Teil 19

Vom Guten im Schlechten

05. Februar 2010 16:52

Guter Kapitalismus: Für nachhaltige gesellschaftspolitische Gültigkeit sind politische Regulierungen notwendig - CSR-Modelle in Profit-Unternehmen allein kreieren diese nicht

Kapitalistische Modelle folgen keiner moralischen Kategorie, sondern sind per se auf Gewinn ausgerichtet. CSR-Modelle in gewinnorientierten Unternehmen sind zufällig und kreieren keine gesellschaftspolitische Gültigkeit.

Ausgehend von der Überzeugung, dass in der kapitalistischen Gedankenwelt nur über verbindliche Regelungen, die eine Gesellschaft politisch definieren, Veränderungen durchsetzbar sind, hier einige Beispiele, die das Gute im Schlechten sein könnten:

  • Bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand bräuchte es eine Kriteriendefinition, die über die bestehenden hinausgeht. Teilzeit- oder Behindertenquote, CSR-Ausgaben, Familienkompatibilität, Lohnniveau im Unternehmen - dies sind nur einige Möglichkeiten, Unternehmen zu gesellschaftlich verträglichem Handeln zu bewegen.
  • Die Freisetzung von MitarbeiterInnen ist relativ unaufwändig und kostengünstig. Vor Freisetzungen sollte über steuerliche Modelle nachgedacht werden, die jene Unternehmen bevorzugen, die alternative Lösungen zu Kündigungen anbieten und durchsetzen.

Sind Freisetzungen unumgänglich, sollten Unternehmen verpflichtet werden, sich auch über die derzeitigen Ansprüche bei Kündigungen hinaus für die Weiterentwicklung ihrer ehemaligen MitarbeiterInnen verantwortlich zu fühlen. Arbeitsstiftungen zeigen seit Jahren, dass sie eine gute Möglichkeit für Gekündigte sind, sich weiterzubilden oder neu zu qualifizieren und ihre Arbeitsmarktchancen intakt zu halten.

Daneben sind Arbeitsstiftungen passable Modelle, den Strukturwandel in der Arbeitswelt gut auszugleichen. Dieser zukünftige Wettbewerbsvorteil für regionale Wirtschaftsstandorte ist in einer Vielzahl von Studien nachlesbar.

Aktuell werden Arbeitsstiftungen nur bei großen Insolvenzen oder bei Kündigungswellen in Großbetrieben genutzt. Beschäftigte in Klein- und Mittelbetrieben haben kaum Möglichkeiten, in eine Arbeitsstiftung einzutreten, da aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen die Mitfinanzierung der Betriebe eine freiwillige ist.

  • Ein weiterer Aspekt wäre die Schaffung eines subventionierten integrativen - im Sinne der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen - Arbeitsmarktes, der Menschen, die längerfristig nicht im Regelarbeitsmarkt unterkommen können, beschäftigt und Dienstleistungen von öffentlichem Interesse erbringt. Dieser bietet zum einen Perspektiven für arbeitslose Menschen, zum anderen würde der integrative Arbeitsmarkt als zusätzliches Segment im Wirtschaftsleben die Bedingungen und Spielregeln der gesamten Arbeitswelt nachhaltig beeinflussen.

Wenn die Bedeutung der Sozialunternehmen und deren Leistungen für das Funktionieren einer Gesellschaft wieder mehr in den Blickpunkt wirtschaftlicher Betrachtung rücken würden, relativierten sich quartalsweise Gewinnerwartungen als Maßstab für den Wert eines Unternehmens. Diese Beispiele sind nur verwirklichbar, wenn der gesamtgesellschaftliche Konsens davon überzeugt ist, dass sozialer Zusammenhalt und einigermaßen gerechte Verteilung der Teilhabe-Chancen notwendig sind. Auf der Basis dieser Überzeugung setzt dann politisches Handeln an. (Silvia Kunz*, DER STANDARD, Printausgabe, 6./7.2.2010)

Zur Autorin

Silvia Kunz* ist Geschäftsführerin des Sozialunternehmens FAB.

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