Nach umstrittenen Urteil

Bandion-Ortner: Justiz soll "religiöse Gewalt" künftig härter bestrafen

03. Februar 2010 12:19

SPÖ gegen Vermischung von Religion und Strafrecht

Wien - Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) will den religiösen Hintergrund von Verbrechen künftig als "Erschwerungsgrund" im Strafrecht festschreiben. Damit würden die Gerichte dazu angehalten, nach einem entsprechenden Schuldspruch eher höhere Strafen zu verhängen. Neue Strafdelikte oder höhere Strafrahmen, etwa gegen (schon jetzt strafbare) "Zwangsehen" oder "Ehrenmorde", lehnt die Justizministerin allerdings ab. "Von den Tatbeständen haben wir alles, was wir brauchen. Mord bleibt Mord - mehr als lebenslänglich kann nicht verhängt werden", betonte Bandion-Ortner am Mittwoch.

Konkret überlegt Bandion-Ortner, den Katalog der im Strafgesetzbuch definierten "Erschwernisgründe" um einen Punkt "religiös motivierte Gewalt" zu erweitern (siehe Hintergrund). Außerdem könnte festgeschrieben werden, "dass religiöse Motive niemals ein Milderungsgrund sein können". Erschwernis- und Milderungsgründe dienen den Gerichten als Richtlinie bei der Festlegung des Strafausmaßes nach einem Schuldspruch. Sie können damit innerhalb des beim jeweiligen Delikt vorgegebenen Strafrahmens entweder höhere oder niedrigere Haftstrafen verhängen.

"Schwere Nötigung" mit höherer Strafdrohung

Außerdem als Erschwernisgrund definiert werden könnte demnach ein "Gesamtverhalten, das darauf abzielt, jemandem eine andere Lebensweise aufzuzwingen, die mit unserer Gesellschaft nicht konform ist". Als Beispiel nennt Bandion-Ortner Eltern, die ihren Kindern aus religiösen Gründen die Schulbildung oder den Kontakt mit Männern verwehren. Eine entsprechende "Nötigung" könnte damit automatisch als "schwere Nötigung" mit höherer Strafdrohung qualifiziert werden.

Gelten würde der Erschwernisgrund dann allerdings für jede Form religiös motivierter Gewalt, nicht nur im Kontext des Islam, wie die Ministerin auf Nachfrage betonte - also etwa auch gegen eine etwaige "gefährliche Drohung" christlicher Fundamentalisten gegen eine Abtreibungsklinik.

Reaktion auf Totschlags-Urteil

Als direkte Reaktion auf das aufsehenerregende Totschlags-Urteil gegen einen gebürtigen Türken, der seine Frau mit einem Messer attackiert hatte, weil sie sich scheiden lassen wollte, will Bandion-Ortner die Gesetzesänderung nicht verstanden wissen, wie sie betonte. Dem Türken war vom Gericht eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" attestiert worden, weshalb er nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen versuchten Totschlags angeklagt und verurteilt wurde.

Bandion-Ortner betont, dass es ihren Informationen zufolge auch andere Gründe gab, die in diesem Fall für eine Verurteilung wegen Totschlags sprachen. "Wer den gegenständlichen Akt nicht kennt, soll das Urteil nicht beurteilen", verteidigt die Ministerin das Gericht. Die nun angekündigte Novelle sei daher "keine Reaktion auf dieses Urteil". "Es wurde in der Vergangenheit mehrmals über diese Delikte diskutiert. Deswegen muss man hier einfach Signale Setzen, aber wir kreieren keinen neuen Straftatbestand", betont die Ministerin. Auch eine Wiederauflage der "Kulturdelikte"-Debatte von vor zwei Jahren sieht die Ministerin darin nicht, weil (anders als damals von Innenministerin Maria Fekter gefordert, Anm.) keine neuen Straftatbestände geschaffen werden sollen.

Zumindest diskutieren will Bandion-Ortner den Vorschlag der Richtervereinigung, das Delikt des Totschlags abzuschaffen und stattdessen eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" als Milderungsgrund bei Mord festzuschreiben. Die Ministerin ist diesbezüglich aber skeptisch und verweist darauf, dass eine eigene Totschlagsbestimmung "in fast allen europäischen Rechtssytemen vorhanden ist".

SPÖ und Grüne dagegen

Die SPÖ lehnt den ÖVP-Vorstoß zur härteren Bestrafung religiös motivierter Delikte ab. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim pocht auf die Trennung von Staat und Religion. Ein religiöser Hintergrund des Täters dürfe daher vor Gericht weder Erschwerungs- noch Milderungsgrund sein. "Staat und Religion sind zwei Paar Schuhe. Religion spielt keine Rolle, es gelten die Gesetze", betonte Jarolim. Der Erlass des Justizministeriums vom vorigen Dienstag zu diesem Thema ist aus Jarolims Sicht zur Klarstellung ausreichend.

FPÖ und BZÖ begrüßen den Vorschlag der Justizministerin, religiös motivierte Delikte künftig als Erschwerungsgrund ins Strafrecht aufzunehmen. Die FP-Abgeordnete Sunsanne Winter fordert allerdings auch mehr betreute Wohnungen für Migrantinnen, BZÖ-Mann Ewald Stadler strengere Bestimmungen gegen die "Herabwürdigung religiöser Lehren". Abgelehnt wird die Vermischung von Strafrecht und Religion von den Grünen, die vor der Schaffung von "Kulturdelikten" warnen.

Kritik am Vorgehen der ÖVP kommt auch von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ). Die Wortwahl sei "irreführend und kontraproduktiv", kritisierte Sprecherin Carla Amina Baghajati in einer Aussendung am Mittwoch. "Taten wie Zwangsheirat, Ehrenmord oder weibliche Genitalverstümmelung sind auf keinen Fall religiös zu legitimieren", betont Baghajati. (APA)

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johannes mayer1
22.02.2010 08:38
Wir haben wirklich eine Blondine als Justizministerin

soviel Schwachsinn habe ich überhaupt noch nie gehört. Was ist bitte religiös motivierte Gewalt? Ich glaube, dass ist mehr ein kulturelles Problem und weniger ein religiöses Problem. Abgesehen davon, welche Religionen rufen offen zur Gewalt auf?

Cuchullain
20.02.2010 15:09
"Justiz soll "religiöse Gewalt" künftig härter bestrafen"

Gilt das auch für katholische Pädophilie? Da dürfte die Frau B-O für die falsche Partei arbeiten!

Fini Fromm
 
04.02.2010 14:42
Vielleicht sollten Frau BMJ


vor öffentlichen Äußerungen über die Zukunft der österreichischen Rechtsordnung ein wenig "um die Erleuchtung des Heiligen Geistes" beten?

Vergelt's Gott, wenn sie's täte...



Michaela49
04.02.2010 12:17
Definition von "religiös motivierter Gewalt"?

Wenn Richter zu Koran / Bibel / etc.-Experten werden bzw. dann Theologen als Sachverständige beigezogen werden müssen...

Es ist ja recht nett, religiös motivierte Gewalt anzuprangern, aber wie stellt man sich die praktische Umsetzung vor?

Wer beurteilt denn, ob ein "Ehrenmord" etwas mit dem Islam zu tun hat oder nicht? Von den gesellschaftlichen Konsequenzen eines entsprechenden Urteils mal ganz zu schweigen.

Furchenjosi
17.02.2010 18:11
Kreuz am Richtertisch

Und dass mir nur ja keiner das Kreuz und die Bibel vom Richtertisch nehmen!

Jo H
04.02.2010 14:17

dafür haben wir in windischgarsten einen experten sitzen.

lebenhatvorrang
04.02.2010 12:10
Eugenische Indikation

Gelten würde der Erschwernisgrund dann allerdings für jede Form religiös motivierter Gewalt, nicht nur im
Kontext des Islam, wie die Ministerin auf Nachfrage
betonte - also etwa auch gegen eine etwaige
"gefährliche Drohung" christlicher Fundamentalisten
gegen eine Abtreibungsklinik.
Interessanter Beitrag unter
http://snipurl.com/u9q2d

johann potakowskyj
 
04.02.2010 01:23
MORD UND TOTSCHLAG SOLL MORD UND TOTSCHLAG BLEIBEN!

so ein sch... öner populismus
man stellt sich immer mehr die frage, wann österreich wieder normal wird.

also was wir auf keinen fall brauchen ist ein braungebranntes strafgesetzbuch.

Farbenmischer
 
04.02.2010 14:50

... und auch ohne blauschwarzen Rücken.

barfuss im park
04.02.2010 00:55
Respekt!

Der hohe Aufwand an Gerätschaft wie Nebel-,Wind- und anderen Maschinen soll doch ablenken. Das wird nichr funktionieren. Weder im Justiz- noch im Innenministerium.

kdalaryd
04.02.2010 00:34

religiös motivierte Verbrechen heissen bei uns halt Familiendrama.

tablespace65
03.02.2010 23:59
"Die Brille" hat offensichtlich nicht verstanden, warum es die Aufregung gegeben hat!

Es geht nicht darum, dass "ein religiöser Hintergrund als Erschwerungsgrund im Strafrecht" implementiert wird, sondern nur darum, dass "ein religiöser Hintergrund" nicht als Milderungsgrund angeführt werden kann!

Lapislazuli
08.02.2010 04:41
Auch dazu besteht eigentlich kein Anlass.

Schon gar nicht der berüchtigte Anlassfall - da haben sich weder der Täter noch das Gericht auf irgendeine Religion (!) bezogen.

NegR h.c.
03.02.2010 21:49

"BO will den religiösen Hintergrund von Verbrechen künftig als "Erschwerungsgrund" im Strafrecht festschreiben."

Da wird sich der eine oder andere Pfarrer aber warm anziehen müssen. :D

Gusti Rentner
 
03.02.2010 21:48
Die Religionsoll außer Betracht bleiben,


wenn jemand eine Straftat begeht:

Delikt bleibt Delikt, und es gilt die Gleichheit aller vor dem Gesetz.

Deshalb darf auch irregeleitete Bigotterie niemals ein Milderungsgrund sein.

Suspicious
 
03.02.2010 21:43
Was?

Die Attacken und beleidigungen durch Christ-Fundamentalisten, die mit Embryo-Pupperln in Kombination mit Rosenkränzen durch die Gegend laufen, gegenüber den Patientinnen gewisser Frauenambulatorien sollen in der Tat erschwerend geahndet werden?

Na, dann!

Comedian
03.02.2010 21:38
Bei Zwangsehen und Ehrenmorden haben wir alles, ...

... was wir brauchen, für Straftaten mit religiösen Hintergrund nicht? Auch da bleibt Mord Mord und mehr als lebenslänglich kann nichtt verhängt werden.

Liebe Frau Ministerin, treten Sie zurück und machen Sie bitte den Platz für jemanden mit Kompetenz frei.

herbert steiner1
03.02.2010 21:20
es ist nur zu durchsichtig

worauf dieser vorstoß abzielt: katholiken wird es wohl nicht treffen. Also bleibt der "böse muselman" übrig. ein weiterer schritt zur politischen denunzierung des islam.
Genug mit diesen Spielen. Das strafrecht sieht für gewalttaten entsprechende strafen vor. das genügt. was nicht sein darf: ein freibrief für prügelnde ehemänner islamischen glaubens nach der devise, ihr glaube berechtige sie dazu. Dieses urteil ist ebenso diskriminierend und ab zu lehnen. ansonsten genügt das strafrecht in seiner jetzigen form vollauf.

Lapislazuli
07.02.2010 17:58
"Dieses Urteil"

hat mit Glauben gar nichts zu tun. Der betreffende Totschläger hat nie behauptet, aus religiösen Gründen geschlagen zu haben, sondern angeblich weil seine Frau ihn mit Vorwürfen zur Weißglut getrieben hat. Da sie selber nicht aussagen wollte, war das halt nicht zu widerlegen, hat aber nix mit Religion zu tun.

der Rabe
03.02.2010 21:16
Wenn diese Ministerin in die Geschichte eingehen will,


dann muss sie das Toleranzpatent von Josef II. widerrufen.

Michl52
03.02.2010 23:00

so weit zurück sind wir schon?

Henry Flower
03.02.2010 20:06
"Gesamtverhalten, das darauf abzielt, jemandem eine andere Lebensweise aufzuzwingen, die mit unserer Gesellschaft nicht konform ist"

und was ist mit einem Gesamtverhalten, das darauf abzielt, jemandem eine Lebensweise aufzuzwingen, die mit unserer Gesellschaft NUR ALLZU konform ist?

LCD
03.02.2010 20:20
"Gesamtverhalten, das darauf abzielt, jemandem eine andere Lebensweise aufzuzwingen, die mit unserer Gesellschaft nicht konform ist"

Dann wäre die Frage zu klären ob ein totalüberwachtes Leben under Adolfine Fekters Regime mit unserer Gesellschaft konform ist. Dann könnten wir sie endlich wegsperren und den Schlüssel wegwerfen.

Dust von Dust
03.02.2010 21:42
nein ist es nicht!

http://www.internet4jurists.at/gesetze/e... Artikel_8.
Artikel 8.
Gebot der Achtung der Privatsphäre

(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs

(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutze der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.

Alter Knacker
03.02.2010 20:44

das sind aber politische Hirngespinste. Im Grunde bin ich durch einen Überwachungsstaat nicht mehr benachteiligt, als alle anderen Österreicher. Und das müssen Sie Sich beherzigen, bevor sie selber Politiker werden.

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