Nachlese

Polizist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

04. Jänner 2010 16:48

Verfahren gegen die Polizistin wird wegen "gerechtfertigter Notwehr" eingestellt

Der Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt den 14-jährigen Florian P. erschossen hat, wird wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Karl Schober, bestätigte am Montagabend einen entsprechenden Bericht in der Dienstag-Ausgabe der Tageszeitung "Die Presse".

Darüber hinaus gab Schober bekannt, dass das Verfahren gegen die Polizistin eingestellt wird, die zuvor in dem Supermarkt den Begleiter des 14-Jährigen, einen 17 Jahre alten Burschen, angeschossen hatte. Ihr billigt die Anklagebehörde zu, in "gerechtfertigter Notwehr" gehandelt zu haben, wie der Behördenleiter feststellte.

Strafantrag

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg, die in dieser Sache von der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien mit den Ermittlungen betraut worden war, wird den Strafantrag gegen den Polizisten beim zuständigen Landesgericht Krems einbringen. Zugleich wird die Anklagebehörde beantragen, dass nicht in Krems, sondern im Landesgericht Korneuburg verhandelt wird. "Damit soll jedem Anschein einer möglichen Befangenheit vorgebeugt werden", kündigte Behördenleiter Karl Schober an.

Über den Delegierungsantrag muss das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Der Verteidiger des Polizisten, Hans-Rainer Rienmüller, hat ab Zustellung des Strafantrags zwei Wochen Zeit, diesen zu beeinspruchen. Dem Beamten drohen im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft.

Einbruch in Supermarkt

Der 14-Jährige Florian P. und sein 17 Jahre alter Freund waren in der Nacht auf dem 5. August 2009 in den Supermarkt eingebrochen, weil sie nach Angaben des 17-Jährigen den Tresor aufbrechen wollten. Dabei lösten sie Alarm aus. Als die Polizei eintraf, versteckten sich die Jugendlichen zunächst in einem dunklen Gang vor dem Verkaufsraum. Dort kam es zu der Begegnung mit den beiden Beamten, die sich im Dunkeln von den Vermummten angegriffen fühlten. Diese hatten eine Gartenharke bzw. einen Schraubenzieher dabei. Während der Polizist einen Warnschuss abgab, feuerte seine Kollegin auf die Beine des 17-Jährigen. Das Projektil drang dem Jugendlichen in beide Oberschenkel.

Anzeige gegen Polizistin zurückgelegt

Für die Beamtin bleibt ihre Schussabgabe ohne strafrechtliche Folgen. "Bei ihr sind wir davon ausgegangen, dass ein Angriff vorgelegen hat und deswegen eine notwehrfähige Situation gegeben war", erläuterte der Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Weil es infolge "gerechtfertigter Notwehr" zum Schusswaffengebrauch kam, habe man die Anzeige gegen die Polizistin zurückgelegt.

Während der 17-Jährige nach dem Treffer unweit der Türe zum Verkaufsraum zusammengebrochen war, lief der 14-Jährige in den erleuchteten Raum und versteckte sich hinter einer Palette. Der Beamte folgte ihm, den Angaben des Polizisten zufolge soll er ihn neuerlich angesprungen haben, als er in die Nähe des Verstecks kam.

Wie der Schießsachverständige Ingo Wieser und der Gerichtsmediziner Christrain Reiter herausfanden, wurde der tödliche Schuss aus einer Entfernung von 1,8 bis zwei Metern abgegeben. Der Beamte dürfte sich vor der Schussabgabe auch nicht hingekniet haben, wie er bei der Tatrekonstruktion behauptet hatte. Vielmehr nahmen es die Gutachten als erwiesen an, dass der Polizist im Stehen dem 14-Jährigen in den Rücken schoss.

Widerspruch

Da diese Erkenntnisse nicht mit den ursprünglichen Aussagen des Mannes in Einklang standen, hatten es Justizkenner für nicht ausgeschlossen gehalten, dass gegen jene Anklage wegen eines Vorsatzdeliktes - etwa absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge - erhoben werden könnte.

Für die Staatsanwaltschaft Korneuburg steht allerdings fest, dass ein Fahrlässigkeitsdelikt vorliegt, wie Behördenleiter Schober erklärte: "Im Hinblick auf die vorangegangene Situation in dem dunklen Gang hat der Beamte irrtümlich Notwehr angenommen, weil der Bursche dann offensichtlich hinter dem Stapel hervorgesprungen ist. Wir billigen ihm diese Einschätzung zu, die im Rahmen der Ermittlungen nicht widerlegt werden konnte. Tatsächlich lag eine Notwehrsituation zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Dass er sie angenommen hat, ist ihm als Fahrlässigkeit anzulasten." (APA)

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Boudicca
 
15.01.2010 21:08
...

aus erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass es grundsätzlich eine übliche vorgangsweise ist, dass solche dinge nicht an jenem ort verhandelt werden, wo sich der vorfall ereignet hat.
weiters möchte ich noch anmerken, dass ich selbst vor kurzem in einer sehr ähnlichen situation war... und man denkt, die person steht direkt vor einem - und sieht nachher erst beim nachmessen, dass es viel weiter weg war... adrenalin... menschlich, schon mal etwas davon gehört?
dieser mensch hat seine arbeit gemacht und verliert nun vielleicht seine existenz... ja, da überlegt man es sich schon zwei- oder dreimal ob man den einbrecher nicht laufen lassen oder sich anschießen lassen soll - siehe wien-ottakring. auch ein 14-jähr. kann dich töten. alles gute!

Demo gegen Polizeigewalt --- für mehr Sicherheit b
08.01.2010 10:31
Ok

LCD
05.01.2010 22:17

Das Landesgericht Korneuburg soll es verhandeln? Ist das nicht dasselbe wo diese Richterin Berta Perger die Unschuld des Motorraddiebs-Killers "erkannte"?
Wie soll das den "Anschein der Befangenheit" NICHT erwecken?

Hubert Ungeist
06.01.2010 10:47
Befangenheit ist nicht so definiert

dsa ein Richter/Richterin ein Urteil schon mal gefällt hat, welches LCD nicht gepaßt hat.

LCD
06.01.2010 16:10

Ich habe es höflich ausgeddrückt. Nun kommt die unhöfliche Version:
Es ist allgemein bekannt dass Korneuburg harte Strafen für Normalbürger ausspricht, aber sehr Milde für Polizisten. Ich kenne die Alte dort persönlich weil mein Bruder dort am Gericht arbeitet, und sie macht keinen Intelligenten Eindruck. Aber genug der Unhöflichkeit.
dsa ist übrigens Diplomierter Sozialarbeiter und kein Richter.

cwebb1977
06.01.2010 18:31

Dann solltest du wissen was Befangenheit ist, und das hier ist es nicht.

Elmar Schiermer
05.01.2010 21:31
Eine Anklage angesichts eines Toten durch exekutivem Schusswaffengebrauch ist in Ordnung

Es soll niemand behaupten können, dass die Justiz auf diesem Auge blind ist.
Allerdings ist hier festzustellen, dass öffentliche bzw. durch Presseagenturen veröffentlichte staatsanwaltschaftliche Mutmaßungen bzw. Zu- oder Nichtbilligungen sowie sonstige Bewertungen keine unmittelbare Relevanz haben.
Diese hat nur ein gerichtliches Urteil durch einen unabhängigen Richter bzw. eine unabhängige Richterin.

man of constant sorrow
05.01.2010 20:43
Schmerzensgeld für Polizisten

Die Frage muss lauten: Warum hat die Familie des in den Rücken geschossenen Burschen nicht verhindert, dass dieser sich in den Rücken schießen ließ? Ungeschützt! Sollten nicht alle Eltern verpflichtet werden ihren Sprösslingen schon mal prophylaktisch schusssichere Westen anzuziehen? Vor allem, wenn sie sich abends aus dem Haus begeben? Auch wenn sie nur Freunde treffen wollen.
Zu diesem Behufe könnte eine Weste speziell für Österreich entwickelt werden, eine, die sich auch wesentlich billiger herstellen ließe, da sie nur den Rücken bedecken müsste.

Hubert Ungeist
06.01.2010 10:50
Ich weiss schon sie wollen ironisch sein..

aber denken sie mal länger nach.

Kein Mensch macht als erste Straftat einen schweren Einbruch. Da gibts Ladendiebstahl, Prügeleien, Fahrraddiebstahl, .... davor. Da sind die kriminellen Freunde. Der Umgang mit Nachbarn,....

Also wenn Eltern nur halbwegs die Augen offen haben, sehen sie dass ihr Kind immer mehr abrutscht. Und da ist es schon die Pflicht der Eltern einzugreifen. Und wenn sie es nicht tun, dann ist IHnen offensichtlich die kriminelle Laufbahn ihrer Kinder recht.

man of constant sorrow
06.01.2010 12:29

Da haben Sie natürlich nicht unrecht. Aber es geht mir nicht um den Einzelfall, sondern darum, dass in diesem Land im Vierteljahrestakt Kleinkriminelle mit Schüssen in den Rücken getötet werden.
Der Junge in Krems, war sicher ein Krimineller, aber der Beamte hat ihn einfach abgeknallt. Sowas macht mich echt krank.
Nun denken Sie mal ein wenig weiter: Alle stehen hinter dem Beamten, die Tat ist okay. Irgendwann werden Sie sterben, weil Sie einem Polizisten widersprechen. Das nennt man auch Faschismus.
Es geht nicht, dass Beamte einfach Leute abknallen!

Hubert Ungeist
06.01.2010 13:32
Da haben sie auch Recht..

darum geht ja die gerichtliche Untersuchung gegen den Beamten voll in Ordnung. Wie ich meine jeder Waffengebrauch automatisch vor Gericht landen sollte.

Aber so mit Schaum vorm Mund auf der einen Seiten die Posten "Mord" und die andere Seite "Geschieht ihm schon recht" sind beide Seiten nicht in Ordnung.

besson
05.01.2010 17:07

mir ist die grundsympathie für die einbrecher ein echtes rätsel.

A.B. Artig
 
05.01.2010 22:40

Mir ist die Grundsympathie für Gesetzesbrecher auf Seiten der Exekutive auch ein Rätsel.

by the way: Der Junge war noch nicht mal volljährig, als man ihm, der unbewaffnet war, in den Rücken schoss, man hat seine Eltern nicht verständigt, ihn unter Schmerzen sterben lassen. Währenddessen räumen Grasser und Co wesentlich grössere Regale der Republik leer und werden geschützt.

DAS ist der eigentliche Skandal.

luftgselchter haderlump
06.01.2010 15:50

"unter Schmerzen sterben lassen"

Na Sie hätten vermutlich einen gekonnten Fangschuss gesetzt.

A.B. Artig
 
06.01.2010 21:03

haben Sie es immer noch nicht kapiert? Kein einziger Schuss war da noch notwendig- der Jugendliche lief unbewaffnet davon!

Hubert Ungeist
06.01.2010 10:52
Nochamls

sie haben in Sekundenbruchteilen keine Chance zu sehen das das ein Jugendlicher ist (1,76 groß, vermummt, halbdunkel). Und selbst wann, lassen sie sich versuchsweise von einem Jugendlichen verdreschen und dann von einem Erwachsenen - sie werden auch hier keinen Unterschied sehen.

Und das polemische unter Schmerzen? Was sollen die Beamten tun Morphium spritzen?

Und dann noch nicht die Eltern verständigt. Hatte er überhaupt einen AUsweis bei sich?

A.B. Artig
 
06.01.2010 21:06

1. Hat der Jugendliche keine Anstalten zur Aggression gesetzt, das sagten sowohl sein Freund als auch die Polizistin- er lief davon.

2.Warum schaffts die Polizistin, dem anderen in die Beine zu schiessen(im Dunkeln) während der Lügenbolzen (im Licht) in die Brust (!) geschossen hat?

3.Spätestens als sie ihn gestellt haben, war klar, dass das ein Minderjähriger ist, und sein Freund hätte wohl auch gewusst, wie er heisst und die Nummer seiner Eltern wäre wohl rauszufinden gewesen, in den fünfzehn Minuten Warteeit und zwanzig(!) Minuten Fahrt zum Spital.

Hubert Ungeist
06.01.2010 22:47
Stimmt so nicht..

ad 1) das hat die Polizistin nicht gesagt.

ad 2) Wenn sie eh schon wissen das er lügt, dann ist jede Diskussion sinnlos. Ich vermute das mit der Polizistin war ein Glückstreffer und sie hat auf den Unterkörper gezielt.

ad 3) 20 Minuten hat nicht gedauert. und ich schätze mal dass alle Beteiligten unter Schock standen.

A.B. Artig
 
07.01.2010 16:44
Wie sehr kann man Fakten verdrehen bitte? Fehler im Polizeiapparat vertuschen macht ihn nicht erfolgreicher

1. Der Polizist hat Angaben gemacht, die, im Unterschied zu den Aussagen seiner Kollegin und zu des zweiten Jugendlichen, diametral entgegengesetzt sind zu den Schlüssen, zu denen ALLE Gutachter kommen.Er hat sich weiter in Widersprüche verwickelt, je mehr man ihn befragt hat.
2. Woher wissen Sie, was die Polizistin schon oder nicht gesagt hat? Ich stütze mich auf Abdrücke der Polizeiprotokolle im Falter.

3. Aus diesen geht auch hervor, dass es weit über 20 Minuten gedauert hat, bis der Angeschossene im Spital war, abgesehen davon weinte er und wurde von einem Polizisten grob angefahren.

4.Da gab es Rettungsfahrer undbKollegen, die Dienst nach Vorschrift machen sollten, sonst wären sie tatsächlich im Polizeiapparat untragbar.

LCD
05.01.2010 22:18

Einbrecher hat das Gesetz geringfügig übertreten, der Polizist löschte ein Menschenleben aus. Alles klar?

Hubert Ungeist
06.01.2010 10:53
Ein leichtes delikt ist ein Ladendiebstahlt..

Einbruch ist das nicht mehr.

ravenna
05.01.2010 18:36
Falsche Diagnose

Es gibt hier bei vielen eine Grundabneigung gegen die Polizei (wie auch gegen die Regierung oder alle nicht-linken Politiker).

realodox
05.01.2010 18:06
grundlegend

es wäre von neutralem nutzen für alle parteien hier bei der ausführung der kommentare sich vorher grundlegend zu überlegen welcher art von grundbegrifflichkeit das denken folgt : im aktuellen posting bezogen auf den begriff der "grundsympathie" - schliesslich folgt das verfahren einer - im besten falle - aufklärungsstruktur - da ist es nicht von belang was ihnen persönlich "rätselhaft" vorkommt oder nicht

Trevor Goodchild
05.01.2010 16:04
Die "Grundanständigkeit" der Mehrzahl...

...der Österreichischen Polizisten wird durch die Praxis solche Fälle runterzuspielen - Bevölkerungsweit - in Zweifel gezogen.
An der Demontation des Respektes vor dem Beamtentum arbeiten hier also vorwiegend Gerichte und jene, die hier für milde Bestrafungen oder Freisprüche sind.
Positiv überrascht bin ich jedenfalls von der Tatsache, dass hier überhaupt Anklage erhoben wird, auch wenn das mögliche Strafmass lächerlich erscheint.

hans der 3te
05.01.2010 15:42

ich hoff nur der bulle kriegt eine saftige strafe, was ich nicht glaube. polizisten haben ja bekanntlich narrenfreiheit in österreich wie viele fälle schon bewiesen haben.

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