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Bewerberdaten dürfen nicht in die Hände von Dritten gelangen
Hunderte Bewerbungsunterlagen im Müll - diesen Fund machte der Nachbar einer Direktmarketingfirma in Deutschland im Herbst vergangen Jahres. Zwei 750-Liter-Papiertonnen voller Aktenordner inklusive Fotos, Zeugnissen, Lebensläufen und Anschreiben sollen von der Firma gefüllt worden sein. Theoretisch hätten diese Unterlagen in die Hände von beliebigen unbefugten Personen gelangen können - mit privaten Daten, die durchaus zuordenbar sind. Wie privat sind Bewerbungsunterlagen eigentlich und wie müssen Firmen in Österreich damit umgehen?
Keine Einsicht für Dritte
"Wie bei allen personenbezogenen Daten gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, das heißt, werden sie für den Zweck, für den sie verarbeitet werden, nicht mehr gebraucht, sind sie zu vernichten", weiß Gregor König vom Büro der Datenschutzkommission. Dabei solle natürlich darauf geachtet werden, dass diese Daten auch von Dritten nicht eingesehen werden können - dies könne nämlich eine Verletzung des Datengeheimnisses darstellen, die verwaltungsstrafbewehrt ist. Verletzen Firmen das Datengeheimnis, sind durchaus Strafen vorgesehen: Der Strafrahmen erstreckt sich laut dem Datenschutzexperten auf bis zu bis 18.890 Euro. "Diese Strafen wurden vorgesehen, weil personenbezogene Daten nicht an unbefugte Dritte gelangen sollen, die daraus einen Einblick in die Privatsphäre des Betroffenen erlangen können", erklärt König.
Vorsicht bei Onlinebewerbungen
Aber auch jeder Bewerber selbst sollte - vor allem bei Onlinebewerbungen - vorsichtig sein: Die britische Polizei hat mit einer Datenschutzorganisation ein Experiment durchgeführt, bei dem viele auf ein unseriöses Jobangebot hereingefallen sind und damit persönliche Daten an Kriminelle übermittelt haben. Immerhin gibt man auf der Jobsuche viele Daten von sich preis. "Bei Bewerbungen im Internet sollte man auf die Seriosität des Unternehmens achten - zum Beispiel nach dem Unternehmen googeln - man ist grundsätzlich nicht der erste, der auf unseriöse Jobvermittler hereinfällt", warnt auch Datenschutzexperte König.
Seriöse Jobportale sollten die Sicherheit der persönlichen Daten von Bewerbern gewährleisten: "Daten sollten ganz allgemein und auch bei Jobvermittler-Portalen gemäß Datenschutzgesetz von Sicherheitsmaßnahmen begleitet sein. Dies schließt die sichere Verwahrung ebenso mit ein wie den Schutz vor unbefugten Zugriffen", weiß König - § 14 im Datenschutzgesetz beschreibt diese Maßnahmen allgemein und führt einzelne Beispiele an. (mat, derStandard.at, 1.3.2010)
Link
Sämtliche Bestimmungen des DSG 2000 können auf der Website der Österreichischen Datenschutzkommission nachgelesen werden
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Meine Bewerbung an eine Einrichtung des Fonds soziales Wien (mittlerweile ein Riesenunternehmen, von Pensionistenhäusern, bis krankenkäusern bis Drogeneinrichtungen und Obdachloseneinrichtungen ) sollte nach Absage des betroffenen Jobs in die Zentrale geschickt und dort in Evidenz gehalten werden - ist das korrekt? da ist es einer Freundin dann auch passiert, dass ein Freund gemeint hat, ihre bewerbung liegt auf seinem tisch und sie hatte sich doch nie beworben dort.. ich habe zurückgemailt und gebeten, dass meine daten gelöscht werden - hoffe, das wurde getan. finde es einfach nicht korrekt, wenn das automatisch und ohne fragen passiert!
Wobei das im Grunde genommen ja sinnvoll ist -- die Einrichtungen des FSW haben ja viel miteinander gemeinsam, und die meisten Bewerber sind für eine Vervielfachung ihrer Bewerbungschancen ja dankbar. Hinweisen sollte man jedoch darauf, da stimme ich zu.
Mich hat mal ein Bekannter angerufen, dass meine Bewerbung auf seinem Tisch liegt und hat mich gefragt, ob ich mich bei ihm beworben hab und warum ich nicht bescheid gegeben hab.
Antwort: Nein, habe mich definitiv nie bei dieser Firma beworben...
also, keine Ahnung wie das dort hinkam.
Lustig: Wie ich an meinem jetzigen Arbeitssplatz zu arbeiten begonnen hab, lagen im Schreibtisch-Schrankerl Dutzende Bewerbungsmappen, die irgendjemand da mal "weggeräumt" hat.
... und bei kleineren Firmen hieß es schon öfter: Kommt mal alle in den Konferenzraum, "Bewerber aussortieren", da meint schon mal der Layouter "kaane Tiakn" oder der Vizechef meint "Wenn ana irgend a Religion auffe gschrieben hot, hauts den Zettel weg, Leut mit religiösen Wahnvorstellungen brauch ma net"
Die machen sich kein Gewissen, wenn sie in Produkte Müll abfüllen und Kunden leimen müssen. Sie roden im namen des Profits alles ab und stellen keine Fragen.
So ziemlich jeder in einer Firma hat eine Vertraulichkeitsklausel in seinem Arbeitsvertrag, die ihn dazu bindet, solche Informationen geheim zu halten.
Wenn mehrere Personen in einer Firma in die Personalsuche eingebunden sind, muss das noch lange keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht bedeuten. Auch nicht, wenn sie so abläuft, wie Sie schreiben.
Erst wenn die Daten unbeteiligten "Dritten", Menschen also, die an keinerlei Geheimhaltungsregeln gebunden sind, gelangen, ist es eine Verletzung des Datenschutzes.
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