Vorhaben von Justizministerin gehen der Frauenministerin nicht weit genug - Strafrechtler Fuchs findet zusätzliche Regelungen unnötig: Richter haben derzeit genügend Instrumentarien
Wien - Der Vorschlag von Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner (ÖVP), einen religiösen Hintergrund von Verbrechen
künftig als Erschwerungsgrund im Strafrecht festzuschreiben, geht
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) nicht weit genug. Sie
forderte am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz, dass allgemein
Gewalt in der Familie gegen "Schwächere" als Erschwernisgrund gelten
soll. Auch über höhere Strafrahmen könne man "selbstverständlich"
reden.
Die Motive für Gewalt seien ihr "prinzipiell wurscht", erklärte
Heinisch-Hosek. Wichtig sei es, Gewalt in der Familie, von der zu
über 90 Prozent Frauen und Kinder betroffen seien, in den Fokus der
Diskussion zu stellen. Hier müsse man allgemein "prüfen", ob nicht zu
mild bestraft werde. Ein Motiv herauszugreifen, wie es Bandion-Ortner
mache, sei "zu wenig", meinte die Frauenministerin
Religion und Tradition nicht vermischen
Stattdessen solle Gewalt in der Familie gegen schwächere
Familienmitglieder als Erschwernisgrund festgeschrieben werden,
diesbezüglich wolle sie auch Gespräche mit der Justizministerin
führen. Danach könne man "selbstverständlich" auch über höhere
Strafrahmen sprechen, meinte Heinisch-Hosek.
Von der Vermischung von Religion und Strafrecht hält
Heinisch-Hosek wie ihr Kollege SP-Justizsprecher Hannes Jarolim
wenig: "Ich glaube, dass man das trennen sollte." Delikte wie
Genitalverstümmelung oder Ehrenmorde hätten weniger mit Religion als
vielmehr mit Tradition und Machtstrukturen zu tun.
Die Festschreibung von "religiöser Gewalt" als
Erschwernisgrund im Strafrecht hält Helmut Fuchs, Vorstand des
Instituts für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien,
für "absolut unnötig". Richter hätten bei der individuellen
Strafbemessung schon jetzt ausreichend Instrumentarien zur Verfügung,
um die individuelle Schuld und Verantwortlichkeit eines Täters zu
bewerten. "Areligiös motivierte Gewalt ist nicht weniger
verwerflich als religiös motivierte Gewalt", betonte Fuchs im
Gespräch mit der APA. Eine Objektivierung wäre nicht möglich, zumal
ein religiöses Motiv eventuell auch strafmildernd wirken kann.
Religiöses Motiv könne nicht objektiviert werden
"Bei der Strafbemessung kommt es auf die individuelle Schuld des
Täters an. Außerdem kann das religiöse Motiv in zwei Richtungen
gehen", so Fuchs. Zum einen könnte etwa besondere Grausamkeit oder
Menschenverachtung zu einer höheren Strafe führen. Zum anderen könnte
ein Fall von religiösem Wahn etwa als herabgesetzte
Zurechnungsfähigkeit gewertet und somit milder bestraft werden.
"Eine neue Gesetzesklausel ist absolut unnötig. Richter haben
genügend Möglichkeiten, religiöse Motive bei der Strafbemessung je
nach Gegebenheit mildernd oder erschwerend zu beurteilen. Das soll so
bleiben", forderte Fuchs. Das religiöse Motiv zu einem objektiven
Gesichtspunkt zu machen, ohne dabei die individuelle Schuld zu
berücksichtigen, wäre "sachwidrig". Abgesehen davon, dass er keinen
Bedarf für den von Bandion-Ortner vorgeschlagenen Erschwernisgrund
sieht, sei die Einbringung der Religion in das Strafrecht generell
"mit Vorsicht zu genießen".
Die Katholische Kirche zeigte sich ebenso skeptisch. "Ich glaube
das ist der Import einer Diskussion aus anderen Ländern", meinte
Erich Leitenberger, Pressesprecher der Erzdiözese Wien. Wenn es um
Ehrenmorde oder "dubiose Volksbräuche" geht, habe dies nichts mit
Religion zu tun. "Einfach 'Religion' zu sagen, scheint mir voreilig
zu sein", so Leitenberger. (APA)