Ein Serbe hat bei der Überführung von Kriegsverbrechern geholfen - Sein Asylantrag in Österreich wurde aber abgelehnt
Jovan Mirilo, Träger des Bruno Kreisky-Preises 2007, wehrt sich gegen seine Abschiebung aus Österreich. Im Ö1-"Morgenjournal" befürchtet er bei seiner Außerlandesbringung nach Serbien seinen Tod: "Eigentlich bin ich sicher, ich habe keine Chance zu überleben.Mirilo hatte 2007 den Bruno-Kreisky-Preis erhalten, nachdem er bei der Aufdeckung des Massakers von Srebrenica eine führende Rolle gespielt haben soll. Der Mann aus Sid in der Vojvodina hat nach eigenen Angaben ein Video kopiert, in dem serbische Soldaten den Mord an rund 8.000 bosnischen Moslems in Srebrenica dokumentierten, und es über Umwege an das Kriegsverbrecher-Tribunal von Den Haag weitergeleitet. Im Anschluss sah sich Mirilo nach eigener Darstellung mit Morddrohungen konfrontiert und flüchtete nach Österreich.
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Wien - Beim UN-Kriegsverbrechertribunal zu den Verbrechen im Bosnienkrieg soll er einen wichtigen Beweis zukommen haben lassen - Asyl bekommt der Serbe Jovan Mirilo in Österreich trotz Morddrohungen allerdings nicht, berichtet der Falter in seiner aktuellen Ausgabe.
Der heute 44-Jährige war es, der im Jahr 2005 ein Video über das Massaker in der bosnischen Stadt Srebrenica, bei dem eine serbische Spezialeinheit bis zu 8000 Bosniaken erschossen hat, über eine serbische Menschenrechtsaktivistin an das Tribunal in Den Haag weitergeleitet hat. Im Jahr 2007 erhielt er den Bruno-Kreisky-Menschenrechtspreis.
Zunächst blieb die Familie in ihrer serbischen Heimatstadt Sid. Doch bereits wenige Wochen danach, berichtete die Familie der ARD im Jahr 2005, seien Morddrohungen eingegangen. Ein Unbekannter habe versucht, die Lebensgefährtin mit dem Auto zu überfahren, der Bruder eines Angeklagten habe Mirilo gedroht: "Deine Zeit ist abgelaufen."
Im April 2007 stellte der Mann dann in Österreich einen Asylantrag - der nun abgelehnt worden ist. Im Bescheid des Bundesasylamtes, der dem Falter vorliegt, werde die Geschichte des Mannes angezweifelt. So soll er selbst eine Tätowierung der in Srebrenica verwickelten Spezialeinheit haben, auch Dokumentenfälschung wird ihm vorgeworfen.
Gutachter fürchtet sich
Das Problem dabei: Der Bescheid beruht auf einem anonymen Gutachten. Und der Grund für die Geheimhaltung sei, dass der Asylwerber möglicherweise ein Naheverhältnis zur rechten Szene habe und der Gutachter daher um sein Leben fürchte. Warum diese Lebensgefahr nicht für Mirilio gilt, wird nicht erklärt.
Laut Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt beziehen sich die Vorwürfe auch auf einen angeblichen Ladendiebstahl, den Mirilo bei einem früheren Aufenthalt begangen haben soll. Es kam damals zu einem Verfahren, das mit einer Diversion endete. Bei der Dokumentenfälschung handle es sich um eine Visum, das Mirilo in Serbien über eine Reiseagentur erhalten hatte und das er, als er Zweifel an dessen Echtheit bekam, selbst aus dem Pass entfernt hat. Patzelt: "Jovan Mirilo hat damit, dass er das Video dem Gerichtshof in Den Haag zukommen hat lassen, das Richtige zum richtigen Zeitpunkt gemacht."
Er, so Patzelt weiter, warne davor, Menschen in Extremsituationen "aus der bürgerlichen Vierzimmerwohnung" heraus zu beurteilen. Mirilo sei ein politischer Flüchtling im engsten Sinne.
Angst vor Rückkehr
Dass sich das Bundesasylamt in seinem Bescheid auf ein anonymes Gutachten stützt, sei aus rechtsstaatlicher Sicht eine Absurdität, betont der Amnesty-Generalsekretär im Gespräch mit dem Standard. Die aktuelle Situation werde dadurch noch verschärft, dass für Serbien seit Ende Dezember 2009 Visumfreiheit und der Balkanstaat als sicheres Drittland gilt. Patzelt: "Das könnte bedeuten, dass Jovan Mirilo abgeschoben wird, während sein Verfahren noch läuft."
Die Angst vor tödlichem Risiko bei einer Rückkehr ist möglicherweise nicht ganz unbegründet: Im Vorjahr wurde in Sid ein Mann ermordet, dessen Bruder ebenfalls in einem Bezug zum Video stehen soll. Der tatsächliche Hintergrund ist aber unklar, der Prozess soll heuer stattfinden. (APA/Bettina Fernsebner-Kokert, Michael Möseneder/DER STANDARD, Printausgabe, 3.2. 2010)