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In die Annalen Eberaus wird im Jahr 2010 wohl ein Streit vor den Höchstgerichten eingehen. Über dessen möglichen Ausgang sind Innenministerium und Experten verschiedener Meinung.

Foto: APA/ANDREAS PESSENLEHNER

Eberau/Wien - Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) gibt sich weiterhin siegessicher: "Für das neue Asylwerber-Erstaufnahmezentrum halten wir am Standort Eberau fest", ließ sie von einem Sprecher am Neujahrstag ausrichten. Denn sie und die für Bauangelegenheiten zuständigen Juristen im Ministerium seien "sicher, dass wir rechtens gehandelt haben".

Dem von den Juristen derzeit vorbereiteten Gang "sowohl zum Verwaltungs- und zum Verfassungsgerichtshof" sehe sie daher "mit Gelassenheit entgegen". Sie sei zuversichtlich, dass die Höchstgerichte die Aufhebung der Flächenwidmung und des Baubescheids für das Erstaufnahmezentrum durch die burgenländische Landesregierung widerrufen würden.

Für derlei Optimismus sieht der Verfassungsexperte Heinz Mayer keinen Grund. Im Gegenteil: "Angesichts der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes in vergleichbaren Fällen schließe ich eigentlich aus, dass das Ministerium gewinnt", sagte er zum Standard.

"Das Grundstück in Eberau wurde zu Bauland erklärt, auf dem auch 'soziale Einrichtungen zum Wohle der lokalen Bevölkerung' entstehen sollen. Laut Verwaltungsgerichtshof rechtfertigt das, wenn es etwa um die Errichtung einer Autowerkstätte geht, keine Errichtung einer Firma mit einem Kundeneinzugsbereich über das Ortsgebiet hinaus", sagte Mayer. Zudem sei von "groben Fehlern" bei der Baubewilligung auszugehen: "Wenn es stimmt, dass es keine mündliche Verhandlung gab und dass der Umweltanwalt nicht einbezogen worden ist."

Auch Burgenlands SP-Landeshauptmann Hans Niessl ist sich sicher, dass seine Weisung zur Aufhebung der Widmung vorm Höchstgericht halten wird. "Da vertraue ich auf den Verwaltungsgerichtshof." Er sei zwar kein Jurist, meinte er zum Standard, allerdings habe er langjährige Erfahrung als Bürgermeister. "Die Bauverhandlung wurde tatsächlich nicht öffentlich angekündigt", erläuterte er. Ab Montag würden sich mit diesem Umstand daher "unsere Juristen befassen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir auch den Baubescheid aufheben."

Zumal die Umwidmung das Resultat von "Täuschung und Tricksen" gewesen sei. "Ursprünglich wollte der Projektwerber eine Widmung als Geschäftsfläche. Angesichts der Größe hat das Land Nein gesagt, dort sollen Wohnung entstehen." (Irene Brickner, Wolfgang Weisgram, DER STANDARD Printausgabe, 2./3.01.2010)