Neonazi-Umtriebe in sozialen Netzwerken und auf Online-Plattformen

8. Februar 2010, 13:24

Hitlergruß in Stollen und "Ostmark"-Tätowierung auf Fotos im Internet - Polizei oft die Hände gebunden

 Soziale Netzwerke und Partyfotos auf Online-Plattformen zeigen nicht immer nur feucht-fröhliche, sondern auch neonazistische Szenen. Die Palette reicht von Gelagen, bei denen die Feiernden stolz mit ihren einschlägigen T-Shirts und Tattoos posieren, bis hin zum Gruppenbild mit Hitlergruß. Während sich rechte Gruppen online - auch international - gut vernetzen können, sind der Polizei aber oft die Hände gebunden.

"Ostmark" oder "88"

Eine Tätowierung mit dem Schriftzug "Ostmark" oder "88" (ein in Neonazi-Kreisen verbreiteter Code für "Heil Hitler", Anm.), T-Shirts, die den Träger als "White Warrior" ausweisen oder "Ruhm und Ehre" für die Deutsche Wehrmacht fordern - das sind nur einige Beispiele, was es auf Partyfotos im Internet zu sehen gibt. Die Wände zieren ein Sonnenrad, Wikinger-Motive oder der Schriftzug "Walhall".

Derartige Bilder bleiben auch dem Verfassungsschutz nicht verborgen. Allerdings: Vieles kommt nicht zur Anzeige, weil die meisten Nazi-Codes nicht verboten sind. Das seien nur einige wenige Zeichen wie beispielsweise das Hakenkreuz, erklärte Michael Tischlinger, Leiter des oberösterreichischen Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), im Gespräch. Hinzu komme, dass das Zeigen von NS-Symbolen nur im öffentlichen Raum strafbar sei, jedoch nicht im eigenen Partykeller.

Drei Herren beim Hitlergruß

Aber nicht nur einschlägige Party-Pics kursieren im Internet, auch Fotos von "Ausflügen", die am Wochenende teilweise von der Zeitung "Österreich" veröffentlicht wurden, sind dabei. Ein Gruppenbild zeigt etwa drei Männer mit schwarzen Bomberjacken und Glatzen vor der Gaskammer im früheren KZ Mauthausen. Einer hat ein Kleinkind auf dem Arm. Für den Verfassungsschutz relevanter ist eine andere Aufnahme, auf der drei Herren beim Hitlergruß in einem Stollen zu sehen sind. Aber auch hier gebe es vorerst keine Anzeige, so Tischlinger. Es sei nämlich derzeit noch nicht bekannt, wann und wo das Bild aufgenommen worden ist - "aber ziemlich sicher nicht in Mauthausen". Der Hitlergruß sei ebenfalls nur strafrechtlich relevant, wenn man ihn in der Öffentlichkeit zeige. Das scheine hier nicht der Fall gewesen zu sein.

Das führt zu einem weiteren juristischen Problem: Wer ein derartiges Foto ins Internet stellt, macht sich streng genommen selbst strafbar - auch wenn er damit nur auf Neonazis aufmerksam machen will. Der Abgebildete hingegen hat, sofern er nicht so in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten ist, juristisch gesehen eine weiße Weste: Er könne nichts dafür, über ein Foto im Internet geoutet zu werden, erklärte Tischlinger sinngemäß die verzwickte Rechtslage. Dennoch schätzen die Fahnder die sozialen Netzwerke als Ermittlungs-Unterstützung. Man könne die Websites zwar nicht lückenlos überwachen, aber die Aktivitäten mancher Leute seien daraus dennoch ersichtlich, so der Verfassungsschützer. (APA)

 

Kommentar posten
20 Postings
Heitere Hyperinflation, gepflegter Staatsbankrott
 
10
Der Verfassungsschutz

schnüffelt pubertierenden Jugendlichen nach- wie schön.

Mir wäre aber nicht bekannt, dass sich der Verfassungsschutz um die offenen Verfassungsbrüche der Politiker gekümmert hätte.

iohui
02
wicki und die starken männer. mei wie kindisch.

vom partykeller mit steifem arm und zsammzwicktem arsc* direkt nach walhalla.
erbärmlicher gehts eh nimmer.

das gute ist, das man so wenigstens sieht, wer die sind.

G e o r g
20

Schon die Ausage, das Veröffentlichen von Nazi-Fotos mit Hakenkreuz oder Hitlergruß zum Zwecke des Outings sei strafbar, ist Unsinn. Wiederbetätigung ist eindeutig nicht gegeben, weil der Zweck der Handlung eindeutig keine Betätigung im Sinne des NS ist.
Polizei und Justiz sind zwar erfinderisch, wenn es darum geht, missliebige Leute zu ärgern, aber sowas plumpes geht zum Glück nicht durch.

iohui
00
10.2.2010, 01:58

was ist denn der zweck der handlung / was wird geoutet?

Claus_W
01
Kinderpornos, Nazis, Terroristen...

...alles das wird doch immer wieder dafür hergenommen um der großen Mehrheit der Leute Ihre Rechte weg zu nehmen.

Die missbrauchten Vorratsdaten
http://www.youtube.com/watch?v=MhpmDyXvjG4

EU Verfassung
http://www.youtube.com/watch?v=qWZbEKjcd1M

Überwachung
http://www.youtube.com/watch?v=D... re=related

Unter falscher Flagge
http://www.nuoviso.tv/falscheflagge.html

Was macht die NATO eigentlich in Afghanistan?
http://nuoviso.tv/vortraege... istan.html

Magdalena P
05

diese Typen provozieren BEWUSST die Öffentlichkeit.
mit Nazi-Symbolen. Dafür muss es Konsequenzen geben.
Das oberösterreichische Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hat eine eigenartige Auffassung vom Verbotsgesetz.

Acaloth
00

"Wikinger-Motive oder der Schriftzug "Walhall".

Sonnenrad, ok ist Nazi-symbol, aber die anderen beiden ? was haben die mit Neonazis zu tun (ausser das die das auch verwenden)

markusM.
05

wie jetzt? wenn ich die bilder im internet sehen kann ist das doch öffentlich, oder nicht? dann braucht sich ja keiner mehr über datenschutz gedanken machen, weil wenn ich meine daten ins internet stelle, sinds ja immer noch privat...

suboptimal
 
06
bitte,

das sondert der Leiter des _oberösterreichischen_ Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) ab, in Oberösterreich haben sie schon eine besonders eigene Sicht der Dinge

roll initiative
04

das stimmt leider ...

Lego12
24
heißt das jetzt

dass ich in meinem partykeller, privat-nazipartys machen darf? solange ichs nicht öffentlich mache.
oder versteh ich da was falsch...is doch irrsinn...damit öffne ich dem rechten lager doch tür und tor...is halt alles privat.

Nachweislich aufgeklärtester Bürger der EU
 
02
Ja klar! Es gibt ja auch keine Gedankenverbrechen!

Privat darfst du alles - außer du verletzt dabei Persönlichkeitsrechte anderer! Achja! Und Kiffen darfst du privat natürlich auch nicht! Ich vergaß! Sehr wohl aber 16jährigen Bier ausschenken.

Verrückt, oder? ("Wir leben in einem versch***enen, verlogenen Land." A. Haider)

yotix
 
00

Angeblich werden in Kärnten sehr häufig Verfahren zum Verbotsgesetz eingestellt, da Verteidiger und wangennarbige Richter die Ansicht vertreten, ein Wirtshaus sei eh nicht öffentlich.

Nick Knattertoni
00

zuhause darf man so einiges machen..
use your illusions!

Nachweislich aufgeklärtester Bürger der EU
 
13
Privat Hitler huldigen ok - aber wehe du rauchst zu Hause gemütlich eine Tüte!

Dann hat dich die Fekter an den Eiern.

cipf
 
00

Na geh, also bitte, jetzt verwechseln Sie aber Kirschen mit Melonen.
Rechtes Gedankengut kann niemals nicht schädlich sein. Da gibts genügend Gutachten die dies bestätigen.
Canabis hingegen, pfui, schädlich, die Volksgesundheit zersetzend!
Da MUSS frau doch von staateswegen eingreifen.
;-))

sir_clive
01
Oh mann...

das mit der Fekter, das war echt arg... das Bild krieg' ich jetzt nicht mehr aus dem Kopf! :-(

Fame
02

wo bleibt die "Ansichtssache" ?? ;)

Die andere Meinung
 
114
Hinzu komme, dass das Zeigen von NS-Symbolen nur im öffentlichen Raum strafbar sei, jedoch nicht im eigenen Partykeller.

der gleichberechtigung wegen hoffe ich,

dass ads mit dem "auf der strasse verboten, daheim erlaubt" genauso für die eigene cannab1splantage gilt..

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