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Die Zahl der Telefonüberwachungen hat in den vergangenen Jahren in Österreich deutlich zugenommen. 1999 gab es bundesweit 496 gerichtlich angeordnete Überwachungsmaßnahmen dieser Art, 2000 waren es 759 und 2001 787. Für das Jahr 2002 liegen die aktuellen Zahlen noch nicht vor. Justiz und Telekommunikationsunternehmen wollen jetzt in diesem Zusammenhang ihre Erfahrungen austauschen und die Zusammenarbeit optimieren.

Fachtagung

Diesem Zweck dient eine Fachtagung, die das Oberlandesgericht Linz von 7. bis 9. April in Windischgarsten durchführt. Rund 60 Richter und Staatsanwälte werden dazu erwartet, ebenso Experten aus der Telekommunikationsbranche.

Technische Möglichkeiten und rechtliche Kenntnisse

Es gehe in diesem Bereich einerseits um genaue Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen für eine Überwachung im Festnetz, bei einem Mobiltelefon oder im Internet, andererseits müssen die Praktiker in der Justiz aber auch über die technischen Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten Bescheid wissen, erläutert Günther Winsauer vom Oberlandesgericht Linz das Anliegen der Fachtagung.

Vom Gericht angeordnet

Fernmeldeüberwachung ist im Strafverfahren nur möglich, wenn sie vom Gericht angeordnet wird. Winsauer: "Zu Recht können die Bürger in Österreich davon ausgehen, dass der Einsatz von Telefonüberwachungen im gerichtlichen Strafverfahren genauestens geprüft wird und niemand Sorge haben muss, zu Unrecht am Telefon überwacht zu werden". Die Telefongesellschaften erhalten von der Justiz einen entsprechenden Kostenersatz.(apa)