AK und ÖGB klagen

Hohe Hürden durch Konkurrenzklauseln

29. Jänner 2010 12:38

Auch Beschränkung von Rückerstattungspflicht bei Ausbildung gefordert - Hürden in Österreich im EU-Vergleich "extrem groß"

Brüssel - Der ÖGB und die Arbeiterkammer (AK) beklagen Hürden für die berufliche Mobilität von Arbeitnehmern in Österreich durch Konkurrenzklauseln und Rückersatzforderungen für Schulungskosten. Wie der Leitende Sekretär im ÖGB, Bernhard Achitz, am Freitag in Brüssel sagte, seien derartige Hürden in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Staaten "extrem groß".

Die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer verweisen darauf, dass Unternehmen in den meisten anderen europäischen Ländern für Konkurrenzklauseln auch bezahlen müssten, wenn diese dem Arbeitgeber Berufsbeschränkungen - etwa bis zu einem Jahr - auferlegen. "In Österreich ist dies umsonst", kritisierte der Bereichsleiter Soziales von der AK Wien, Hans Trenner. In Deutschland müsse der Arbeitgeber eine Entschädigung von zumindest einem halben Monatsgehalt zusichern, in Slowenien das gesamte Monatsgehalt, in der Slowakei seien Konkurrenzklauseln schlichtweg verboten.

Unter Druck

Nach Angaben von Trenner würden viele Firmen mit derartigen Klauseln eher "Druck machen", um den Arbeitnehmer zu binden, als Interessen in der Marktbearbeitung verfolgen. Praktiziert würden solche Vertragsklauseln in einem breiten Feld von Branchen. Auch ein Fall einer Verkäuferin in einem Sexshop sei bereits aufgetaucht, sagte der AK-Experte.

Auch die Rückerstattungsverpflichtungen für Ausbildungskosten müssten in Österreich stärker beschränkt werden, forderte Achitz. In Österreich könnten solche Forderungen von den Unternehmen fünf Jahre lang, in besonderen Fällen sogar acht Jahre lang, an den Arbeitnehmer gestellt werden. Für die maximale Ausbildungszeit gebe es überhaupt keine Regelung. In Deutschland sei die Bindungsfrist auf maximal sechs Monate beschränkt, die in Rechnung gestellte Ausbildung dürfe dort ein Monat nicht überschreiten.

Achitz verlangt auch hier eine Änderung der Rechtslage in Österreich. Demnach sollte nur echte Berufsausbildung rückerstattungspflichtig sein, nicht Produkteinschulungen oder Kundentrainings. Die Bindungsfristen müsste möglichst kurz angesetzt werden, die Ausbildung sollte für den Einzelfall, und nicht pauschal vereinbart werden, verlangte der ÖGB-Sekretär.

Beratungsbedarf

Nach Angaben von Trenner suchen jedes Jahr im Raum Wien 500 bis 600 Personen Rechtsberatung bei der AK wegen derartiger Vertragsklauseln, nur 20 bis 30 würden aber mit Rechtsschutz in einen Prozess gegen den Arbeitgeber ziehen. Achitz und Trenner schlossen nicht aus, dass solche Klauseln auch einmal den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen könnten, wenn ein Gericht einen grenzüberschreitenden Fall dorthin verweise. Bis es dazu komme, sei es aber "ein steiniger Weg". Die Klauseln könnten nämlich nicht als Diskriminierung beanstandet werden, sondern allenfalls über die Grundrechtsschiene, sagte Achitz. Dennoch sei dies ein europäisches Thema, da die Freizügigkeit der Arbeitnehmer behindert werde. (APA)

deix
01.02.2010 09:15
Mehr als 50.000 Tiroler haben sie in den Verträgen..

... berichtet die Tiroler Tageszeitung. Und keineswegs nur Besserverdiener. Zwar vielleicht kein traditionelles Thema der Arbeiterbewegung, aber die Zeiten ändern sich eben! Warum sollen in Österreich Konkurrenzklauseln weiterhin gratis zu haben sein, wenn in Deutschland Firmen seit jeher für solche Erwerbsbeschränkungen bezahlen müssen?

http://www.tt.com/csp/cms/s... %A4gen.csp

Elfmeter
31.01.2010 17:12
Ist ja beruhigend wenn sich AK und ÖGB mit solchen Nebenfronten der Arbeitswelt beschäftigen, ....

..... es zeigt, dass die große Zeit des Kampfes für die rechte Arbeitnehmer vorbei ist. Geschichte, sozusagen, die es zu bewahren gilt, aber wirklich was zu holen ist nicht mehr (vielleicht noch bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten).

deix
31.01.2010 07:12
Viel zu lange Bindung für Kurzzeitschulungen!!!

In der Praxis werden Arbeitnehmer hauptsächlich auf Schulungen geschickt, die nur wenige Tage oder gar Stunden dauern. Es ist völlig unangemessen, dass in Österreich auch für solche Veranstaltungen nach dem Gesetzeswortlaut Rückzahlungsverpflichtungen für fünf oder gar acht Jahre möglich sind. In Deutschland gibt es für solche Kurzzeitschulungen unter einer Dauer von einen Monat eine Beschränkung der Bindungsmöglichkeit auf maximal sechs Monate!!!

Knicknack
30.01.2010 00:49
Verstehe ich das richtig?

Die bösen Unternehmer sollen die lieben Arbeitnehmer kostenlos ausbilden und dann von der Konkurrenz (die den nun besser ausgebildeten AN mit etwas besseren Konditionen lockt) abwerben lassen?

So bestraft man Unternehmen, die AN gut ausbilden und unterstützt jene die nicht in Ausbildung investieren.
Das ist meiner Meinung nach ein fatales Signal.

Aber vielleicht habe ich das Anliegen von AK/ÖGB auch nur falsch verstanden.

Dr.in Luitpold Bäringer
31.01.2010 13:50
Wenn der Mitarbeiter nach der Schulung gut genug ist, kann man ihm ja die besseren Konditionen drauf legen.

Aber das würde dann ja einen zufriedenen, motivierten Mitarbeiter bedeuten, auf welchen man in vielen Betrieben offenbar keinen Wert legt.

Laird of Glenmore
30.01.2010 14:30
Wenn das Unternehmen gut ausbildet,

dann kann es wohl auch attraktiv für die ArbeitnehmerInnen bleiben. Wo ist das Problem?

Es geht um Fairness: Die wenigsten Schulungen sind wirklich berufsbezogen, das meiste sind interne Kurse und Schulungen, die zumeist das Papier nicht wert sind und von den eigenen Angestellten durchgeführt werden.

Kleinere Unternehmen können die Abwanderungsgefahr auch durch ein besonderes Einbinden und Wertschätzen der ausgebildeten Persönlichkeit stark reduzieren. Da geht es nicht nur um Geld - das verständlicherweise dort nicht immer üppig vorhanden ist - sondern um Arbeitsbedingungen, Entgegenkommen und persönliche, menschliche Bindungen.

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