergeladen wurde. Anders entschied nun ein Amtsgericht in Mainz. In diesem Fall wurde eine Frau freigesprochen, da nicht nachgewiesen werden konnte, wer die insgesamt 3.780 Musikdateien ins Web hochgeladen hatte, berichtet Golem.
Berufungsverfahren gewonnen
"Steht nicht mit Sicherheit fest, dass zum Zeitpunkt des Anbietens von Musikdateien über eine Tauschbörse im Internet ausschließlich der Anschlussinhaber Zugang zum Internetanschluss hatte, ist der Anschlussinhaber vom Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke freizusprechen", wird das im Magazin MMR - MultiMedia und Recht veröffentlichte Urteil zusammengefasst. Ursprünglich war die Frau zur Zahlung von 1.500 Euro verurteilt worden, im Berufungsverfahren wurde nun jedoch zu ihren Gunsten entschieden.
Nicht üblich
Laut der angeklagten Frau hätten wie im Fall aus Bayern ebenfalls ihr Mann und ihre beiden Söhne Zugang zum Internet gehabt. Es habe jedoch nicht ermittelt werden können, wer genau die Dateien über die Tauschbörse freigegeben hätte, die Frau habe ihre Angehörigen nicht belastet und die Aussage verweigert. An Zivilgerichten seien solche Urteile nicht üblich, meint Golem. Meist wird entschieden, dass der Anschlussinhaber haftet. (red)