Wer wo, wann und wie wählen kann

19. Jänner 2010, 09:16

Stimmkarten werden ab 25. Jänner versandt - Kein Aushang über Wahlberechtig

Zwischen 11. und 13. Februar geht in Wien die Volksbefragung über die Bühne - und ab dem 26. Jänner dürften die ersten Bundeshauptstädter die wertvolle Stimmkarte in Händen halten. Die ersten Exemplare werden jedenfalls am 25. Jänner verschickt. Einen bei Wahlen üblichen Aushang im Haus über die Zahl der Wahlberechtigten wird es bei der Volksbefragung nicht geben.

Die Stimmberechtigten bekommen mit ihrer Stimmkarte auch ein Informationsblatt, sowie den Stimmzettel samt Rücksendungskuvert. Dieses kommt dann zum Einsatz, wenn sich ein Teilnehmer zur Briefwahl entscheidet. Mittels eidesstattlicher Unterschrift bestätigt man auf der Stimmkarte, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet, unbeeinflusst und vor dem Schließen der Abstimmungslokale am 13. Februar um 18.00 Uhr ausgefüllt wurde. Das Kuvert muss dann bis spätestens zum 21. Februar um 14.00 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt sein.

Sollte eine Stimmkarte nicht eintreffen, kann bis zum 10. Februar schriftlich und bis zum 13. Februar persönlich beim Magistratischen Bezirksamt eine neue beantragt werden. Stimmberechtigt bei der Volksbefragung sind Österreicher, die bis zum 13. Februar 1994 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens bis zum 4. Jänner 2010 in Wien angemeldet hatten. Ausgeschlossen vom Urnengang sind nichtösterreichische EU-Bürger sowie Auslandsösterreicher.

110 Annahmestellen

Wer sich nicht zur Briefwahl, sondern zur persönlichen Stimmabgabe entscheidet, dem stehen dafür rund 110 Annahmestellen offen, deren genaue Zahl bis zum 25. Jänner fixiert wird. Die Standorte sind dann auch unter wahlen.wien.at einsehbar. Abgestimmt werden kann jedenfalls in den 22 Amtshäusern, in einigen Schulen, Volkshochschulen und Pensionistenwohnhäusern sowie an 20 Orten im öffentlichen Raum. Dazu zählen etwa die städtische Bücherei, der Eistraum, der Westbahnhof oder Einkaufszentren wie die Millennium City. Wer im Spital oder Geriatriezentrum liegt oder allgemein bettlägerig ist, kann einen Antrag auf den Besuch einer mobilen Annahmestelle stellen.

Anders als bei einer Wahl kann bei der Volksbefragung jeder Wahlberechtigte an jedem Standort wählen, ohne vorher eine Wahlkarte beantragen zu müssen - Stimmkarte und -zettel müssen allerdings ebenso parat sein wie ein Lichtbildausweis. In den einzelnen Abstimmungslokalen sorgen dann je drei Magistratsmitarbeiter für den ordnungsgemäßen Ablauf. Geöffnet haben die Lokale am 11. Februar von 8.00 bis 20.00 Uhr, am 12. und 13. Februar von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Fünf Themen

Die Wiener dürfen bei der erste Volksbefragung seit 1991 zu insgesamt fünf Themen Stellung nehmen: City-Maut, 24-Stunden-Betrieb der U-Bahn am Wochenende, Wiedereinführung der Hausmeister, flächendeckender Ausbau der Ganztagesschulen und verpflichtender Hundeführschein für Kampfhundhalter. (APA)

superloser
00
Dass EU-Bürger mit Wohnsitz in Wien nicht an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, verstößt gegen EU-Recht.

Sommerkind
00
30.1.2010, 02:09

"Einen bei Wahlen üblichen Aushang im Haus über die Zahl der Wahlberechtigten wird es bei der Volksbefragung nicht geben."
Hab ich sowieso noch nie verstanden. Was geht es wildfremde Leute an, wie viele wahlberechtigte Personen in einem Haushalt wohnen?

wwelv folig
00
25.1.2010, 18:09
Für mich ist nur ein Datum wichtig:

101010!

ninie
11
24.1.2010, 13:42

Volksbefragung: "Stimmberechtigt sind Österreicher, die bis zum 13. Februar 1994 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens bis zum 4. Jänner 2010 in Wien angemeldet hatten. Ausgeschlossen vom Urnengang sind nichtösterreichische EU-Bürger sowie Auslandsösterreicher."
Bezirksvertretung: "EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz spätestens am..... in Wien begründet haben, dürfen ihre Stimme bei der Bezirksvertretungswahl abgeben."
Wo ist die Logik??? Ein Kärntner, der seit 4 Wochen in Wien wohnt darf u.a. mitentscheiden, was am Augartenspitz entstehen soll (weiß er überhaupt, wo der Augarten liegt?) und ich nicht. Was hat die Gestaltung einer stadt mit Staatsbürgerschaft zu tun?

wwelv folig
10
25.1.2010, 18:09
man mags nicht glauben aber ein kärntner ist

auch ein österreicher, egal ob er vorher in wien gewohnt hat oder erst seit paar monaten..

Menschen die die österreichische staatsbürgerschaft nicht haben dürfen nicht wählen, das ist völlig normal, wo besteht ihr problem? das man erst dann über wien wählen darf wenn man 10 jahre in wien gelebt hat oder was?Oo

ninie
01
26.1.2010, 21:44
ach, wenn Sie lesen könnten...

würden Sie vielleicht verstehen, wo "mein" "Problem" besteht. Wo ist bitte die Logik: ich darf für einen Bezirksvorsteher wählen (trotz ihrer Meinung dazu, ich zitiere: "Menschen die die österreichische staatsbürgerschaft nicht haben dürfen nicht wählen"), aber nicht bei der Volksbefragung, die nur die Stadt Wien betrifft. Nehmen Sie sich ein bisschen Zeit, Sie werden sicher verstehen...Bonne chance!

mass moonwalk
10
19.1.2010, 14:11
informieren und diskutieren

bevor man das kreuzerl am stimmzettel macht, sollte man sich informieren, auf wienwillswissen.at gibt es infos und man kann auch diskutieren.

Alexander Reiter
00
19.1.2010, 14:54

Es wäre sinnvoller, wenn eine sinnvolle Diskussionsbasis da wäre. Selbst bei der Nacht-U-Bahn, welche ja angeblich bereits in Vorbereitung ist, gibt's kein ausgearbeitetes Konzept.

Und wichtige Argumente fehlen: Etwa dass die Nacht-U-Bahn (im Intervall von 15-30 Minuten) an zwei Tagen mehr Geld kostet, als der Betrieb des ganzen Busnetzes.

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