Pflegeurlaub für "Scheidungsväter" gefordert

22. Jänner 2010, 10:23

Der Grazer Gemeinderat will erreichen, dass Elternteile, die nicht bei ihren Kindern leben, Pflegeurlaub nehmen dürfen

Der Grazer Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass in Zukunft auch Elternteile, die nicht bei ihren Kindern leben, sollen Pflegeurlaub nehmen dürfen. Über diesen Vorstoß in Sachen Familienrecht berichtet der ORF Steiermark.

Wenn ein Kind krank wird, können sich die Eltern - so sie in einem gemeinsamen Haushalt leben - die Pflege teilen und dafür von ihrem Arbeitgeber eine Pflegefreistellung von bis zu zwei Wochen beantragen. Lebt ein Elternteil nicht beim Kind, gibt es diesen Anspruch nicht, sagt der Grazer FPÖ-Gemeinderat Roland Lohr.

Auf seinen Antrag hin debattierte der Gemeinderat am Donnerstag über die Pflegefreistellung: "In der Regel trifft es momentan hauptsächlich Väter, die getrennt von ihrem leiblichen Kind leben. Wenn sie ihre Pflicht wahrnehmen und eine Pflegefreistellung beantragen wollen, um bei ihrem Kind in einem Unglücks- oder Krankheitsfall zu sein, wird ihnen das nicht ermöglicht, und da setzen wir einen ersten Schritt", so Lohr.

Die Grazer Gemeinderäte waren sich am Donnerstag einig wie selten: Alle Fraktionen stimmten für eine Petition, das Grazer Gemeindebedienstetengesetz abzuändern. Gibt das Land grünes Licht, könnten Grazer Magistratsbedienstete bald eine erweiterte Pflegeurlaubsregelung bekommen - Graz wäre damit österreichweit Vorreiter. (red, derStandard.at, 22.1.2010)

Kommentar posten
20 Postings
mayall
10
22.1.2010, 16:52
Dann bitte auch

Plegefreistellung, wenn die/der Ex krank ist.

tusk
00
23.1.2010, 00:18
und aus welchem grund

sollte jemand für die pflege der oder des ex zuständig sein?

Schrumpfschlauch
45
22.1.2010, 16:31
Da wird bei den Mamas Panik ausbrechen


Ein Schritt in Richtung 50:50. Dass hieße, dass sich irgendwann die Alimente und Transferleistungen, die die guten Frauen ja zum Überleben brauchen, aufheben werden.

Bin schon auf die unqualifizierten Meldungen der kinderlosen Frauenminsiterin gespannt :-))

Siegfried Lenz
05
22.1.2010, 11:37

Gute Initiative, aber leider nur für eine sehr kleine Gruppe.

Die Pflege von Kindern ist überhaupt reformbedürftig. Das geltende Gesetz unterscheidet auch nicht nach Anzahl der Kinder. Für zwei oder drei Kinder gibt es nicht mehr Anspruch auf bezahlte Pflegetage als für eines. Leider werden Kinder aber selten synchron krank.

ideenloser provokateur
00
synchron krank

dann müssens halt eingeschult werden.
es findet sich sicher irgendwo in den wertvollen weiterbildungskursen des AMS entsprechende Angebote.
Weils dann auch gleich soviel Nachrage an den Schulungen geben wird, kann man sich auch gleich damit selbstständig machen.
Schwupps. Pflegeurlaub gelöst, Arbeitsplatz geschaffen.
Welch geistreiche Regierung

bob langer
51
22.1.2010, 12:08
?

wie soll der scheidungsvater das kind pflegen, wenn er nicht beim kind wohnt?
kann mir das wer vorhupfen?
muss die mutter, den vater vielleicht gegen ihren willen in ihrem haushalt erdulden?
wie soll das zb gehen wenn es verschiedene wohnorte sind?

wie bitte soll die steir. landesregierung eine regelung auf bundesebene machen, die auch die sozialpartner ausmachen müssen?

aber ist ja fasching und die profilierer vor der landtagswahl unterwegs...



oder ist das nur eine lizenz zum blaumachen?

Tino1967
 
03
23.1.2010, 16:27
Wenn zwischen den Eltern Einvernehmen herrscht

spricht nichts dagegen! Aber die Zustimmung dessen bei dem das Kind lebt, muss Voraussetzung für den Anspruch sein!

tusk
00
24.1.2010, 20:06
voraussetzung für den anspruch


wie meinen sie das?
der oder die, wo das kind lebt, greift da individuell ins arbeitnehmergesetz ein.

Lapislazuli
00
15.2.2010, 15:49
Unsinn. Ins Gesetz greift gar keiner ein.

Wer frei haben will, muss tatsächlich pflegen. Und das kann er/sie logischerweise nur, wenn er/sie darf, sprich im Einvernehmen mit dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Sonst wäre es ein erschlichener Pflegeurlaub und ein Entlassungsgrund.

tusk
00
18.2.2010, 11:54
es geht dabei um den anspruch auf pflegefreistellung


http://www.jusline.at/29f_Pfleg... g_VBG.html

und nicht darum, welches einvernehmen die eltern haben. das ist ausmachungssache zwischen den eltern. wobei sich die frage stellt, warum man ein pflegebedürftiges ev auch bettlägriges kind nach dem besuchswochenende zum dem elternteil in pflege bringen sollte, wo das kind wohnt. der kommt idr ja eh kaum mit seiner pflegefreistellung über die runden.

ein erschlichener pflege"urlaub" ist allgemein ein entlassungsgrund und das nicht nur für getrennte elternteile.

tusk
03
22.1.2010, 16:10
nach meiner erfahrung


können kinder auch am besuchswochenende krank werden. dass sie bis sonntag abend wieder gesund sind, garantiert auch niemand.

ob pflegefreistellung blaumachen bedeutet, fragen sie am besten jemanden, der schon einmal ein krankes kind in pflege hatte. die alleinerzieherin würde sagen, es ist ein 7/24 stundenjob.

exilkaerntner
03
22.1.2010, 14:09
äh!??

stichwort: gemeinsames sorgerecht?????
stichwort patchwork family????
es kommt beizeiten vor, dass das kind beim vater ist.
bin selbst betroffener. bin geschieden, habe mit meiner ex-zusammen das gemeinsame sorgerecht. unser kind ist zirka halb bei mir und halb bei meiner ex. wenn die tochter also bei mir krank werden würde, könnte ich keinen pflegeurlaub nehmen.

mayall
30
22.1.2010, 16:54
Gespaltenes Kind.

exilkaerntner
04
22.1.2010, 20:04
im gegenteil mein lieber!

ein ausgezeichnetes kind! und ne ausgezeichnete ex obendrein!! ich weiss schon! ist ungewöhnlich, wenn man sich auch nach der ehe gut versteht und beide nur das beste für das kind wollen und tun!
passt nicht ins konzept!! gell?

Henry Flower
01
22.1.2010, 13:04
indem das kind dürfte einige zeit

in der wohnung des vaters verbringt, und/oder der vater viel zeit beim kind in der wohnung der mutter verbringt (etwa tagsüber).

das kind "wohnt" im rechtlichen sinne wohl beim obsorgehabenden elternteil. das schliesst nicht aus, dass es da und dort beim vater ist, auch streckenweise. dadurch kann eine massive pflegeleistung des vaters gegeben sein, bei dem das kind nicht formal "wohnt". wenn der vater sich sowas antut ist das mindestens genauso lobenswert als wenn sie alle im gemeinsamen haushalt leben, wegen der 2 wohnsitze aber möglicherweise noch aufwändiger.

guggi102
00
22.1.2010, 12:48

Vorschlag: Das Kind kommt zum Vater in die Wohnung?
Um Mißbrauch vorzubeugen, könnte man ja die Mutter am Antrag unterschreiben lassen.

Hubert Ungeist
 
00
24.1.2010, 16:00
Soo ein Vorschlag geht aber nur gegenüber Männern

wenns den gleichen Vorschlag bei Frauen machen "Mann soll halt mitunterschreiben" - den Proteststurm möchte ich nicht live miterleben

Little Willy
00
22.1.2010, 16:49
Genügt Ihnen die Unterschrift des Arztes nicht?

tusk
01
22.1.2010, 16:03
der arbeitgeber kann doch eine ärztliche bestätigung verlangen.


was genau macht die mutter jetzt glaubwürdiger, als den arzt oder den vater?

ah, das unfehlbar gute in der frau. verstehe.

Darius Minor
08
22.1.2010, 10:33
Gute Initiative.

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