Nicht alle Verhetzer sind gleich böse

Anita Zielina, 19. Jänner 2010 14:23

Wer gegen Homosexuelle oder Behinderte hetzte, ging bisher straffrei aus - Justizministerium will das nun ändern - Kritiker fürchten um freie Meinungsäußerung

Das österreichische Strafrecht schützt Menschen vor verhetzenden Äußerungen und die Menschenwürde verletzenden Beschimpfungen. Alle Menschen? Nein, denn nur bestimmte Gruppen kommen bisher in den "Genuss" der Nennung im Strafgesetzbuch (StGB). Paragraph 283 StGB nennt Religionen und Kirchen als schützenswert, sowie Menschen, die wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Religion, Kirche, Rasse, einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat Angriffen ausgesetzt sind.

Verhetzungsparagraph soll geändert werden

Das soll sich jetzt ändern, geht es nach dem Willen der Justizministerin. Im Entwurf zum Terrorismuspräventionsgesetz ist eine deutliche Erweiterung der geschützten Gruppen vorgesehen. In Zukunft soll der Wortlaut des entsprechenden Paragraphen auf feindseligen Handlungen "gegen eine nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe" geändert werden.

In den Erläuterungen zum Gesetz begründet man die geplante Erweiterung der Gruppen etwa mit Empfehlungen des Europarates oder Rahmenbeschlüssen der EU zum Antidiskriminierungs- und Antirassismusrecht. Die Bestimmung diene beispielsweise dazu, "gegen Hassprediger vorgehen zu können".

Meinungsfreiheit in Gefahr?

Kritik an der Ausweitung des Verhetzungsparagraphen kommt von unerwarteter Seite - etwa von Rechtsanwaltskammerpräsident Gerhard Benn-Ibler. Der befürchtete im Gespräch mit derStandard.at, durch die geplante Novelle sei die Meinungsfreiheit in Gefahr. "Wir halten eine Ergänzung der Tatbestände nicht für notwendig", so der Jurist. "Wenn etwa gegen Homosexuelle gehetzt wird, ist das sicher moralisch verwerflich, aber man muss es nicht gleich strafrechtlich verfolgen".

Eine Erweiterung würde, glaubt Benn-Ibler, einen zu weiten Spielraum schaffen. "Die Frage, was ist noch kritische Auseinandersetzung, und was ist schon Verhetzung - da muss man die Grenzen ganz genau ziehen. Wenn man zu viel unter Strafe stellt, wird sich niemand mehr trauen, seine legitime, wenn auch vielleicht unwillkommene freie Meinung zu äußern". Rassistische Äußerungen seien etwa, so der Jurist, unbedingt strafwürdig, andere teilweise "nur" verwerflich. Diese strafrechtlich zu verfolgen entspreche nicht "unserem gesellschaftlichen Umfeld und ist eine Verharmlosung etwa rassistischer Feindseligkeiten", so Benn-Ibler in einer Aussendung.

Keine Handhabe gegen Schwulenhass

Marco Schreuder, grüner Gemeinderat in Wien und Homosexuellen-Aktivist, zeigt sich gegenüber derStandard.at "erschrocken" von den Äußerungen Benn-Iblers. "Zwischen freier Meinungsäußerung und Verhetzung liegen Welten", so Schreuder. "Es ist nicht akzeptabel, dass mit diesem Argument diskriminierte Gruppen gegeneinander ausgespielt werden". Er sieht eine "Hierarchisierung" der von Diskriminierung Betroffenen. "Wir brauchen diese Erweiterung des Verhetzungsparagraphen", meint Schreuder.

"Momentan ist es so, dass wir zum Beispiel keine rechtliche Handhabe haben, wenn, wie es immer wieder passiert, ein Hasssänger dichtet: 'Schießt allen Schwulen eine Kugel in den Kopf'". Schreuder hält nichts von einer Hierarchie der Verwerflichkeit. "Wenn gegen Bevölkerungsgruppen Stimmung gemacht wird, muss die freie Meinungsäußerung enden, da darf es keine Abstufung zwischen verschiedenen Zielobjekten der Verhetzung geben".

"Europäische Wertvorstellungen" als Maßstab?

Zufrieden mit der geplanten Erweiterung der Tatbestände zeigt sich übrigens auch das Innenministerium in seiner Stellungnahme zum Entwurf. Und regt außerdem noch eine zusätzliche Erweiterung an, mit durchaus kryptischem Wortlaut: Auch wer "gegen die Wertvorstellungen eines europäischen, demokratischen Staates und seiner Gesellschaft eingestellt ist" und aus diesen Gründen zu feindseligen Handlungen aufruft, solle bestraft werden. Und das gerne auch schärfer: "Auch hier erscheint die Strafdrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe in Anbetracht des Gefährdungspotentials als zu gering und eine Anhebung auf eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren als erforderlich", so die Stellungnahme weiter. (Anita Zielina, derStandard.at, 19.1.2009)

Infos

Links zu dem Gesetzesentwurf inklusive Erläuterungen und Stellungnahmen auf der Seite des Parlaments.

Gesetzestext § 283 StGB alt:

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Gesetzestext § 283 neu

(1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche
Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine nach den Kriterien der Rasse, der
Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder
nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

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Posting 1 bis 25 von 543
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Bettina92
27.01.2010 12:19
Die Meinungsüberwacher bekommen viel Arbeit.

Denn wer etwa sagt “Die Kirche ist die größte Verbrecherorganisation der Welt” ist demnächst mit zwei Jahren Haft bedroht! Prozesslawinen rollen an.
Sehr pointiert dazu:
http://www.andreas-unterberger.at/2010/01/997/

Alexander Patjomkin
26.01.2010 10:13
Jeder muss sich anständig benehmen.

Wenn du fragst, was soll diese "Klische" bedeuten,
frag einen Bauer oder lese die Werke von Kant.

outbreaker
22.01.2010 17:49
allkarl
22.01.2010 08:57
unbedingt

ist auch die hetze gegen die warner vor der klimakatastrophe zu bestrafen....
denn die sogenannten "klimaskeptiker" produzieren nur übelste demagogie gegen die aufrechten klimakämpfer...hier hätte längst der staatsanwalt eingreifen müssen............

Der Ruhestifter
22.01.2010 02:03
Ist ja auch wirklich lästig, wenn BAWAG oder Hypo aufkommen

Der sinn solcher gesinnungsparagraphen besteht natürlich nicht darin, alle einzusperren. Das wäre schon technisch nicht möglich.

Aber wozu sich gummiparagraphen hervorragend eignen, ist die unterdrückung irgendwelcher missliebiger störer. Ein journalist stellt blöde fragen zu irgendwelchen banken? Gut, dann schauen wir mal, ob in dieser zeitung irgendwas abwertendes über kirche oder katholiken oder türken oder astrolgen, kreationisten, rechtsextreme, richter, was auch immer steht. Und schon ist schluss mit der lästigen störung.

hlg
22.01.2010 20:13
richtig, jeder ist verdächtig...

Freigeistin1
21.01.2010 18:45

Jeder soll und darf seine Meinung sagen. Ich bin absolut gegen eine Homo"Ehe". Das ist aber keine Diskriminierung sondern meine Meinung. Ich tue keinem Homosex. etwas, aber ich mag sie auch nicht, sie sind mir einfach egal.

kakophobikerin
03.02.2010 17:52

bitte das ist so schwachsinnig.. wieso ist man also denn gegen etwas was einem egal ist?

der zweck der ehe ist seit jeher und immer der,eine wirtschaftsgemeinschaft zu gründen.
(das mit der liebe kam dann erst später dazu.)

und wieso sollen 2 menschen die ihnen egal sind, wegen Ihnen (und anderen leuten wie Ihnen, denen die menschen prinzipiell auch egal sind aber die auch gegen deren eheschliessung sind, warum auch immer..) nicht ihre sachen teilen können?

aber das ist mir immer shocn zu hoch, warum das überhaupt eine diskussion wert ist. soll doch jeder sein leben und sein geld und seine sachen mit dem menschen teilen, mit dem er eben will...

Schnabeltierfresser
27.01.2010 12:30
"ich mag sie nicht - sie sind mir egal"

Sprechen Sie manchmal dem Alkohol zu?

mikeyman
26.01.2010 14:53
ich bin auch gegen dumme kommentare. wären sie mir egal, würde ich nicht kommentieren.

Chocoholic
23.01.2010 22:35
Ich bin auch der Meinung, dass Menschen, die so etwas schreiben, Vollidioten sind....

meine Meinung halt. Da Sie aber eine Anhaengerin der absoluten freien Meinungsaeusserung sind, macht Ihnen das aber ganz sicher nichts aus, oder?

G e o r g
22.01.2010 02:13

Und warum schreibst du das ins Forum zu diesem Artikel?

Kontrolliert die Kontrollierer
21.01.2010 14:51
Altersdiskriminierung

Heisst das jetzt Häfn, wenn ich Schotter-Mitzi als alten Haudegen und Bandion-Ortner als politische Junghupferin bezeichne?

Dritter von Links
22.01.2010 05:11



Verhetzung richtet sich immer an eine Gruppe. Wenn sie eine Einzelperson beleidigen, haften Sie nur nach § 115 StGB.

hlg
22.01.2010 20:15
also zum beispiel:

"alle politikerinnen sind trampel, jagt sie weg"...?

Fetz Pepi
21.01.2010 11:50
weitere Maßnahmen

man sollte auch alle Bibeln beschlagnahmen, es steht ja schon im Alten Testament dass Sodom und Gomorra an der homosexeullen Unzucht zu Grunde ging.

ken_park
26.01.2010 14:46
??

und wo genau steht das?

Kontrolliert die Kontrollierer
21.01.2010 14:49
aufpassen!...

..."Altes" Testament kann nach dem Willen von Schotter-Mitzi bald 2 Jahre kosten.

Wann haltet Strache wieder eine blede Rede?
21.01.2010 10:12
Nicht alle Verhetzer sind gleich böse!

Stimmt!
Strache aber gehört nicht gerade zu den Guten Verhetzern, wenn er die Jugend in charakterloser Art und Weise falsch informiert!
Soll er dass einmal mit den Leuten machen die seine Aussagen nach prüfen und wenn es nur im Internet ist!
Aber das geht ja nicht, dazu ist er weit zu primitiv!

orkan ötzel
21.01.2010 10:06
nachsatz:

und der clou ist, das wird natürlich mit einem goody für die guties verkauft, und dann klingt das ja sooo gut gemeint. Manche glauben halt, sie haben erkannt, was die richtige Meinung ist, und die gilt es dann unter allen Umständen zu beschützen (letzten Endes werden aber sogar die Abweichler von USPÖ, SED, oder SPÖ unter die Meinungsdiktatur fallen). Bitte lest mal von Wolfgang Leonhard die "Revolution entlässt ihre Kinder" über seine Jugend und Erziehung im Russland der 30er und 40er Jahre.

orkan ötzel
21.01.2010 09:51
der nächste Schritt

ist dann, dass wer immer von einem vorgefassten politisch korrekten Weltbild abweicht und dies auch öffentlich kundtut, strafrechtlich verfolgt wird (alles bei 1984 nachzulesen, damals unter den Vorzeichen der [berechtigten] Angst vor stalinistischer Diktatur!

G e o r g
22.01.2010 02:16

Du hast den Unterschied zwiaschen Verhetzung und üblichen diskriminierenden Äußerungen nicht verstanden, oder du willst das unter dem Deckmantel der freien Meinungsäußerung die Möglichkeit zur Verhetzung verteidigen.

atarog
22.01.2010 16:50

Das Problem hierbei ist, dass die Grenze zwischen Meinung und Verhetzung nicht definiert ist.
Nach §12 des StGB ist die Anstiftung zu einer Straftat strafbar und meiner Meinung nach sollte dies auch ausreichen.
Das Gesetz ist möglicherweise ganz wohlwollend gedacht, aber wenn man es streng auslegt schränkt es das Recht zur freien Meinungsäußerung ein.

G e o r g
25.01.2010 16:50

Klar ist Verhetzung auch eine Meinungsäußerung. Aber eben ein, die eine zivilisierte Gesellschaft nicht haben will. Meinungsäußerungsfreiheit ist eben nicht allumfassend und sollte nicht als Argument für Verhetzung angeführt werden.

Karl Buschina
21.01.2010 08:38
"... der Weltanschauung ...".,.

Bedeutet dies, dass man zukünftig nicht mehr gegen Politiker im Allgemeinen und auch nicht im Konkreten hetzen darf?

Die Bezeichnung "Schottermitzi" wird strafbar?
Karkaturen von Politikern auch?
Kritik einer Partei detto?

Das wird eine neue Stufe von politisch korrektem Neusprech auslösen.

Darüber hinaus zeigt dies, dass unsere Volksverräter, während sie um die echten Probleme und heissen Eisen einen großen Bogen machen, einen Alibi-Aktionismus praktizieren.

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