Umstrittenes Urteil

Mann stach zigmal auf Ehefrau ein - Gericht: Tat "allgemein begreiflich"

15. Jänner 2010, 15:17

Gebürtigem Türken wurde versuchter Totschlag zugestanden, weil er anderem Kulturkreis angehöre - SP-Wurm spricht von "Skandal-Urteil" - SP-Frauensprecherin: "Verhöhnung der Opfer"

Ein Urteil des Wiener Straflandesgerichts, das am Freitag einem gebürtigen Türken zugestanden hatte, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" auf seine scheidungswillige Ehefrau eingestochen zu haben, hat umgehend politische Reaktionen ausgelöst.

Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, griff ein 46-jähriger Familienvater zu einem Messer und stach ihr damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf. Die Justiz billigte dem Täter nun zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben.

Obwohl man infolge der Stichführung und der objektivierten Verletzungen durchaus auf die Idee hätte kommen können, dem Mann wäre es - jedenfalls mit bedingtem Vorsatz - darum gegangen, seine Ehefrau zu töten, wurde er nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft begründete dies einerseits mit dem Umstand, dass sich die Frau im Strafverfahren der Aussage entschlagen hatte, und verwies andererseits auf die Herkunft des Mannes.

Dieser stammt aus der Türkei, lebt allerdings seit 1980 in Österreich und besitzt auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Dennoch sei "im Zweifel davon auszugehen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund der heftigen Diskussion um den Scheidungsvorsatz seiner Gattin in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung war. Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann. Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem Aufenthalt fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein", führte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aus.

"Affektbedingter Tötungsvorsatz"

Der Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) schloss sich dieser Ansicht an. Es liege "ein affektbedingter Tötungsvorsatz", aber kein versuchter Mord vor, hieß es in der Urteilsbegründung. Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, "wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist", sagte der Richter. Man müsse daher den Angaben des Angeklagten folgen, für den im Hinblick auf seine Herkunft eine Scheidung eine gleichermaßen begreifliche wie heftige Gemütsbewegung auslösen könne. Das erkennende Gericht betonte, diese Entscheidung sei durch höchstrichterliche Judikatur gedeckt.

Der 46-Jährige wurde folglich wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwalt, der für eine Strafe "im oberen Viertel" - der Strafrahmen von Totschlag beträgt maximal zehn Jahre - plädiert hatte, meldete daraufhin Strafberufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für versuchten Mord sieht die Rechtsordnung zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor.

SPÖ-Frauensprecherin: Verharmlosung ist unerträglich

"Es ist unerträglich, wie die österreichische Justiz immer wieder schrecklichste Gewalttaten von Männern an Frauen, die sich von ihnen trennen wollen, verharmlost und die Opfer mit ihren Urteilen verhöhnt", zeigte sich SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm in einer Aussendung empört. Mit der gegenständlichen Entscheidung suggeriere die Justiz "geradezu Verständnis, dass auf einen Trennungswillen der Frau eine Gewalttat des Mannes folgt".

Wie Wurm betonten auch Alev Korun und Judith Schwentner, Menschenrechtssprecherin bzw. Frauensprecherin der Grünen, es sei unzulässig, Dutzende Messerstiche in den Kopf und die anschließende Attacke mit einem Stahlrohr gegenüber einer scheidungswilligen Frau im Hinblick auf die ethnische Herkunft des Gewalttäters als "kulturbedingte Affekthandlung" zu beurteilen.

"Migranten-Herkunft als Milderungs- oder gar Entschuldigungsgrund bei Gewalt gegen Frauen seitens eines Gerichts anzuführen, widerspricht dem Grundsatz, Menschen gleichen rechtlichen Schutz zu gewähren. In Österreich lebende Menschen haben unabhängig von ihrer Herkunft das Recht, nach österreichischem Recht geschützt und bestraft zu werden", stellten die Grün-Politikerinnen fest. (APA)

Bharat J. Kulamarva
 
00
17.1.2010, 10:57
lernen sie Strafrecht Herr Redakteur...

StGB § 76. Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

-

Totschlag ist im österreichishen Rechteine Spezialform von Mord. Das "allgemein begreiflich" bezieht sich auf die "heftige Gemütsbewegung" und nicht auf die folgende Aktion (Mordversuch).

Eine Verurteilung nach §76 bedeutet also im Groben:
1. Er wollte seine Frau töten
2. Er war zum Zeitpunkt des Mordversuchs sehr aufgeregt/traurig/wütend/ängstlich/....
3. Es ist nicht ungewöhnlich in dieser Situation (Partnerin will sich trennen) aufgeregt/traurig/wütend/ängstlich/.... zu sein.

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die Urteilsbegründung hingegen ist tatsächlich Blödsinn;

Bharat J. Kulamarva
 
00
17.1.2010, 11:12
...

den Rechtssatz doch noch gefunden:

"Allgemein begreiflich" muss das Verhältnis zwischen dem die "heftige Gemütsbewegung" herbeiführenden Anlass und dem eingetretenen psychischen Ausnahmezustand sein, nicht hingegen die Tat-Reaktion als solche."

Grob gesprochen: Um die Tat auf (versuchten) Mord aufzustocken, hätte sich der Mann vor der Tat erst beruhigen müssen.

Gerade deshalb ist imho die Urteilsbegründung Schwachsinn, da ich unterstelle, dass eine heftige emotionale Reaktion auf Trennungsabsicht der/des Lebenspartnerin/Lebenspartners weitgehend unabhängig von Herkunft und kulturellem Hintergrund den meisten Menschen "allgemein begreiflich" ist.

ahmede_hani
10
15.1.2010, 19:23
Die Justiz billigte dem Täter nun zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben.

Der Mann ist 46 Jahre und kam 1980 nach österreich und besitzt die österr. Staatsbürgerschaft!!
Seit 30 jahren lebt er hier in Österreich und besitzt zudem noch die österr. Staatsbürgerschaft und der wird dennoch als Türke bezeichnet... diese Einstellung kann ich der Österreicher nicht nachvollziehen!

Für mich ist er ein ÖSTERREICHER: in der Türkei lebte er 26 Jahre und in Österreich 30!

VioletterHütteldorfer
 
01
15.1.2010, 15:54

willkommen in der zukunft.. in deutschland gabs sowas ja auch schon öfters... nun auch bei uns

tiqui taca
00
15.1.2010, 15:34
die argumentation der justiz hat auch was von rassismus...

RebelAngel
 
00
15.1.2010, 15:33
na bravo...

da wird man sich in Zukunft ja noch warm anziehen müssen...

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