Graz - "Es ist noch immer ein schwebendes Verfahren, unsere Ärzte trifft jedenfalls keine Schuld", lässt die Leitung der steirischen Krankenanstaltengesellschaft (Kages) karg mitteilen. An sich hätte die Chefetage der Landesspitäler schon seit 1999 Zeit gehabt, den Fall in aller Güte zu lösen, jetzt aber, nachdem die Sache dem Landeshauptmann zugetragen wurde, sieht sie sich gezwungen, den besonders tragischen Fall eines herzkranken Kindes eben doch noch einmal öffentlich zu behandeln.
Eigentlich sind es 24 Behandlungsfehler, sagt Franz Zach, dessen Tochter Susanne nach einem Eingriff am Herzen im LKH Graz schwer behindert ist. Susanne ist eines von rund 700 Kindern in Österreich, die jährlich mit einem Herzfehler zur Welt kommen.
Laut Auskunft des Vaters wurde 1999 im Zuge einer Operation an Susannes Herzen - erster Fehler - eine funktionierende Herzklappe mit ausgetauscht. Die ab nun notwendigen Blutverdünnungsmittel seien beim letzten Spitalsaufenthalt 2000 aber überdosiert, die Motorpumpe falsch programmiert worden, wodurch das Blutverdünnungsmittel in zehnfacher Überdosis verabreicht worden sei. Die Folge: Es sei eine Hirnmasseblutung eingetreten, das Kind in ein Koma gefallen. "Susanne war praktisch klinisch tot", sagt der Vater. Sie hätten binnen 24 Stunden über die Abschaltung des Beatmungsgerätes entscheiden sollen. Zach und seine Frau holten aber Ärzte ihres Vertrauens ans Krankenbett, Susanne wachte auf, lernte wieder gehen und sprechen, blieb aber behindert.
Wiedergutmachung gefordert
Seitdem wollen die Eltern eine Wiedergutmachung. Ein Gerichtsverfahren wurde im Dezember wegen Befangenheit des Richters - er sitzt in einer Kages-Kommission - für nichtig erklärt. Nun beginne alles von vorn, er habe Angst, dass seine jetzt 24-jährige Tochter das Ende des Prozesses nicht mehr erleben werde, schreibt Zach jetzt in einem Hilfeschreiben an den steirischen Landeshauptmann Franz Voves. Zach: "Die Art und Weise des Umganges mit den Geschädigten, die durch das Leid des Geschehenen ohnedies mehr als bedient sind, entspricht nicht einer Zivilisation und einer Kultur, wie sie in diesem Jahrhundert in Mitteleuropa zu erwarten wären."
Die Kages, deren Gutachten Behandlungsfehler ausschließen, wollen jetzt mit dem Vater doch wieder außergerichtlich verhandeln. "Wir warten auf ein Angebot" heißt es auf Standard-Anfrage. Streitwert des jahrelangen Rechtsverfahrens: 185.000 Euro. (Walter Müller/DER STANDARD-Printausgabe, 26.1.2010)