Gemütsbewegung im Rechtsstaat

Kann Zorn "heilig" sein?

5. Februar 2010, 19:32

Plädoyer für eine Reform des Totschlag-Paragrafen

Da drischt ein Mann mit türkischem Migrationshintergrund in Tötungsabsicht auf seine Frau ein, weil sie sich scheiden lassen will, bringt sie auch tatsächlich beinahe um und wird, weil das in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung geschah, nicht wegen versuchten Mordes, sondern nur wegen versuchten Totschlages verurteilt.

Die Gemütsbewegung engagierter Frauen, die sich bei Gewalt von Männern gegen ihre Geschlechtsgenossinnen gut auskennen, ist allgemein begreiflich. Aber sie greift zu kurz. Der Totschlagstatbestand des § 76 StGB wirft ein Problem auf, das über den geschlechtsspezifischen Aspekt des vorliegendes Falles hinausreicht: Wann ist Zorn "heilig" und deshalb begreiflich? Wer soll das beurteilen? Und: Was hat solch ein heiliger Zorn als strafminderndes Tatbestandsmerkmal in einem modernen Strafrecht überhaupt verloren?

§ 76 StGB will offenkundig einen Täter entlasten, dessen Rage man zwar nicht billigen, aber doch irgendwie verstehen kann, weil diese Rage von verletzten Moralvorstellungen getrieben ist. Man stelle sich ein Gangsterduo vor, wo einer den anderen wütend erschlägt, weil dieser sich mit der ganzen Beute davon machen will, obwohl doch halbe-halbe ausgemacht war. Ich muss selbst kein Gangster, könnte sogar Richter sein, und doch Verständnis für die Empörung des Täters haben, auch wenn dessen verletzter Anspruch auf 50 Prozent kein klagbares Recht darstellt.

§ 76 StGB öffnet im Strafrecht also eine Art Hintertür, über die z. B. eine Gaunermoral zugunsten eines Gewalttäters rechtsrelevant werden kann, wenn dieser bei der Tat nur ausreichend in Hitzen kam. Um dem im Strafprozess ein Mäntelchen der Objektivität umzuhängen, darf das subjektive Verständnis des Richters nicht reichen, der heilige Zorn des Täters muss "allgemein begreiflich" sein. Ob das der Fall ist, wird aber keineswegs seriös, also etwa mittels einer statistisch repräsentativen Untersuchung der Auffassung der Österreicher erhoben. Das ginge schon technisch nicht, es würde den Rahmen des Ermittlungsverfahrens sprengen.

Vielmehr ist es der Erfahrung der Berufs- und Laienrichter und letztlich der Judikatur der obersten Instanz überlassen, wie die Richter ihr subjektives Verständnis für Moralvorstellungen jenseits rechtsstaatlicher Werte auf "allgemein begreiflich" upgraden. Ihnen deshalb einen Vorwurf zu machen oder verschwurbelte, letztlich undurchsetzbare Erlässe ans schwarze Brett zu heften, ist ungerecht. Sie vollziehen, indem sie das tun, nur das Gesetz. Nicht die Richter müssen umerzogen, das Gesetz muss geändert werden.

Dagegen wendet mancher vielleicht ein, die allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung beschränke die Freiheit des Täters, sich das Dreinschlagen nochmals zu überlegen. Er "lässt sich hinreißen" und könne in einer solchen Situation einfach nicht anders als dreinhauen, und das müsse strafrechtlich berücksichtigt werden.

Bei Zwang von außen träfe das sicher zu. Eine "innere" Willensfreiheit ist aber, unabhängig von neueren Erkenntnissen der Hirnforschung, die die Determiniertheit menschlichen Verhaltens bekanntlich nahe legen, strafrechtlich irrelevant. Das Strafrecht interessiert sich im Gegenteil für die Motive, die das Handeln des Täters bestimmten, und nicht, ob dieses nicht von Motiven determiniert, also "frei" war.

Die Grenzen der rechtlichen Zurechnung einer Straftat sind positiv gezogen: durch das Mindestalter für die Strafmündigkeit und den psychopathologischen Befund der Unzurechnungsfähigkeit, durch nichts sonst. Ob jemand wegen des Verlusts der Selbstkontrolle (was steuert ihn dann, wenn nicht etwas in ihm selbst?) bei einer Straftat vielleicht sogar strenger zur Verantwortung gezogen oder mit Milde "belohnt" wird, hängt von den strafrechtspolitischen Zielen ab, also z. B. der Maximierung der General- und Spezialprävention oder der Resozialisierungschancen.

Ein Rechtsstaat, der kein Interesse an rabiater Selbstjustiz auf seinem Territorium hat, sollte sich die Sache mit der "allgemein begreiflichen" heftigen Gemütsbewegung also noch einmal überlegen. (Peter Warta, DER STANDARD, Printausgabe, 6./7.2.2009)

Zur Person

Peter Warte ist Jurist und Publizist in Wien

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    Posting 1 bis 25 von 72
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    Fritz094
     
    10

    "§ 76 StGB will offenkundig einen Täter entlasten, dessen Rage man zwar nicht billigen, aber doch irgendwie verstehen kann, weil diese Rage von verletzten Moralvorstellungen getrieben ist."

    Moral hat in der Rechtssprechung nichts zu suchen. Es gibt klare von der Regierung, die die Gesellschaft vertreten sollte, getroffene Gesetze.
    Die kann ich moralisch befürworten oder verneinen - wichtig ist, dass sie Schaden vermeiden.
    Umgekehrt dürfen diese Gesetze nach der Schaden-Nutzen-Frage und nicht nach persönlichen Moralvorstellungen beschlossen werden.
    Wer moralisch nicht mit ihnen klar kommt, kann sich entweder trotzdem daran halten oder sie brechen. In zweiterem Falle wird er mit den Konsequenzen leben müssen.

    Henry Flower
    00
    Moral hat in der Rechtssprechung nichts zu suchen.

    Und § 76 enthält auch keine Moral.

    gwfak
    01
    "unzurechungsfähig"

    Wohl eine allgemein begreifliche journalistische Nachlässigkeit. Dem Juristen Warte wäre "zurechnungsunfähig" besser angestanden.

    LCD
    00
    "auch wenn dessen verletzter Anspruch auf 50 Prozent kein klagbares Recht darstellt."

    Ach ja? Ein mündlicher Vertrag ist kein klagbares Recht? Das Rechtsverständnis des Artikelautors möchte ich nicht haben. Dabei ist er doch angeblich ein Jurist.
    Ich möche mal wissen ob wenn ein Pädosexueller seine Tochter brutalst vergewaltigen würde, und er den Täter in die Hände bekommt, wie er dann über §76 schreibt.
    Die daraus folgenden Aktionen würden wohl unter "allgemein begreiflicher Gemütsregung" fallen, nicht unter "Selbstjustiz".

    mattk
    00
    kein klagbares Recht

    Vereinbarungen über die Aufteilung der Beute sind wohl sittenwidrig und damit nichtig.

    wahre Lüge
     
    21
    im Namen des BLUTRAUSCHES darf man

    offensichtlich alles
    Und im Namen des Alkoholrausches auch
    Kurzzeitiges TILT
    Zurechnungsunfähigkeit für 2bis3Minuten
    ab in die PSYCHIATRIE
    nach 2 Jahren wieder frei
    und das Töten geht munter weiter

    Walter SB
    00
    Klare Regelung notwendig

    Herrn Warte ist zuzustimmen. Der Gesetzgeber ist gefordert, klare Grenzen zu ziehen.
    Wie ergeht es einem Sizilianer, der seine untreue
    Frau tötete - im Zustand heftiger Gemütsbewegung ?
    Werden ihm - wie seinerzeit üblich in Italien -
    weitgehend mildernde Umstände zugebilligt ?

    the troll without a name
    04

    ich weiss nicht wie es mit der allgemeinheit aussieht, aber für mich gibt es keinen nachvollziehbaren gemütszustand, der die vorsätzliche tötung eines menschen rechtfertigt, mit ausnahme von bedrohung des eigenen lebens (notwehr)

    Kohlhaas
    00
    Na dann stellen Sie sich mal vor...

    ...Sie erfahren, dass jemand Ihre minderjährige Tochter vergewaltigt hat. Auf der Strasse treffen Sie den Kerl zufällig und er macht sich über Sie und Ihre Tochter lustig. Sie nehmen eine zufällig herumliegende Eisenstange und ziehen ihm eine über. Fertig ist der Totschlag!
    Soll man so eine Tat wirklich mit einem kaltblütig geplanten Mord gleichsetzen???

    the troll without a name
    01

    ich habe keine minderjährige tochter und kann auch sonst nicht viel mit solchen extrembeispielen anfangen. (warum wäre der täter noch auf freiem fuss wenn er die tat öffentlich zugibt ... ?) während die fälle in der realität meist weniger dramaitsch sind (frau will sich scheiden lassen). abgesehen davon, wenn ich zu einer eisenstange greife ist klar dass ich dem gegner damit tödliche verletzungen zufüge und damit ist eine absicht erkennbar - würde er sterben nachdem ich ihn unbewaffnet verprügle wäre von totschlag zu sprechen.

    oblomow II
    00
    grnau

    ... daher is vorsätzlich auch immer schon mord.

    jenna jameson
    00
    Kann Zorn "heilig" sein?

    wenn er "john" heisst, wird er das vielleicht. zumindest ist er göttlich!

    x aeins
    00

    ja freilich gibts den heiligen Zorn:
    "menin aeide thea Peleiadeo Achileos"
    und das Wort "Zorn" ist sogar mit "Mensch" verwandt,wie man sieht

    Mensdorff-Pouilly Fan-Club
    00

    was will uns der Herr Warte damit sagen.

    Dass, wenn jemand einen andauernd drangsaliert, ihn beschimpft, ihn seelisch zur Sau macht, ihn auf eine despotische und tyrannische Weise zur Sau macht...... das man dann einfach gehen soll.

    Zustimmung.

    Ich glaub in dem vorliegenden Fall, dürfte die Moralvorstellung der Ehe in einen Bereich der unüberwindbaren Heiligkeit aufzufinden sein. Deshalb könnte ich mir einen *Auszucker* mit kurzweiliger Tötungsabsicht durchaus erklären.

    Es gibt solche und solche kranke Typen. Ich hab keine Ahnung wie die Frau drauf war, aber ich könnte ihnen Geschichten von Frauen erzählen. Die haben es teilweise Faustdick hinter den Ohren. Sieht man ihnen zwar nicht an, aber ja... OH ja.

    mitrovic dejan
    00
    Hey ,tolle Nick Name.

    survival of the fattest
    07
    Auch nicht ganz getroffen. Maßstab der Verständlichkeit ist, kurz gesagt, ob auch ein (rechtstreuer) anderer in der Lage des Täters und mit dessen sozialen Hintergrund in dieser Situation derart emotional hochgehen könnte.


    Wer sich erst wegen und während eines solchen nachvollziehbaren höchstgradigen Affekts ("Kurzschluss") zur Tötung entschließt, lädt weniger Schuld auf sich als der nüchterne, kalte und wohlüberlegte Mörder. Technisch gesprochen: Der Gesinnungsunwert - die rechtsfeindliche Einstellung - ist geringer. Daher auch die geringere Strafdrohung.

    Über all das kann und soll man streiten; aber jede Rechtsordnung muss das Phänomen des begreiflichen Affekts in den Griff bekommen. Alles über einen Kamm zu scheren wäre um keinen Deut gerechter, im Gegenteil.

    Es geht ja nur vordergründig um Totschlag - sondergesetzliche Privilegierung des Mordes -, eine seriöse Diskussion müsste bei den allgemeinen Milderungsgründen ("im Affekt") ansetzen.

    x aeins
    00

    auch noch nicht ganz getroffen: so manch sozial Unauffälliger lief schon Amok...
    "allg.begreiflich" ist natürlich Unsinn - wer soll was begreifen,kann man in das Hirn eines anderen hineinschauen?
    die Lösung kann doch nur ein Gesetzestext etwa der Art sein: "eine starke "Gemütsbewegung" in unmittelbarem zeitlichen,räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Tat" - und begreiflich oder auch nicht muss es der Richter finden,eine Pseudo-Objektivität (volksempfinden oder was) ist extrem sinnlos

    survival of the fattest
    02
    Sie formulieren nicht die Lösung, sondern das Problem.

    Sie wollen doch sicher nicht *jeden* konnexen, unter Umständen psycho-pathologischen Affekt, jede Charakterschwäche privilegieren, oder?

    Man muss sich auf eine allgemeine Regel, Bedingungen und Grenzen der Privilegierung besinnen - Sie öffnen der Willkür Tür und Tor, wenn Sie die Begreiflichkeit ausschließlich in die richterliche Verantwortung stellen.

    Vollkommene Objektivität und Unangreifbarkeit sind schöne Benchmarks, aber letztlich unerreichbar. Da gebe ich Ihnen recht. Nichtsdestotrotz kann es in Wahrheit nur um einen rechtsethisch stimmigen Maßstab gehen, der die Eigenwertungen des Rechtsanwenders auf das unvermeidliche Minimum reduziert.

    Und ja, da dürfte der Gesetzestext durchaus präziser sein.

    x aeins
    00

    versteh schon ihren Standpunkt - kann mir nur diesen Maßstab hier schwer vorstellen
    vielleicht wäre es ein Lösungsansatz,wenn man die HÖCHSTstrafe für "Totschlag" bissl hinaufsetzt,sodass ihre Beispiele - nach sachkundiger Würdigung - zwar bisschen,aber nicht allzuviel gegenüber "Mord" privilegiert wären?

    FSK
    11

    Schon sehr stark zu sagen, die Hirnforschung stellt die Willensfreiheit in Frage, aber das ist strafrechtlich irrelevant.
    Ist so als lehrt man keine Evolutionstheorie weil die mit der Bibel nicht in Einklang steht.

    Als allgemein begreiflich wurde übrigens auch angesehen, wenn eine Frau ihr Kind tötet, weil der Mann sie aus der Wohnung gewiesen hat.
    11 Os 128/77

    Freie Welt
    12
    Willensfreiheit

    Genau hier lehnt sich "die Hirnforschung" zu weit aus dem Fenster. Denn wenn alles determiniert ist, gibt es keine Schuld mehr. Die Folgen für unsere Gesellschaft wären, nun ja, bemerkenswert.

    Primär aber ist die offensichtliche Selbstbezüglichkeit "der Hirnforschung" in diesem Punkt schlicht absurd, da der darin liegende Zirkelschluss alles von "vollkommen deterministisch" bis "vollkommen frei" erlaubt, je nachdem, wir wir unsere Begriffe definieren. Letztlich sind Totale Deterministen nichts anderes als verkappte Solipsisten.
    Meine Hoffnung ist, dass der Gesetzgeber das berücksichtigt, denn sonst ist das Ende der menschlichen Gesellschaft nicht mehr fern...

    17+4
    01
    ganz so weit ist die Hirnforschung noch nicht, aber man

    sollte in der Diskussion, wenn man schon die hirnforschung einbezieht, auch daran denken, dass böse, beleidigende, herabsetzende, verächtlichende Worte und diskussionen im hirn genau dort ansetzen, wo auch die Gewalttaten einwirken, also eine geprügelte Person und eine beleidigte Person erleidet denselben Frust, etwas vereinfachend dargestellt (Roth).
    Das eine machen eher Frauen und das andere eben Männer - was nun?

    Kohlhaas
    01
    Interessanter Beitrag - Danke!

    Ich finde auch, dass das Thema psychologische Gewalt in unserer Gesellschaft zu sehr vernachlässigt wird im Vergleich zu physischer Gewalt.

    super Typ
    02

    Was ein freier Wille eigentlich sein soll, ist auch abseits der Hirnforschung schwer verständlich.

    Und dieses Konzept aufzugeben, würde gesellschaftlich eher nicht viel ändern. Der Trend geht auch so schon in die Richtung Strafvollzug als erzieherische Maßnahme zu sehen. Die Auffassung, dass wir durch individuelle Veranlagung und soziale Einflüsse geprägt sind, ist in der Gesellschaft schon sehr stark verankert.

    The Real Zet
     
    02
    versuchter Totschlag

    sollte eigentlich 'no available condition' sein...

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    Posting 1 bis 25 von 72
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