Deutsche Grüne wollen Musik-Tausch im Internet teilweise legalisieren

7. Jänner 2010, 17:58

Neuer Vorsitzender der Justizministerkonferenz hält "Bagatellgrenze" bei Downloads für sinnvoll

Die deutschen Grünen wollen den Tausch von Musikdateien im Internet teilweise legalisieren. "Ich halte eine Form von Bagatellgrenze für sinnvoll", sagte der Grünen-Politiker und Hamburger Justizsenator, Till Steffen, am Donnerstag zur Übernahme des Vorsitzes in der Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern. Eine professionelle und kommerzielle Nutzung solle aber weiterhin strafbar bleiben.

Der Grünen-Parteivorstand habe bereits im vergangenen Jahr die Einführung einer Kultur-Flatrate angeregt, sagte Steffen. Denkbar wäre demnach, ähnlich wie bei den Gema-Gebühren eine Abgabe auf den Kauf von internetfähigen Geräten zu erheben. Eine strafrechtliche Verfolgung jedes illegalen Downloads sei ohnehin nicht möglich, ergänzte der Justizsenator.

"Ich halte nichts davon, mit der Staatsanwaltschaft in die Kinderzimmer einzumarschieren"

Zudem sei schon früher der Austausch von Musik legal gewesen, indem bei dem Verkauf von Leerkassetten eine Abgabe erhoben worden sei. "Ich halte nichts davon, mit der Staatsanwaltschaft in die Kinderzimmer einzumarschieren", bekräftigte Steffen. Sich gegenseitig mit Musik zu versorgen, sei ein "ganz normaler kultureller Vorgang".

Die Musikbranche wies die Forderungen in aller Schärfe zurück: "Eine Bagatellgrenze ist für uns indiskutabel", sagte der Sprecher des Bundesverbands Musikindustrie, Daniel Knöll, der Nachrichtenagentur DAPD. In der Diskussion stünde eine Straffreiheit für den illegalen Download von etwa 3.000 Dateien im Raum. "Das ist etwa so, als ob jemand mit 3.000 gestohlenen Singles aus einem Plattengeschäft gehen würde", erklärte Knöll.

Mit einer Kultur-Flatrate würden alle neuen Geschäftsmodelle für den legalen Erwerb von Musik aus dem Internet auf einen Schlag torpediert. "Zudem ist eine solche Pauschale unfair, weil die Verbraucher für etwas zahlen müssen, das sie möglicherweise gar nicht nutzen", sagte Knöll weiter.

Der Bundesverband Musikindustrie sieht bei den illegalen Downloads nach wie vor den Hauptgrund für den seit Jahren anhaltenden Umsatzrückgang. 2008 wurden demnach 316 Millionen Songs in Deutschland illegal aus dem Internet geladen, für 2009 liegen noch keine Zahlen vor. Allerdings zeige ein Konzept aus Aufklärung, Abschreckung und Abmahnung Erfolge: So sei die Zahl illegaler Downloads von über 600 Millionen im Jahr 2003 deutlich zurückgegangen.

Haftung

Unterdessen stellte das Oberlandesgericht Köln klar, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für illegale Musikdownloads haftbar sein kann, auch wenn eigentlich seine Kinder oder der Ehepartner dafür verantwortlich sind. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervor. Das Gericht verpflichtete eine Frau aus Oberbayern, 2.380 Euro Abmahnkosten plus Zinsen an vier führende deutsche Musikkonzerne zu zahlen.

Nach Angaben des Gerichts wurden im August 2005 vom Internetanschluss der Frau 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden. Die Frau bestritt jedoch, dass sie selbst Musikstücke im Internet anbot. Neben ihr hätten noch ihr Mann sowie ihre damals 10 und 13 Jahre alten Jungen Zugang zu dem Computer gehabt.

Der für Urheberrechtsfragen speziell zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln verurteilte die Frau dennoch dazu, den Musikfirmen ihre Abmahnkosten zu ersetzen. Denn die Anschlussinhaberin sei letztlich als verantwortlich anzusehen und hafte für die Urheberrechtsverletzungen. Dabei ließ es der Senat offen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses überwachen muss, dass andere Personen keine Urheberrechtsverletzungen über seinen Anschluss begehen. (APA/APD)

 

Stefan Lindemann
00
Allerdings zeige ein Konzept aus Aufklärung, Abschreckung und Abmahnung Erfolge: So sei die Zahl illegaler Downloads von über 600 Millionen im Jahr 2003 deutlich zurückgegangen.

Das hat weder was mit Aufklärung, Abschreckung noch Abmahnung zu tun.

Das haengt damit zusammen, dass man inzwischen schon fast jeden Song bei youtube und anderen Streaming-Websites findet. Da lohnt sich der Aufwand mit p2p weniger.

LtCdr Data
01

Einer der wenigen Artikel zum Thema, die ohne das Wort "Raubkopie" auskommen!

winston_s
03
Schon wieder dieser saublöde Vergleich mit dem Ladendieb

Abgesehen davon - was machen die Rechteverwerter eigentlich den ganzen Tag?

Sie stehen zwischen Künstler und Konsument und wickeln alle Transaktionen zwischen den beiden ab. Der Großteil des Geldes bleibt so bei ihnen hängen, ohne das dadurch ein Mehrwert entstehen würde.

Und sie reden von Zensur, Generalverdacht und Zwangsabgaben. Zu ihrem Vorteil, versteht sich. Und sie schwärmen vom "Geistigen Eigentum": http://www.heise.de/tp/r4/art... 047/1.html

Stefan Lindemann
00

Ist dieser Daniel Knöll wirklich so naiv, um noch immer mit solchen plumpen Vergleichen zu argumentieren, oder will er gar nicht ernstgenommen werden?

qummunismus.at
04
urheberrechte und patente weitgehend abschaffen

die forderung der gruenen geht in die richtige richtung. ist aber falsch argumentiert und nicht weitreichend genug..

die unsinnigen so genannten "geistigen eigentumsrechte" sollten weitgehend abgeschafft werden..

http://qummunismus.at/p/a26

q.

¤
01
10.1.2010, 10:04
Jein - da kann ich nicht ganz zustimmen

Das Hauptproblem in der Foderung ist der Teil mit der "Kultur-Flatrate". Damit wird das derzeit existierende Monopol der Musikindustrie praktisch gesetzlich geschützt.

Ohne Kultur-Flatrate und mit Copyright bleibt die Hoffnung, dass sich früher oder später Creative Commons und Co. durchsetzt und die Industrie langsam ausstirbt.

Aber welche Motiviation habe ich als Privatperson CC lizensierte Musik zu hören, wenn ich sowieso eine Zwangsabgabe an die Musikindustrie leisten muss?

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.