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Fekter möchte eine so genannte "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber in Erstaufnahmezentren.

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Wien - Einen Monat lang keinen Ausgang will Innenministerin Maria Fekter künftig Asylwerbern in Österreich auferlegen, nicht nur jenen im geplanten dritten Zentrum, sondern auch in den bestehenden Zentren in Traiskirchen und Thalham. Ausländer sollen während der Erstabklärung ihrer Fälle in ihrem Erstaufnahmezentrum einer "Aufenthaltspflicht" unterworfen werden. "Das ist keine Haft", sagte die Fekter am Sonntag in der ORF-Pressestunde und verwies auf Großbritannien als Ideengeber.

Innerhalb der Zentren sollen sich die Menschen bewegen dürfen und die notwendige Infrastruktur (Rechtsberatung, Kinderbetreuung, Geschäfte für Artikel des täglichen Bedarfs) vorfinden, so Fekter, die die Wörter "einsperren" oder "Einreisehaftzentrum" empört zurückwies. Unter diesen Bedingungen wäre eine vierwöchige Pflichtanwesenheit verfassungskonform machbar, so Fekter.

"Anwesenheitspflicht"

Während der Fekter'schen "Anwesenheitspflicht" soll geprüft werden, ob Österreich überhaupt für das Verfahren zuständig ist. Normalerweise dauere so ein Verfahren 20 bis 28 Tage. Mit ihrer Maßnahme wolle sie verhindern, dass "Flüchtlinge, die sich frei bewegen dürfen, auch in die Illegalität verschwinden".

Ersatzbewerbungen für den geplatzten Standort in Eberau gebe es vier aus der Steiermark sowie je drei aus dem Burgenland und aus Kärnten, sagte Fekter, ohne konkrete Namen zu nennen.

Der Koalitionspartner SPÖ zeigte sich "entsetzt und enttäuscht" über Fekters Internierungsplan für Asylwerber. Der Vorschlag berge ein "so hohes Maß an Unmenschlichkeit, dass sich mir der Magen umdreht", sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Die SPÖ werde das nicht zulassen.

Für Verteidigungsminister Norbert Darabos widerspricht Fekters Vorhaben, "Menschen ohne ersichtliche Gründe einzusperren", der Bundesverfassung. Man könne Menschen nicht ohne ersichtliche Gründe einsperren.

"Menschenrechtswidrig"

Das meint auch Verfassungsjurist Theo Öhlinger, der Fekters Internierungsplan im Gespräch mit dem Standard sofort als "menschenrechtswidrig" qualifizierte. Er widerspreche sicher Artikel 5 der Menschenrechtskonvention. Dieser besagt: "Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit." Freiheitsentzug ist dort genau geregelt, etwa nach Verurteilung durch ein Gericht oder zur Verhinderung der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten.

Vor einem Freiheitsentzug für Flüchtlinge warnten auch die Grünen. Das BZÖ wiederum erinnerte daran, dass es genau diese Anwesenheitspflicht schon lange gefordert habe und nun auch im Parlament beantragen werde. Der FPÖ ist Fekter dagegen noch immer zu liberal, unter ihrer Ministerschaft sei Österreich weiterhin ein "Magnet für Asylbetrüger". Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch empfahl ÖVP-Chef Josef Pröll: "Vielleicht besser gleich neue Innenministerin suchen?" (Lisa Nimmervoll, DER STANDARD, Printausgabe, 11.1.2010)