Terrorismus-Gesetz: Rechtsanwälte sehen bedenkliche Entwicklung

17. Jänner 2010 13:32

Benn-Ibler: "Rechtsstaatliche Grundsätze werden unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung abermals über Bord geworfen"

Wien - Das vom Justizministerium erarbeitete "Terrorismuspräventionsgesetz" stößt auch beim Österreichischen Rechtsanwaltskammertag auf heftige Ablehnung. ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler kritisierte am Sonntag vor allem die beabsichtigte Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten. "Rechtsstaatliche Grundsätze werden unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung abermals über Bord geworfen", so Benn-Ibler.

Das "Terrorismuspräventionsgesetz" sieht vor, künftig auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten sowie deren "Gutheißung" unter Strafe zu stellen. "Dadurch werden sowohl der politische Diskurs über die Sinnhaftigkeit einzelner Straftatbestände als auch Aspekte gesellschaftlicher Wirklichkeit, wie etwa Tierschutzaktivitäten, kriminalisiert", warnt Benn-Ibler. Vor allem der Tatbestand der "Gutheißung" öffne potenziellem Missbrauch Tür und Tor.

Der ÖRAK-Präsident sprach sich auch gegen die Änderung jener Bestimmungen, in denen die Strafbarkeit von öffentlichen Aufforderungen gegen bestimmte Gruppen oder Angehörige dieser Gruppen geregelt ist. Schon bisher standen einerseits Aufforderungen zu Hass oder Gewalt, und andererseits Aufforderungen zu einer sonstigen feindseligen Handlung, wenn sie geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu gefährden, unter Strafe. Die vorliegende Novelle sehe nun eine Erweiterung der bestehenden Zielgruppen vor. Zählten bisher Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder Abstammung zu den Kriterien, an denen die Tathandlung zu messen ist, so werden diese in Zukunft um Geschlecht, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung ergänzt. "Diese Gruppen nun ebenfalls zum Ziel der Verhetzung zu, machen entspricht nicht unserem gesellschaftlichen Umfeld und ist eine Verharmlosung etwa rassistischer Feindseligkeiten, die schon bisher unter Strafe gestellt waren", so Benn-Ibler. "Der Versuch, sittlich verwerfbare aber nicht strafwürdige Äußerungen zu kriminalisieren, geht zu weit und ist unzulässig", sagte er. (APA)

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Lazy Jones
19.01.2010 09:01
Der Gesetzesvorschlag kommt wohl von den Jägern ...

... wer künftig eine Jagdstörung auch nur gutheißt, wird eingelocht. Die brave Frau Ministerin und auch der kümmerliche Rest, der von der SPÖ noch übrig ist, sind ja offenbar für jeden ÖVP-nahen Wunsch zu haben.

cerberos69
 
18.01.2010 16:28
(forts.)

...einen Skandal in Osttirol aufgedeckt haben, wo - mit Genehmigung von Wissenschaftsminister Hahn - Schweine unter künstlichen Lawinen vergraben wurden, um mal zu sehen, wie lange sie das durchhalten, bevor sie sterben. Zufall?

cerberos69
 
18.01.2010 16:43

Sorry, Teil 1 fehlt, kommt wahrscheinlich noch.

cerberos69
 
18.01.2010 16:27
Wer ein bißchen seiner Freiheit aufgibt, um ein bißchen mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

(Ich glaube, das ist von Franklin - bitte korrigiert mich ggf.)

Ich frage mich zwar, wes Geistes Kind Leute sind, die Terroranschläge gut heißen, aber noch mehr, wes Geistes Kind Leute sind, die dergleichen unter Strafe stellen wollen: Die Meinungsfreiheit ist nicht nur in der EMRK, sondern auch in der UN-MRK und in der österr. Bundesverfassung festgeschrieben.

Schlimmer noch: Wenn man dieses Gesetz wörtlich nimmt, kann man damit Spender von Tierschutzorganisationen in Zukunft mit bis zu 2 Jahren Haft bedrohen, weil sie - durch die Spende - ja den Tierschutz, und damit "Terrorismus" (vgl. der Prozeß gegen VGT & Co.), "gutheißen".

Und mir fällt auf, dass das daherkommt, kurz nachdem Tierschützer... (forts. folgt)

Dormouse
18.01.2010 13:04

aber hauptsache nazis sitzen im parlament...jetzt wird mir auch klar, warums terrorismus-gesetz heisst: ein gesetz, gemacht von terroristen - sowas nennt man anschlag auf die demokratie

mfg

Regis 1
18.01.2010 13:01
...als auch Aspekte gesellschaftlicher Wirklichkeit, wie etwa Tierschutzaktivitäten, kriminalisiert

blitzkneisser ...

www.klagsverband.at
18.01.2010 12:47
Verharmlosung rassistischer Feindseligkeiten?

Warum das Verbot homophober, behindertenfeindlicher, sexistischer und altersdiskriminierender Hetze eine Verharmlosung des Verbots rassistischer Hetze bedeuten soll, sollte genauer begründet werden. Auf die Begründung kann mit Spannung gewartet werden.
Die Erweiterung macht Sinn, weil auch im Zivilrecht Diskriminierungsschutz aufgrund all dieser Merkmale besteht. Eine Vereinheitlichung auch im Strafrecht dient nicht nur den Opfern solcher Verhetzung, sondern auch der Vereinheitlichung des österreichischen Rechts.

Brücke
18.01.2010 15:05

Wir ersticken in den vielen Verboten

jo eh
18.01.2010 15:49
ach ja?

dann sollten wir auch r.ssistische hetze tolerieren und nicht bestrafen? um die verbote zu reduzieren?
oder doch nicht?

und wenn nein: beurteilen sie merkmale wie alter, geschlecht, sexuelle orientierung und behinderung anders bzw. weniger schützenswert vor hetze als religion oder herkunft?

weil dann ein paar rapper-bubis sich nicht mehr ungeniert pauschal über frauen und schwu le auslassen dürfen?

Brücke
18.01.2010 16:56

Was helfen Gesetze ?

Unterstelle einer Gruppe z.B. T*rrorismus und die Schleusen zur Hetze sind geöffnet .

Da ist Ethik gefragt

jo eh
18.01.2010 20:34

beim terrorismusgesetz bin ich weitgehend d'accord.

aber ich sehe nicht ein, warum hetze gegen menschen eines best. geschlechts, gegen alte, behinderte und schwule freie fahrt genießen sollte

Achmo Ledbid
18.01.2010 11:08
behinderte..

...und auch homosexuelle wurden von nazis massenweise wegen dieser eigenschaft gesucht und ermordet. daher braucht man nur mit geschichte beschäftigen zum zu wissen dass diese gruppen ebenso schützenswert sind. auch wenn der kammernpräsident recht hat mit einzelnen kritik dass terrorismusbekämpfung nur der deckmantel für andere zwecke von gesetze ist, so setzt er aber hier falsch an wenn er glaubt man kann einzelne gruppen aufeinander ausspielen. das argument, dass geschützte gruppen nicht mehr so wertig geschützt sind wie bisher wenn man die liste im gesetz erweitert, kann man nicht nachvollziehen.

iohui
18.01.2010 02:58
wieso der aufruf zu gewalt gegen ausländer oder angehörige bestimmter religionen strafwürdiger

sein soll als der aufruf zu gewalt gegen frauen, alte, behinderte oder homosexuelle,
versteh ich nicht.
les ich das richtig, dass der aufruf zu gewalt gegen frauen, alte, behinderte oder homosexuelle in unserer gesellschaft harmlos und nicht strafwürdig ist?
ist das allen ernstes so zu verstehen????

da fehlen mir jetzt die worte.

Die andere Meinung
 
18.01.2010 10:33
les ich das richtig, dass der aufruf zu gewalt gegen frauen, alte, behinderte oder homosexuelle in unserer gesellschaft harmlos und nicht strafwürdig ist?

find ich eigentlich gut,

politiker fallen immer unter "frau", "alt" oder "behindert" - und somit können wir uns endlich unserer selbsternannten elite entledigen,

straffrei noch dazu !

Lazy Jones
18.01.2010 10:21
ist doch klar ...

... wenn sie den "Mafiaparagraphen" auf Tierschützer anwenden, werden sie diesen Paragraphen bei Beschimpfung der ÖVP anwenden ...

iohui
18.01.2010 02:46
mir macht viel mehr sorgen, dass zuständige behörden und organe es nicht nur gutheissen, sondern deswegen sogar ihre vereidigte pflicht unterlassen, sicherzustellen, dass unsere in der verfassung garantierten rechte gewahrt werden,

wenn unbescholtene bürger ohne grundlage als verdächtige terroristen behandelt werden und dabei mit massnahmen terrorisiert werden, die jeglichen respekt vor menschlichen grenzen vermissen lassen.

ich möchte vor dem terror der behörden geschützt werden.
dieses recht lass ich mir nicht nehmen.
der rechtsstaat hat den auftrag meine grundrechte sicherzustellen.
dazu gehört auch, dass ich nicht von behörden terrorisiert werde.
wenn er das unterlässt oder diesen terror sogar offiziell ausübt macht er sich strafbar. der rechtsstaat und die justiz sind dem souverän verpflichtet und antwortlich und der souverän ist immer noch das volk.
alles andere ist demokratiefeindlich. demokratiefeindlichkeit ist unvereinbar mit einem öffentlichen amt.

Simon Peters
18.01.2010 16:46

Na das klingt aber schon sehr nach Gutheißen terroristischer Aktivitäten. Und dank der Vorratdatenspeicherung kann die Polizei Sie auch gleich ausforschen. Und denknen Sie ja nicht an Flucht mit dem Auto. Dank Auswertung der Autobahnvideodaten werden Sie eh gleich geschnappt. Und auch das Mobiltelefon würde ich ausschalten. Denn dank der telefonortungsermächtigung haben wir Sie auch gleich geortet und dingfest gemacht. Noch Fragen?

iohui
18.01.2010 17:52

ja mach mal.
ich will sehen wie lange du brauchst bis du mich findest.

ich sitz an pcs die mir nicht gehören in wohnungen oder büros die mir nicht gehören, wechsle häufig meine kostenlosen email-accounts, fahr mit einem leihwagen, den ich nichtmal selbst geliehen habe, zahle im normalfall bar und benutze festnetz- oder mobiltelefone meiner kunden oder von freunden sowie ein geschenktes wertkartenhandy. das vertragshandy bleibt, natürlich eingeschaltet, meistens bei meiner freundin daheim.
das alles obwohl ich keine verbrechen begehe und das auch nicht plane. im bedarfsfall hätt ich reichlich ideen wie ich meine spuren zur gänze verwischen kann. wobei mir gezieltes in die irre-führen wahrscheinlich mehr spass macht.

ich bin gespannt :)

Simon Peters
18.01.2010 18:20

klingt jetzt schon reichlich paranoid;-)

iohui
18.01.2010 19:32

lol
keine sorge. ich bin sogar noch entspannt wenn ich schon deinen atem im nacken spüre, weil ich weiss dass du keine ahnung hast dass ich es bin den du suchst.

mach dir lieber sorgen wegen deiner reaktion. denk mal nach wie lange es her ist, dass es absolut normal war, dass man nicht wusste wann jemand wo ist und wie man ihn erreichen könnte, und wer anruft wenn das telefon läutet. und dann erinner dich, dass es eigentlich das normale ist, dass das den der gesucht wird am allerwenigsten stört, im gegenteil, der kann sich unbeschwert dem widmen was ihm gerade wichtig ist.

wie ist das jetzt:
hast du schon aufgegeben bevor du angefangen hast?

Johnny Brainstorm
 
18.01.2010 09:05

Das ist nicht demokratiefeindlich, das ist lediglich das wahre Gesicht der Demokratie...

Gesetzgeber
18.01.2010 02:09
Da vestehen wir die Aufregung im Justizministerium aber nicht

Man muss doch etwas tun wenn jeden Tag tausend Leute auf der Mariahilferstraße weggebombt werden. Der Giftgasanschlag am Stephansplatz während der Christmette hat ja auch wieder zig Tausendenden Menschen das Leben gekostet. Kein Wunder also, dass wir neue Gesetze brauchen.

In vierzig Jahren hat es dann wieder keiner sehen kommen wollen. Haben wir doch alle so gezittert vor dem bösen, bösen angeblichen Terrorismus, dass wir gleich unseren Rechtsstaat aus dem Fenster werfen mussten, sonst wären wir doch alle umgekommen, oder?

iohui
18.01.2010 02:05
strafbare gutheissung.

bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstehe.
wenn jemand von einer schweren straftat weiss, geplant oder begangen, macht er sich immer schon strafbar, wenn er dieses wissen für sich behält. das kommt aber erst zum tragen, wenn bekannt wird, dass man davon wusste.
ob man eine schwere straftat gut oder schlecht findet, kann doch nicht ernsthaft strafbar sein. es kommt doch sehr oft vor, dass jemand in einer straftat so etwas wie eine höhere gerechtigkeit sieht, und sie daher gutheisst, selber aber nicht das geringste dazu beigetragen hat, also nicht (mit)schuldig ist.
wo bleibt da die meinungsfreiheit?

Michail Bakunin
 
18.01.2010 12:05

Standardposting zu 9/11 "Geil, endlich haben`s die Amis mal abgekriegt" - Strafandrohung 2 Jahre nach zukünftigem Antiterrorgesetz. Was auch immer man von politischen (und menschlichen) Schwachsinnigkeiten halten mag, aber mit solch einem Gesetz geht`s Meinungsfreiheiten wirklich an den Kragen. In einem Land, in dem Mafiaparagrafen auf TierschützerInnen angewendet werden, sollte einem das schon nachdenklich stimmen. Und wer oder was damit "präventiv" an welchen Handlungen gehindert werden soll, ist mir auch schleierhaft.

der innere neugebauer
17.01.2010 21:01

per se empfiehlt es sich immer diejenigen zu wählen die mehr freiheit versprechen als mehr sicherheit. einfach aus praktibilitätsgründen. und um nicht falsch verstanden zu werden - freiheitlich verhält sich zu freiheit wie gut gemeint zu gut

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