Freundschaftsdienst von ein paar Gramm hatte Job gekostet
Den Haag - Die Kündigung einer niederländischen
McDonald's-Mitarbeiterin wegen einer Scheibe Käse ist rechtswidrig
gewesen. "Die Kündigung war zu hart", urteilte am Dienstag das
zuständige Gericht in Leeuwarden im Norden des Landes. "Es war ja nur
eine Scheibe Käse." Die McDonald's-Mitarbeiterin hatte in der Pause
einer Kollegin eine zusätzliche Scheibe Käse auf den Hamburger
gelegt. Die Kollegin bekam also einen Cheeseburger, statt den von ihr
bezahlten einfachen Hamburger.
Mit ihrer Gefälligkeit verstieß die Mitarbeiterin nach Ansicht von
McDonald's gegen die Unternehmensrichtlinien, denen zufolge Geschenke
oder Gratisproben an Familienmitglieder, Freunde und Kollegen
verboten sind. Die Filiale kündigte der Frau - und wurde nun vom
Gericht in die Schranken gewiesen. Laut Urteilsspruch muss McDonald's
der gefeuerten Mitarbeiterin den Lohn für die fünf eigentlich noch
verbleibenden Monate ihres Vertrages auszahlen. Zusätzlich zu diesen
4.265,47 Euro muss das Unternehmen die Prozesskosten tragen. (APA)