Datenklau

01. Februar 2010 17:30

Darf der Staat widerrechtlich erlangte Daten in einem Prozess nutzen?

Darf der Staat widerrechtlich erlangte Daten in einem Prozess nutzen? Das hängt davon ab, ob ein Beweisverwertungsverbot besteht. Erste Entscheidungen dazu ergingen inDeutschland im Zuge der 2008 bekannt gewordenen "Liechtensteinaffäre. Der Bundesnachrichtendienst kaufte gestohlene Daten von Kunden der Liechtensteiner LGT-Bank. Im ersten Strafverfahren entschied ein Bochumer Gericht, dass die Daten verwertbar sind. Die ursprüngliche Straftat (Datenklau) habe eine Privatperson begangen, der Staat nutze das Material nur "nachgelagert".

Dies mache ein Strafverfahren nicht unrechtmäßig, weil das Gesetz kein explizites Beweisverwertungsverbot für diesen Fall vorsehe. Auch in Österreich gibt es anders als in den USA nur wenige solcher Verbote. Untersagt ist etwa die Verwertung von Beweisen aus einer rechtswidrigenTelefonüberwachung. (szi, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 02.02.2010)

Die andere Meinung
 
03.02.2010 11:07
und weiter im consens

ich habe nicht geraucht, die zigarette raucht.

ich habe nicht geblüht, das war die pflanze - geraucht hat der ofen, nciht ich..

also alle sind unschuldig, weil alles ist erlaubt.
super

Bertel Mann
 
02.02.2010 15:53
Das sollten sich alle die hinter die Ohren schreiben, die zu diesem Thema ganz empört "Hehlerei" kreischen

Lord Chaos
01.02.2010 17:46


Und das ist gut so.

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