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Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder

Foto: EPA

In Deutschland ist eine Frau zur Zahlung von 2.380 Euro Abmahnkosten verklagt worden, da über den auf ihren Namen laufenden Internetanschluss Musik zum Filesharing angeboten worden sei. Wer genau die rund 964 MP3-Dateien ins Web hochgeladen hat, sei zwar nicht bekannt, dennoch sei die Frau dafür verantwortlich, berichtet Golem.

Kontrollpflicht vernachlässigt

Neben der Frau hätten auch ihr Mann und die beiden Söhne Zugang zum Internet gehabt. Die Frau habe den Upload bestritten, wollte dem Gericht aber auch nicht sagen, wer die Songs im Jahr 2005 zum Tausch bereit gestellt habe. Das Gericht habe deshalb entschieden, dass die Anschlussinhaberin verantwortlich sei, da sie keine Maßnahmen eingesetzt habe, damit ihre Kinder keine Tauschbörsen nutzen können. Da sie die Aktivitäten über den Internetanschluss nicht überwacht habe, sei sie nicht ihrer elterlichen Kontrollpflicht nachgekommen.

Keine Berufung

Klage eingereicht hatten die Musikkonzerne EMI, Sony, Universal und Warner. Neben den Abmahnkosten ihn Höhe von 2.380 Euro müsse die Frau auch noch die Verfahrenskosten tragen, deren Höhe noch nicht festgesetzt sei. Da die Frau eine Unterlassungserklärung unterzeichnet habe, sei eine Berufung nicht möglich. (red)