Behördensprecher Habitzl: "Aus Beweisgründen" - VGT verlangt "Wiedergutmachung oder wenigstens eine öffentliche Richtigstellung"
Wiener Neustadt - Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt,
unter deren Federführung über Jahre hinweg gegen mehr als 40
Tierschützer ermittelt wurde, hat dieser Tage das Verfahren gegen 28
Aktivisten eingestellt. Das bestätigte Behördensprecher Erich Habitzl
am Freitag der APA. Während sich 13 Tierschützer ab 2. März unter
anderem wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation in
Landesgericht Wiener Neustadt verantworten müssen, wird gegen die
anderen Aktivisten "aus Beweisgründen" nicht weiter strafrechtlich
vorgegangen, sagte Habitzl.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) rügte in diesem Zusammenhang
die ermittelnde Sonderkommission (Soko) und das Innenministerium, das
im Jahr 2008 gegen insgesamt 267 Verdächtige optische oder akustische
Überwachungsmaßnahmen angeordnet hätte. In 30 Wohnungen und acht
Tierschutzbüros wurden laut VGT-Obmann Martin Balluch
Hausdurchsuchungen durchgeführt und die Infrastruktur einiger Vereine
über Jahre hinweg lahmgelegt.
Dabei habe sich jetzt herausgestellt, dass von angeblich über 200
begangenen Straftaten "keine einzige mehr übrig" sei, so Balluch am
Freitag in einer Presseaussendung. Der VGT-Obmann wünscht sich nun
vom Innenministerium "eine Wiedergutmachung oder wenigstens eine
öffentliche Richtigstellung" für die jahrelange Verfolgung
offensichtlich schuldloser Personen.
Die Verfahrenseinstellung gegen 28 Tierschützer zeige, "dass in
diesem Fall der Rechtsstaat funktioniert hat", kommentierte der
Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, die aktuellen
Entwicklungen. Dessen ungeachtet bleibe der sogenannte Mafia-Paragraf
278 a Strafgesetzbuch "weiter hochproblematisch", weil er gegen
unliebsame Organisationen und NGOs "als Ermittlungsparagraf
missbraucht" werden könnte. Daher verlangte Steinhauser vom
Gesetzgeber einmal mehr, diese Bestimmung zu reformieren. (APA)