Salzburg - Die Auftritte der Gutachter stehen derzeit beim Prozess um den Salzburger Taxi-Mord auf dem Programm. Ob die teils unbestimmten Expertisen dem Gericht bei der Wahrheitsfindung helfen, ist fraglich. Laut Anklage soll der 29-jährige Peter Heidegger im Sommer 1993 eine Taxilenkerin ermordet haben, ein Entlastungszeuge beschuldigte dagegen einen anderen Mann.

Vertrauenswürdigkeit des Zeugen

Um die Vertrauenswürdigkeit dieses Zeugen und jene Heideggers ging es am Mittwochvormittag. Der psychologische Gutachter Bernhard Mitterauer hielt mehrere Varianten für möglich.

Im Jahr 1994, als der Entlastungszeuge erstmals davon gesprochen hatte, er sei bei dem Mord dabei gewesen und kenne den wahren Täter, habe der damals 16-Jährige nicht zwischen Realität und Fantasie unterscheiden können, ist der Gutachter überzeugt. Mittlerweile sei er stabilisiert, ob seine Aussagen stimmen müsse aber die weitere Beweisführung ergeben.

Im Falle Heideggers, der nach seiner Verhaftung die Tat mehrmals gestanden und später widerrufen hatte, wollte sich der Experte ebenfalls nicht festlegen. Der Angeklagte sei zwar sicher zurechnungsfähig. Dass er sich unter Druck selbst beschuldigt habe, wollte Mitterauer aber nicht ausschließen.

Waffenfrage ungeklärt Wenig Licht brachten auch Gutachten zur möglichen Tatwaffe und zu DNA-Spuren am Tatort. Sachverständige Edith Tutsch-Bauer konnte die Verletzung des Opfers weder einem Signalstift, mit dem Heidegger geschossen haben soll, noch der Pistole, die der Entlastungzeuge beschreibt, zuordnen. Genetischer Fingerabdruck konnte ebenfalls von keinem der möglichen Beteiligten sichergestellt werden.

Bereits am Dienstagnachmittag hatte Ingo Wieser, ein weiterer Experte, allerdings bekräftigt, dass aus seiner Sicht der Signalstift als Tatwaffe "auszuschließen" sei. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. (APA, moe, DER STANDARD Printausgabe 3.4.2003)