Fehlende Kurzbezeichnungen auf elektronischem Stimmzettel waren für Wahlkommissionen nur "Verfahrensfehler" - Fraktionen beauftragen nächste Instanz
Wien - Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) sind
mit ihren Einsprüchen gegen die Wahlen zur Österreichischen
HochschülerInnenschaft (ÖH) wegen Mängeln beim erstmals eingesetzten
E-Voting bei den Wahlkommissionen an sieben Unis abgeblitzt.
Insgesamt hat die GRAS die Wahlen an 13 Unis angefochten, bisher
wurde lediglich an der Uni Wien eine Aufhebung angekündigt. Auch der
Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) hat in drei von neun
Fällen negative Bescheide erhalten, die Fachschaftslisten (FLÖ)
rechnen ebenfalls damit, mit ihren vier Einsprüchen gegen E-Voting
nicht durchzukommen.
Verwirrte E-Voting Wähler hätten auch auf Papier wählen können
Insgesamt gab es gegen die ÖH-Wahlen vom vergangenen Mai 31
Einsprüche, an 14 Unis wurde das Ergebnis angefochten. Der Grund:
Mängel beim E-Voting, etwa das Fehlen der Kurzbezeichnungen der
Fraktionen am elektronischen Stimmzettel. Dieses stellt zwar aus
Sicht der Wahlkommissionen einen "Verfahrensfehler" dar, heißt es
wortident in den der GRAS am Donnerstag zugestellten Bescheiden. Es
sei jedoch nicht davon auszugehen, dass jemand "durch das Fehlen der
Kurzbezeichnung derartig verwirrt war, dass er oder sie tatsächlich
nicht wusste was er oder sie gewählt hatte".
Außerdem sei der Fehler "lediglich" beim elektronischen
Stimmzettel und nicht bei der Papierwahl aufgetreten. Da es sich beim
E-Voting um einen "zusätzlichen Wahlkanal" handle, hätte für
potenziell verwirrte Wähler daher die Möglichkeit bestanden, die Wahl
abzubrechen und die Stimme auf Papier abzugeben. Nachdem vom Fehlen
der Kurzbezeichnungen zudem alle Fraktionen gleichermaßen betroffen
waren, könne nicht davon gesprochen werden, dass "insbesondere
hierdurch die Mandatsverteilung beeinflusst werden konnte".
Kein Entscheid darüber, ob ausreichender Datenschutz gegeben war
In der Frage der angeblichen Verfassungswidrigkeit und mangelndem
Datenschutz erklären sich die Kommissionen für nicht zuständig. Ihnen
obliege es nicht, "über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen zu
befinden" oder darüber zu entscheiden, ob die Gesetze und
Verordnungen zum E-Voting "im Widerspruch zum Datenschutzrecht
stehen", reagierten die Wahlkommissionen auf die Kritik der GRAS.
Gleichermaßen wurde auch bei der Abweisung der VSStÖ-Einsprüche
argumentiert, so die Bundesvorsitzende Sophie Wollner.
Ihre Fraktion werde nun auf jeden Fall die negativen Bescheide
beeinspruchen, so GRAS-Aktivistin Eva Pentz. Ziel sei es weiterhin,
dass sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) als letzte Instanz mit
E-Voting auseinandersetzen müsse. "Der VfGH soll bestätigen, was die
GRAS seit Anfang an sagt: E-Voting ist verfassungswidrig, es
gefährdet das freie, geheime und persönliche Wahlrecht und damit
einen Grundpfeiler der Demokratie." Auch Wollner hat Einsprüche ihrer
Fraktion angekündigt. (APA)