Kinderbetreuungsgeld ab sofort absetzbar

04. Jänner 2010 12:51
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    apa-Foto: harald schneider

    Geld, das man für die Betreuung der Kinder ausgibt, kann abgesetzt werden.

167 Millionen Euro pro Jahr sind für die Maßnahme budgetiert

Rückwirkend für 2009 können ab sofort Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden. Wer für ein Kind Betreuungskosten in Form von Kindergarten-, Hortbeiträgen oder von Babysitting bezahlt hat, kann sich dafür das Geld von der Steuer zurückholen. Es gilt ein Maximalbetrag von 2.300 Euro, der abgesetzt werden kann.

Voraussetzung ist, dass das Kind jünger als zehn Jahre alt ist und professionell betreut wird. Darunter fallen auch Zahlungen an Großeltern, wenn diese eine achtstündige Ausbildung nachweisen können und nicht im selben Haushalt leben.

Die Anbieter von entsprechenden Kursen verzeichnen nicht zuletzt wegen der neuen Regelung einen verstärkten Zustrom. Auch Au-Pair-Schulungen, Tagesmütter-Lehrgänge oder Elternbildungskurse werden anerkannt. Eine Liste der Schulungsmaßnahmen ist auf der Homepage des Familienministeriums abrufbar. 167 Millionen Euro pro Jahr sind für die Maßnahme budgetiert. 

Schriftliche Honorarnote

Für die Geltendmachung im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung muss auch ein Nachweis der geleisteten Kinderbetreuungskosten svorliegen. Die Betreuungsperson muss somit eine Honorarnote legen, angestellt sein oder mit einem Dienstleistungsscheck bezahlt werden. Bei Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen müssen die Betreuungskosten auf der Rechnung gesondert von allfälligen anderen Beiträgen, etwa für Schul- oder Essensgeld, ausgewiesen werden. (red)

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16 Postings
adler15
18.03.2010 19:28
Eine verpasste Chance

Bei der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wurde wiedereinmal eine große Bildungschance vergeben. Absetzbar sind Schulhorte, Kindergärten etc.
Sobald ich mein Kind aber auf eine Computerferienwoche, ein Segel- oder Judocamp schicke ist die steuerliche Absetzbarkeit weg.
Zusammengefasst: Lasse ich mein Kind in den Ferien im Hort verwahrlosen ist dies absetzbar. Sobald bei der Betreuung jedoch die Förderung des Geistes oder des Körpers im Fordergrund steht schaue ich durch die Finger.
Aber das macht eh alles nichts, denn unsere Kinder haben ja bei Pisa so toll abgeschnitten und jedes fünfte ist überfettet.
Ein Bravo an jene, die solche Gesetze kreieren!

pagat ultimo
06.01.2010 18:19
wer bitte zahlt den großeltern was für's babysitten?

ich will sofort neue kinder! (aber dieselben enkel...)

Chris Haslacher
 
05.01.2010 12:35
HAAAAAAAAAAAAALO! REDAKTION!

Nicht das Kinderbetreuungsgeld ist absetzbar, sondern die Kinderbetreuungskosten.

Chocoholic
05.01.2010 11:17
RUECKWIRKEND?????

1. Was soll der Scheiss
2. Das wurde auch in Schweden angeboten: 50% vom Haushaltservice... mit dem Effekt, dass offizielle Putzfrauen und maenner auf einem 50 Euro pro Stunde verlangten.... und dann bei Selbststaendigkeit und bereits relativ hoher Reduktion von Absetzbetraegen am Ende des Jahres auf einmal "rueckwirkend" festgestellt wurde, dass es doch nich zur Haelfte absetzbar ist... (spreche aus eigener Erfahrung... das tut weh, wenn man dem Putzpersonal fast mehr Stundenlohn zahlt als man selbst verdient ;)

Chocoholic
05.01.2010 20:43
ad 1. hab ich tatsaechlich so geschrieben. Ich entschuldige mich daher bei allen mitposterInnen fuer meine

harschen Worte...

Danijel Jovanovic
04.01.2010 23:39
Steuerbetrug als Volkssport

Die Regelung öffnet dem Steuerbetrug als Volkssport Tür und Tor.

vorname@nachname
04.01.2010 18:55
Schön, aber ungerecht.

Nie verheirateter Vater, dadurch nie Erziehungsberechtigt, nur Alimentezahler.
Er zahlt, Sie bekommt die Rechnung und kann absetzen....
Irgendwann kacke ich dem Minister vor die Türe...

Datum, Uhrzeit:
04.01.2010 18:57
in einem anderen artikel steht

dass auch väter, die alimente zahlen den betrag teilweise absetzen können. fragen sie halt ihren steuerberater ...

living reef
08.01.2010 09:18
alimente zahlende väter haben einen fixen steuerabsetzbetrag

der im jahr oftmals nicht einmal eine monatliche alimentationsüberweisung ausmacht.

vorname@nachname
04.01.2010 19:28
Der Kindergarten wird mir

keine Rechnung ausstellen, da ich mein Kind ja nicht angemeldet habe. Auf der Rechnung muß lt. Gesetz aber der Rechnungsempfänger stehen, um absetzbar zu werden.

Des Weiteren ist Bedingung, daß, ich zitiere "die
Kinderbetreuungskosten zusätzlich zum Unterhalt geleistet werden". Ab jetzt sind also Kinderbetreuungskosten kein Teil des Unterhalts mehr?

Und, jetzt?

RS69
16.02.2010 14:15

Wenn SIe die Rechnungen bezahlen, ist der Kindergarten - so wie jedes andere Unternehmen - verpflichtet, Ihnen eine Rechnung auszustellen.

Möglicherweise haben SIe's nicht bei den richtigen Leuten verlangt.

Marilynn E.
Marilynn E.
04.01.2010 20:30

Die Kinderbetreuungskosten waren nie Teil des Unterhalts. Bzw haben Sie vielleicht Unterhalt gezahlt, und davon wird halt auch die Kinderbetreuung bezahlt. Unterhaltszahlungen selbst sind von der Steuer nicht absetzbar, dafür bekommen Sie ja den Unterhaltsabsetzbetrag. Wenn Sie zusätzlich noch weitere Kinderbetreuungskosten übernehmen, dann lassen Sie sich eine Rechnung dafür ausstellen, dann können Sie die auch absetzen.

..|..
11.01.2010 17:24

Als nicht Erziehungsberechtigter kann er offenbar die Kosten nicht absetzen, auch wenn sie anfallen.

RS69
16.02.2010 14:15

Offensichtlich kennt er sich nur nicht ausreichend gut aus.

sufei
04.01.2010 15:39
Es ist nicht eins

Nicht das Kinderbetreuungsgeld ist absetzbar, absetzbar sind die Kosten für Kinderbetreuung.

Aruliho
04.01.2010 16:11
richtig!

der etymologischen Zugang der Redaktion zu Fachtermini ist erschreckend... ignorant?

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