Arbeitslosigkeit stieg um 13,9 Prozent
Wien - Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind
ihrer Pflicht, was die Einstellung von behinderten Menschen betrifft,
nicht nachgekommen (Stichtag 1. Dezember 2008). Insgesamt müssten im
Landesdienst um rund 750 behinderte Arbeitnehmer mehr aufgenommen
werden, um die Mindestkriterien zu erfüllen. Das geht aus der
Beantwortung einer FPÖ-Anfrage durch Sozialminister Rudolf
Hundstorfer (SPÖ) hervor.
Tirol hätte um 359 Personen mehr einstellen müssen, um die
Pflichtzahl von 698 zu erfüllen. In Vorarlberg lag man mit -45,8
Prozent (-165 Personen) unter der Quote. Salzburg müsste um 100
behinderte Personen mehr beschäftigen (-20,0 Prozent) und
Niederösterreich lag mit -6,6 Prozent unter der Quotenerfüllung (-128
Personen). Die Daten aus dem Jahr 2008 sind die aktuellsten, da die
Vorschreibung für die Ausgleichstaxe jeweils im Nachhinein für das
vorangegangene Kalenderjahr erfolgt.
Im November 2009 waren laut Angaben in der Anfragebeantwortung 531
Behinderte ohne Job. Dies waren um 13,9 Prozent mehr als noch im Jahr
zuvor. Der Anteil von arbeitslosen behinderten Personen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz und den Landesbehindertengesetzen an
den insgesamt Arbeitslosen (257.745) betrug damit 0,2 Prozent.
Unter den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern wird der
Einstellungspflicht zum größten Teil nachgekommen. Die
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erfüllt die
Quote jedoch nur zur Hälfte (-29 Personen). Die Niederösterreichische
Gebietskrankenkasse lag mit -24,6 Prozent (-14 Personen) deutlich und
die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau mit -3,2 Prozent
(-1 Person) knapp darunter. "Übererfüllt" wurde die Quote etwa vom
Hauptverband der Sozialversicherungsträger (+518,2 Prozent oder +57
Personen) sowie der Kärntner Gebietskrankenkasse (+223,8 Prozent oder
+47 Personen).
Die FPÖ hob die "großen Dienstgeber" lobend hervor. Es sind dies
66 Unternehmen, die mehr als 3.000 Arbeitnehmer zählen. Per 1.
Dezember 2008 beschäftigten sie laut der Anfragebeantwortung von
insgesamt 670.623 Dienstnehmern 24.431 Behinderte.
Laut dem Behinderteneinstellungsgesetzes muss pro 25 Bediensteten
ein Behinderter angestellt sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit,
sich "freizukaufen". Die Ausgleichstaxe für nicht aufgenommene
Personen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz beträgt 223 Euro pro
Monat und offener Pflichtstelle. Der Freiheitliche
Behindertensprecher Norbert Hofer schlug anstelle des derzeit
bestehenden Modells eine progressive Ausgleichstaxe vor. Der
öffentlichen Hand sollte diese Taxe gar nicht eingeräumt werden, so
Hofer. (APA)