Verfahren gegen 28 Aktivisten eingestellt

6. Februar 2010, 08:35

Behördensprecher Habitzl: "Aus Beweisgründen" - VGT verlangt "Wiedergutmachung oder wenigstens eine öffentliche Richtigstellung"

Wiener Neustadt - Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, unter deren Federführung über Jahre hinweg gegen mehr als 40 Tierschützer ermittelt wurde, hat dieser Tage das Verfahren gegen 28 Aktivisten eingestellt. Das bestätigte Behördensprecher Erich Habitzl am Freitag der APA. Während sich 13 Tierschützer ab 2. März unter anderem wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation in Landesgericht Wiener Neustadt verantworten müssen, wird gegen die anderen Aktivisten "aus Beweisgründen" nicht weiter strafrechtlich vorgegangen, sagte Habitzl.

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) rügte in diesem Zusammenhang die ermittelnde Sonderkommission (Soko) und das Innenministerium, das im Jahr 2008 gegen insgesamt 267 Verdächtige optische oder akustische Überwachungsmaßnahmen angeordnet hätte. In 30 Wohnungen und acht Tierschutzbüros wurden laut VGT-Obmann Martin Balluch Hausdurchsuchungen durchgeführt und die Infrastruktur einiger Vereine über Jahre hinweg lahmgelegt.

Dabei habe sich jetzt herausgestellt, dass von angeblich über 200 begangenen Straftaten "keine einzige mehr übrig" sei, so Balluch am Freitag in einer Presseaussendung. Der VGT-Obmann wünscht sich nun vom Innenministerium "eine Wiedergutmachung oder wenigstens eine öffentliche Richtigstellung" für die jahrelange Verfolgung offensichtlich schuldloser Personen.

Die Verfahrenseinstellung gegen 28 Tierschützer zeige, "dass in diesem Fall der Rechtsstaat funktioniert hat", kommentierte der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, die aktuellen Entwicklungen. Dessen ungeachtet bleibe der sogenannte Mafia-Paragraf 278 a Strafgesetzbuch "weiter hochproblematisch", weil er gegen unliebsame Organisationen und NGOs "als Ermittlungsparagraf missbraucht" werden könnte. Daher verlangte Steinhauser vom Gesetzgeber einmal mehr, diese Bestimmung zu reformieren. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 110
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Eine vegane Sichtweise
010
Mehr Details bitte!

Ich bitte um eine solide Hintergrundrecherche:

Worauf konkret stützt sich der Anfangsverdacht, der über Jahre hinweg massivste Ermittlungen rechtfertigen soll?

Wieso werden gerade diese Personen verdächtigt? (Hunderte andere in Österreich führen sehr ähnliche Recherchen und Kampagnen durch.)

Wieso wurden die Ermittlungen nicht in anderer Richtung weiter geführt als nach Monaten im Zwischenbericht festgestellt wurde, dass absolut keine Hinweise auf kriminelle Handlungen der Beschuldigten vorliegen, sondern stattdessen die Methoden immer weiter eskaliert?

Gilt die Ankündigung von Kundgebungen und Pressearbeit neuerdings tatsächlich als gefährliche Drohung?

Wieso unterschlägt die Polizei in dem Fall jedes entlastende Material?

mrheli
33

Unfaßbar, was da jetzt in Österreich geschehen ist:-( Das ist kein Rechtsstaat!

A. E. Neumann
28
"aus Beweisgründen" nicht weiter strafrechtlich vorgegangen

Kann man in Österreich wirklich Leute *ohne Beweis* für 100 Tage in U-Haft stecken, nur weil Staatsanwaltschaft und Polizei es einfach wollen? Unfassbar. Wirklich unfassbar.

David Seppi
 
40

Na klar kann man das.
Für eine U-Haft reicht natürlich ein Verdacht, sonst könnte man die Haftüberprüfung gleich durch das Gerichtsverfahren ersetzen.

Einer der U-Haft-Gründe ist ja Verdunkelungsgefahr, was ja etwas sinnfrei wäre, wenn die Staatsanwaltschaft die Beweise ohnehin schon hätte.

http://ris.bka.gv.at/Dokument.... OR40050632

(§ 173 StPO, da steht eindeutig "dringend verdächtig" und nichts von Beweisen.)

A. E. Neumann
05

Die vier Voraussetzungen der U-Haft (www.richtervereinigung.at):

1. Der Beschuldigte ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter, er ist also dringend verdächtig;
2. Zumindest e i n Haftgrund besteht;
3. Die U-Haft ist das letzte Mittel, um die Sicherungszwecke zu erreichen;
4. Die U-Haft muß zum Gewicht der Straftat und zu der voraussichtlichen Strafe in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Lt. Richtervereinigung müssen alle vier Voraussetzungen erfüllt sein. Ist Ihrer Meinung nach eine 100tägige U-Haft für Sachbeschädigung und Drohung angemessen?

Abgesehen davon muss man noch dazu sagen: Nach 100 Tagen wurde plötzlich die U-Haft aufgeboben - weil Zeitungen über den Fall geschrieben haben. Waren dann die Gründe plötzlich anders?

cwebb1977
150

Wo es Sachbeschädigung und Drohungen gibt, gibt es auch Schuldige. Und ein Drittel von der Meute wird ja auch angeklagt.

kathi baum
05
14.2.2010, 14:24
sachbeschädigungen und co.:

" und ein drittel der meute wurde ja auch angeklagt"
naja schon, ABER NICHT wegen sachbeschädigungen und/oder drohungen oder sonstwas KONKRETEM, sondern ausschliesslich wg. dem umstrittenen ("terror"-bzw- "mafia"paragraphen) §278a !!!!!!!
WENN die hinweise auf sachbesch. und oder drohungen etc. derart stark und konkret wären, dass auch diese tatbestände angeklagt werden (würden) wärs wahrsch. anders....,
ALLERDINGS werden mind. 4 leute wie gesagt ausschliesslich des § 278a verdächtigt und es kommt (am 2. märz) zu derartigen anklagen.

SOLIDARITÄT für die die es wagen, für mensch und tier die wahrheit zu sagen!!!!!!!!!!

kathi baum

A. E. Neumann
05

Da haben Sie schon recht und dem widerspreche ich ja gar nicht. Es soll und muss ein Gerichtsverfahren geben, welches die Beweise würdigt und die Schuld klärt.

Aber darum ging es der Polizei und Justiz in diesem Fall nie. Es ging darum zu zeigen, wer der Herr im Hause ist. Die Anwendung des Anti-Terrorparagraphen für das vergleichsweise geringe Delikt einer Sachbeschädigung und einer Drohung zeigt das deutlich.

cwebb1977
111

Lächerlich???
Das war nicht nur EINE Sachbeschädigung, nicht nur EINE Drohung, sondern jahrelanger Psychoterror.

http://www.falter.at/web/print... php?id=767

A. E. Neumann
03

Ich frage mich ernsthaft, wieso die Polizei in all den Jahren untätig geblieben ist / sein soll. Wenn die Anschuldigungen stimmen, dann kann es doch nicht sein dass nichts zu machen war gegen diese Typen.

Gut vorstellbar ist, dass die Polizei tatsächlich nicht tätig wurde und dass man dann, wie die Sache über den Minister gelaufen ist, gleich mal alles aufgeboten hat, was zur Hand war. Da bot sich die "Kanone" Antiterrorparagraph an.

Bloß: Genau so sollte das ja gerade nicht laufen. Wird denn unsere Polizei nur noch tätig, wenn Minister intervenieren? Was soll das? Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft gibt dem noch den Rest.

Das ist tiefstes Bananenrepubliksgehabe. Nicht mehr und nicht weniger.

Ménilmontant
15
Gääähn, und Sie wissen genau, warum.

Klenk hat sich seither zum Thema überhaupt nicht mehr geäußert, nach so viel anfänglichem Engagement. Warum denn eigentlich, glauben Sie?

parapente
12
Stimmt! "Rechtsstaat"!


Die U-Haft dient dazu, Klarheit zu schaffen - und kann jeden treffen, der in Verdacht gerät.

Wappen hea
07
komisch

dass manche nicht soooo verdächtig sind wie andere.

Also dem Staat Millionen abknöfen, überbezahlte private Homapages, Staatsbesitz in Privatbesitz überführen, Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen, Anleger täuschen und noch viel mehr Geld abziehen - all das mit recht eindeutiger Beweislage wird fast zur Gänze ohne U-Haft erledigt.

Tu felix Austria.

"Alle sind gleich, Schweine sind gleicher" [Animal Farm] Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

The_J
02
Natürlich...

...dient die U-Haft dazu genauer über verdächtige ermitteln zu können, hier muss aber auch eine Grenze gezogen werden ab wann jemand vedächtig ist...

Wenn personen jahrelang abgehört, bespitzelt und überwacht worden sind und es keinen einzigen Beweis dafür gibt das auch nur irgendeine Straftat begangen wurde würde ich das nicht unbedingt als verdächtigt einstufen...

janeinvielleicht
01

3 monate?
nach jahrelanger überwachung?

pesigny
17
rechtsstaat?

offensichtlich: wenn man nur will, dann kann der rechtsstaat systematisch vorgehen. in diesem fall waren es tierschützer - von denen wahrlich gefahr für die demokratie ausgeht! ganz anders als bei dem korrupten pack im mangement der HGAA, der ÖBB u.a. und teilen der politik, die im grunde machen können, was sie wollen - und doch wissen, dass ihnen nichts passieren wird, weil, ja weil der rechtsstaat in ihrem sinn funktioniert. in diesem sinn ist das agitieren gegen die tierschützer eine reine ablenkungsmassnahme gewesen, um die mediale aufmerksamkeit von den wirklichen krimenellen abzuziehen und der informierten masse zu suggieren, man schütze mit allen rechtsstaatlichen mitteln ihre interessen.

Dusan Popov
16
Wer haftet für dieses Justizdepakel ?

Bleibt zu hoffen, dass sich jetzt die Staatsanwaltschaft realen Rechtsbrüchen und Kriminalfällen widmet.

cwebb1977
93

Wer haftet für dieses Rechtschreibdebakel?

zhang sanfeng
03

nachdem es in dieser sache doch hauptsächlich darum ging, dass einige purschen mal so richtig zu poden gechleudert werden mussten, finde ich "depakel" sehr passend.

A. B.2
217
gratuliere zum sieg gegen wildgewordene justiz

jetzt bleibt zu offen, dass alle unschuldigen tierschützer, die von der staatlichen wilkür betroffen waren, ordentlich entschädigt werden.

yotix
 
50

AFAIK gibt's ungefähr 30 cent pro Tag Haft.

LCD
08

Meines wissens sind es so um die € 100,- pro Tag + Verdienstausfall + Anwaltskosten.
Schade dass dies nicht der anklagende Staatsanwalt aus eigener Tasche, sondern wir, die Steuerzahler stemmen müssen.

janeinvielleicht
07
wiederholung vom samstag:


Mo, 08.02.10
16:00
Ö1
Da capo: Hörbilder
Martin Balluch - Staatsfeind?
Eine Anklage. Von Krok & Petschinka

Sarratt
03
Prädikat: Besonders wertvoll!

Habe die Sendung durch puren Zufall am vergangenen Samstag gehört.

Erschrechende Zustände!

Christian Hubinger
 
011
Wurde auch zeit...

...und die restlichen verfahren werden genauso zu gar nichts führen - eine Verurteilung war auch nie sinn und zweck der sache.
Da ist es einzig und alleine um ABSCHRECKUNG gegangen - wer macht sich noch für eine sache stark wenn er weiß das mit ein paar kleinen gesprächen unter freunden auf der gegenseite er UNSCHULDIG für längere Zeit im häfn landet.

chris

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