Wien - Politiker wie Werner Fasslabend oder Günther Stummvoll werden künftig nicht schon in relativ jungen Jahren Pension beziehen. FPÖ, SPÖ und Grüne sind für massive Änderungen bei den Politpensionen, die ÖVP will immerhin Details ändern.

Wie es derzeit aussieht, lässt sich am Beispiel des ÖVP-Manns Günther Stummvoll ablesen: Als Staatssekretär ist er Pensionist - sein Pensionsanspruch besteht, seit er 56,5 Jahre alt ist. Als Abgeordneter verdient der 61-Jährige aber weiter einen Aktivbezug, wenn auch nur etwa zur Hälfte, weil Abgeordnetenbezüge mit rund 12.000 Euro im Monat gedeckelt sind. Diese Deckelung betrifft laut Bezügebegrenzungsgesetz jedenfalls die maximal zwei Einkommen, die von der öffentlichen Hand ausbezahlt werden - von privater Seite (etwa bei seinem früheren Dienstgeber Industriellenvereinigung) könnte Stummvoll noch dazuverdienen, wie viel er nur will oder kann.

Der aktive Politpensionist findet nichts dabei: "Ich bin Klubobmann-Stellvertreter, Obmann des Finanzausschusses und einer der besten Redner im Parlament", sagt Stummvoll selbstbewusst. Und in dem Bewusstsein, dass ein Mann mit seiner Erfahrung im Management mindestens so gut verdienen würde.

Stummvoll ist nicht der einzige Abgeordnete, der sein Aktiveinkommen mit einem Pensionsbezug kombiniert. Auch der langjährige Minister und spätere Dritte Nationalratspräsident Werner Fasslabend genießt Ruhestand und aktive Politik nebeneinander, er selber verweist auf das Beispiel Rudolf Edlinger, der in der vorigen Legislaturperiode ebenfalls Ministerpension und Abgeordnetenbezug kombiniert hat.

Die Möglichkeit dazu wurde 1997 für langgediente Politiker eingeführt, als die Bezüge-pyramide eingeführt wurde, die Nationalratsabgeordneten 7500 Euro zugesteht, Klubchefs 12.750, Ministern 15.000, dem Kanzler 18.750 und dem Bundespräsidenten 21.000 Euro.

Für jene Politiker, die 1997 bereits zehn Jahre Abgeordnete (oder vier Jahre Regierungsmitglieder) waren, wurde ein Mischsystem geschaffen: Für einen Pensionsbeitrag von 25 Prozent des Aktivbezugs können sie ab dem Alter von 56,5 Jahren in den Ruhestand gehen und so zwischen 50 und 80 Prozent Pension beziehen. Besonders attraktiv daran ist, dass die (höhere) Pension aus dem ehemaligen Regierungsamt auch dann bezahlt wird, wenn der Politiker auf ein Abgeordnetenmandat zurückgekehrt ist. Daran soll sich auch künftig prinzipiell nichts ändern, meint man in der ÖVP.

Lediglich der Pensionsbeitrag (derzeit 25 Prozent) soll um einen Prozentpunkt angehoben und das Antrittsalter soll analog zum ASVG in mehreren Schritten bis 2009 um insgesamt 3,5 Jahre erhöht werden, kündigte VP-Klubobmann Wilhelm Molterer an. (cs, APA - DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 5./6.4.2003)