Die Telekombranche kann aufatmen: Die Kosten für Überwachungseinrichtungen bei Telekomfirmen muss künftig der Bund tragen – und nicht die Telekom-Branche, wie ursprünglich von dieser befürchtet. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe nun jenen Paragraph im Telekomgesetz (TKG), der den Kostenersatz für Überwachungseinrichtungen bisher ausschloss, "als verfassungswidrig aufgehoben" worden, hieß es am Donnerstag in einer Pressemitteilung der UTA Telekom.

Budgetäre Gründe

Als Begründung habe der VfGH die "Nicht-Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit" angeführt. Der VfGH werfe dem Bund vor, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht einmal in Betracht gezogen zu haben, sondern "lediglich budgetäre Gründe zur Rechtfertigung" vorgebracht zu haben. Die Strafverfolgung sei grundsätzlich eine Sache des Bundes, die Kosten seien daher auch vom Bund zu tragen, so die VfGH-Argumentation.

UTA hat bisher 500.000 Euro in Überwachungseinrichtungen investiert

Die UTA habe bereits 500.000 Euro in die Errichtung der Überwachungseinrichtungen investiert, hinzu kämen jährlich etwa 35.000 Euro für notwendige Wartungsarbeiten, bemerkte UTA-Vorstand Johannes Schwertner.

Bis Ende 2003

Gegen die Übernahme der Kosten für Überwachungseinrichtungen hätten neben der UTA auch mehrere andere alternative Betreiber vor dem VfGH ein Verfahren angestrengt, hieß es bei der UTA. Die gesetzliche Neuregelung soll nun entweder gleich ins neue TKG, das laut Plan bis 24. Juli beschlossen werden soll, eingearbeitet werden oder spätestens bis Ende 2003 per Novelle umgesetzt werden.(APA)