SPÖ gegen Vermischung von Religion und Strafrecht
Wien - Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) will den religiösen Hintergrund von Verbrechen künftig als "Erschwerungsgrund" im Strafrecht festschreiben. Damit würden die Gerichte dazu angehalten, nach einem entsprechenden Schuldspruch eher höhere Strafen zu verhängen. Neue Strafdelikte oder höhere Strafrahmen, etwa gegen (schon jetzt strafbare) "Zwangsehen" oder "Ehrenmorde", lehnt die Justizministerin allerdings ab. "Von den Tatbeständen haben wir alles, was wir brauchen. Mord bleibt Mord - mehr als lebenslänglich kann nicht verhängt werden", betonte Bandion-Ortner am Mittwoch.
Konkret überlegt Bandion-Ortner, den Katalog der im Strafgesetzbuch definierten "Erschwernisgründe" um einen Punkt "religiös motivierte Gewalt" zu erweitern (siehe Hintergrund). Außerdem könnte festgeschrieben werden, "dass religiöse Motive niemals ein Milderungsgrund sein können". Erschwernis- und Milderungsgründe dienen den Gerichten als Richtlinie bei der Festlegung des Strafausmaßes nach einem Schuldspruch. Sie können damit innerhalb des beim jeweiligen Delikt vorgegebenen Strafrahmens entweder höhere oder niedrigere Haftstrafen verhängen.
"Schwere Nötigung" mit höherer Strafdrohung
Außerdem als Erschwernisgrund definiert werden könnte demnach ein "Gesamtverhalten, das darauf abzielt, jemandem eine andere Lebensweise aufzuzwingen, die mit unserer Gesellschaft nicht konform ist". Als Beispiel nennt Bandion-Ortner Eltern, die ihren Kindern aus religiösen Gründen die Schulbildung oder den Kontakt mit Männern verwehren. Eine entsprechende "Nötigung" könnte damit automatisch als "schwere Nötigung" mit höherer Strafdrohung qualifiziert werden.
Gelten würde der Erschwernisgrund dann allerdings für jede Form religiös motivierter Gewalt, nicht nur im Kontext des Islam, wie die Ministerin auf Nachfrage betonte - also etwa auch gegen eine etwaige "gefährliche Drohung" christlicher Fundamentalisten gegen eine Abtreibungsklinik.
Reaktion auf Totschlags-Urteil
Als direkte Reaktion auf das aufsehenerregende Totschlags-Urteil gegen einen gebürtigen Türken, der seine Frau mit einem Messer attackiert hatte, weil sie sich scheiden lassen wollte, will Bandion-Ortner die Gesetzesänderung nicht verstanden wissen, wie sie betonte. Dem Türken war vom Gericht eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" attestiert worden, weshalb er nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen versuchten Totschlags angeklagt und verurteilt wurde.
Bandion-Ortner betont, dass es ihren Informationen zufolge auch andere Gründe gab, die in diesem Fall für eine Verurteilung wegen Totschlags sprachen. "Wer den gegenständlichen Akt nicht kennt, soll das Urteil nicht beurteilen", verteidigt die Ministerin das Gericht. Die nun angekündigte Novelle sei daher "keine Reaktion auf dieses Urteil". "Es wurde in der Vergangenheit mehrmals über diese Delikte diskutiert. Deswegen muss man hier einfach Signale Setzen, aber wir kreieren keinen neuen Straftatbestand", betont die Ministerin. Auch eine Wiederauflage der "Kulturdelikte"-Debatte von vor zwei Jahren sieht die Ministerin darin nicht, weil (anders als damals von Innenministerin Maria Fekter gefordert, Anm.) keine neuen Straftatbestände geschaffen werden sollen.
Zumindest diskutieren will Bandion-Ortner den Vorschlag der Richtervereinigung, das Delikt des Totschlags abzuschaffen und stattdessen eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" als Milderungsgrund bei Mord festzuschreiben. Die Ministerin ist diesbezüglich aber skeptisch und verweist darauf, dass eine eigene Totschlagsbestimmung "in fast allen europäischen Rechtssytemen vorhanden ist".
SPÖ und Grüne dagegen
Die SPÖ lehnt den ÖVP-Vorstoß zur härteren Bestrafung
religiös motivierter Delikte ab. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim
pocht auf die Trennung von Staat und Religion. Ein religiöser
Hintergrund des Täters dürfe daher vor Gericht weder Erschwerungs-
noch Milderungsgrund sein. "Staat und Religion sind zwei Paar Schuhe.
Religion spielt keine Rolle, es gelten die Gesetze", betonte Jarolim. Der Erlass des
Justizministeriums vom vorigen Dienstag zu diesem Thema ist aus
Jarolims Sicht zur Klarstellung ausreichend.
FPÖ und BZÖ begrüßen den Vorschlag der
Justizministerin, religiös motivierte
Delikte künftig als Erschwerungsgrund ins Strafrecht aufzunehmen. Die
FP-Abgeordnete Sunsanne Winter fordert allerdings auch mehr betreute
Wohnungen für Migrantinnen, BZÖ-Mann Ewald Stadler strengere
Bestimmungen gegen die "Herabwürdigung religiöser Lehren". Abgelehnt
wird die Vermischung von Strafrecht und Religion von den Grünen, die
vor der Schaffung von "Kulturdelikten" warnen.
Kritik am Vorgehen der ÖVP kommt auch von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in
Österreich (IGGiÖ). Die Wortwahl sei "irreführend und
kontraproduktiv", kritisierte Sprecherin Carla Amina Baghajati in
einer Aussendung am Mittwoch. "Taten wie Zwangsheirat, Ehrenmord oder
weibliche Genitalverstümmelung sind auf keinen Fall religiös zu
legitimieren", betont Baghajati.
(APA)