Kinder kommen nicht zu ihren Rechten

27. Jänner 2010 18:14
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    Foto: hendrich

    Spielen ist die Arbeit der Kinder, heißt es. Damit die auch einen Rechtsanspruch haben, gibt es jetzt einen Gesetzesentwurf.

Kinder haben Rechte, aber noch nicht in der Verfassung - Ein Regierungsentwurf, der das ändern soll, liegt derzeit auf Eis - aus inhaltlichenund parteitaktischen Gründen

Wien - "Auch du liebe Zeit! Das soll einer verstehen?" , fragen die oberösterreichischen Kinderfreunde in ihrer Broschüre Kinder haben Rechte. Sie wenden sich damit an die Zielgruppe der unter 19-Jährigen. Die Antworten, die sie finden, sind aber auch für nicht mit der Materie betraute Erwachsene hilfreich.

So wird etwa erklärt, was es mit dem Recht auf Familienzusammenführung auf sich hat: Ein Kind, das auf der Flucht von seinen Eltern getrennt wird, hätte damit Anspruch darauf, "seine Eltern dorthin nachzuholen, wohin es sich gerettet hat" . Hätte, wohlgemerkt! Denn in der österreichischen Schmalspurversion eines "Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern" ist von dieser Möglichkeit keine Rede mehr.

Aber auch in der gekürzten Fassung liegt der Kinderrechte-Entwurf derzeit auf Eis. Mit der Blockade der Zwei-Drittel-Materien, die die Opposition nach dem vorzeitigen Ende des Spionage-Untersuchungsausschusses ausgegeben hat, tut sich vor März nichts. Danach wollen FPÖ, BZÖ und Grüne im Abtausch mit erweiterten parlamentarischen Minderheitenrechten mit sich reden lassen.

Für die Kinderrechte gibt es trotzdem wenig Hoffnung: DieGrünen würden auch nach dem Blockade-Aus dem vorliegenden rot-schwarzenGesetzesentwurf nicht zustimmen. "Der Paragraf 7 muss raus" , sagt Jugendsprecherin Tanja Windbüchler-Souschill. Denn der relativiere die Kinderrechte in einigen Fällen dramatisch. So hätte etwa das Fremdenrecht mehr Gewicht als das Wohl des Kindes. Eine Art Arigona-Zogaj-Präventivklausel.

Auch FP-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller kann sich eine Zustimmung zur aktuellen Fassung nicht vorstellen: "Das ist uns zu wenig weitreichend." So seien zwar viele "No-na-Punkte" drinnen, nicht aber die gemeinsame Obsorge, die für die FPÖ in Sachen Kinderrechte das zentrale Kriterium ist. Und auch das BZÖ bleibt zumindest bis März bei seinem Nein:"Die ÖVP hatte 17 Jahre lang keine besondere Eile bei der Einführung von Kinderrechten in die Verfassung" , befindet Familiensprecherin Ursula Haubner, da komme es auf die paar Wochen auch nicht mehr an. Danach gelte es zu klären "wie es mit den Ausführungsgesetzen aussieht" .

Kein Familienanhängsel

In Wien bereitet man sich trotzdem bereits auf den Tag X vor: "Wir können es uns in Fällen, die wirklich wichtig sind, natürlich vorstellen, das Höchstgericht anzurufen" , sagt die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits dem Standard. Sie hält die Verankerung in der Verfassung deshalb für wichtig, weil "Kinder in unserem gesellschaftlichen System keine eigenständige Persönlichkeiten sind. Sie gelten noch immer als Anhängsel der Familie."

Pinterits nennt folgende Beispiele, bei denen die Festschreibung schlagend werden könnte: Derzeit kann ein Richter bei eskalierenden Scheidungsverfahren für das Kind einen Kindesbeistand zuziehen, der sich für sein Wohl einsetzt. "Aber" , sagt Pinterits, "es liegt einzig und allein in seinem Ermessen." Mitte 2010 soll zwar ein Gesetzesentwurf zum "Kinderbeistand" in Kraft treten, der gilt aber nur für unter 15-Jährige. Stünden die Kinderrechte in der Verfassung, wären auch die 18-Jährigen inkludiert.

Die Kinderfreunde kritisieren zudem die von der Innenministerin "geplante Kasernierung von Asylwerbern" - eine Maßnahme, die nicht nur der UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch dem Kinderrechtsentwurf der Regierung widerspreche. (Gerda Mackerle Peter MayrKarin Moser/DER STANDARD-Printausgabe, 28. Jänner 2010)

 

Kommentar posten
16 Postings
Fwd
28.01.2010 14:57
denke da brauchen wir uns keine sorgen machen..

...die Rechten werden schon zu den Kindern kommen. bei den Teenies sind sie ja schon.

huinca
28.01.2010 13:27
Diktatur

Das fehlende Recht der Kinder auf beide Elternteile - auch nach der Scheidung - ist das Ersetzen der Demokratie der Familie, durch eine Diktatur der Halbfamilie. Ich dachte wir wollen in einer Demokratie leben? Oder haben die Kinder in einer Parteidiktatur aufzuwachsen? Welch schlechtes Beispiel.

gottisttot
28.01.2010 14:08

Kann man hier irgendwie einen Text zum "Skurrilsten Beitrag des Jahres" wählen?

A Voice
29.01.2010 09:34
obwohl

das Jahr dauert ja noch ein bisserl - dieser Beitrag legt die Latte allerdings durchaus hoch.

Hafner
28.01.2010 13:14
Wenn die Kinder Rechte hätten ....

.... wäre das Kinderprügeln durch Frauen schwieriger.
Ebenso der Einsatz des Kindes als Waffe gegen den Ex.
Vielleicht würden einige Kinder sogar das Sorgerecht des Vaters einklagen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die männerfeindlichen Parteien SPÖ oder die Grünen derartiges zulassen würden.

t-bonesteak
28.01.2010 14:35
schon wieder so ein jammerndes männlein

Thomas Felder
23.02.2010 01:15

vertragen wir die wahrheit ned?

Bettina92
28.01.2010 13:10
Dann sollten halt die Rechten zu den Kindern kommen.

friedrich wilhelm voigt
27.01.2010 23:44

recht haben und recht bekommen sind eben immer noch zwei paar schuhe. das ist dem staat aber ganz offensichtlich völlig wurscht, wenn man sich anschaut, was es kosten kann, wenn man sein recht einklagen will.

Menschenflüsterer
 
27.01.2010 19:13
Kinderrechte in der ÖSI-Verfassung sind sinnlos, ...

... weil der Lissabon-EU-Vertrag das Kapital vor die Menschenrechte stellt.

t-bonesteak
27.01.2010 18:48
was genau soll das sein?

wir haben menschenrechte und da unsere kinder meines wissens menschen sind, genießen sie dieselben rechte wie alle anderen auch.

drwestbahn
27.01.2010 21:47

Kinder haben aber weitergehende Bedürfnisse und die werden darin speziell festgeschrieben, z.B. das Recht auf beide Eltern etc., was in der MRK so nicht drin steht.

t-bonesteak
28.01.2010 11:23
das recht auf beide eltern

ist so ein satz, der nichts bedeutet. was soll das heißen? scheidungsverbot?

Meine Wenigkeit mit viel Senf
28.01.2010 12:40
Wieso?

Scheidungsverbot würde ja auch Ehegebot heißen, nämlich dass nur verheiratete Paare Kinder bekommen dürfen. Das wären natürlich den "wahren Christen" nur Recht...

Nein, es heißt, dass das Kind nach einer Scheidung jederzeit jeden Elternteil besuchen kann z.B.

t-bonesteak
28.01.2010 14:35
sie können für scheidung auch trennung einsetzen

kommt auf das selbe raus.

die sache mit dem jederzeitigen besuch eines der elternteile halte ich für alles andere als praxistauglich. wie soll das aussehen, wenn die mutter und vater nicht an einem strang ziehen (das kommt ja sehr häufig vor)?

keine lust auf die hü, ab zu vati. zimmer aufräumen - nicht mit mir, ab zu mami. papi schenkt mir einen ipod, wenn ich nächste woche bei ihm wohne, mami hat keine kohle, also ab zu paps...


ich halte eine regelung wie jetzt mit besuchsrecht für besser.

und in den fällen, in denen sich die eltern wie zivilisierte menschen trennen, besteht kein hindernis sich eine regelung zusammnzuschnitzen, die für die jeweilige (ex-)familie passt.

richard kaserbacher
28.02.2010 21:47
menschen

was sollen kinder machen, die noch nicht selbst entscheiden dürfen. in österreich geht das erst mit 14 jahren. davor haben kinder sehr wohl einen eigenen willen und eine eigene meinung, die sie aber nicht leben dürfen, wenn es der/die erziehungsberechtigte, in vielen fällen sind es mütter (nicht ausschließlich), nicht zulassen. somit wird den kindern das recht auf eigenen willen und meinung zwar gelassen, nur leben dürfens es halt nicht. sehr österreichisch diese lösung. weder fisch noch fleisch.

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