Brown verurteilte Hinrichtung scharf - 53-Jähriger soll psychisch krank gewesen sein - Gnadenappelle ignoriert - Mit Video
Die Exekution eines britischen Staatsbürgers wegen Drogenschmuggels hat einen verbalen Schlagabtausch ausgelöst. Die scharfen Worte aus London weist Peking zurück: Die Todesstrafe sei der Tat angemessen.
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"Entsetzt, schockiert und enttäuscht" zeigte sich der britische Premier Gordon Brown am Dienstag, nachdem er von der Hinrichtung des 53-jährigen Briten Akmal Shaikh wegen Drogenschmuggels in China erfuhr. Die Reaktion aus Peking folgte prompt: Eine Sprecherin des chinesischen Außenministeriums wies die Worte brüsk als "grundlos" zurück.
Chinas Justiz sei unabhängig und erlaube keine ausländische Einmischung, sagte die Sprecherin. "Niemand hat das Recht, sich von außen über sie unqualifiziert zu äußern." China verwehre sich gegen die "unberechtigten Vorwürfe". Und: "Wir fordern die britische Seite auf, ihre Einstellung zu korrigieren, um Schaden von den Beziehungen abzuwenden."
Vor diesem verbalen Schlagabtausch hatte sich Pekings Oberstes Gericht am Dienstag über die Appelle der britischen Regierung und die verzweifelten Gnadengesuche der Familienmitglieder von Akmal Shaikh hinweggesetzt. Es hatte diese Bitten um einen Aufschub des Urteils ebenso ignoriert wie zahlreiche Eingaben während der zwei Jahre des Verfahrens.
Zweifel an Schuldfähigkeit
27-mal hatte sich die britische Botschaft an Chinas Justiz mit der Aufforderung gewandt, den psychischen Zustand des Verurteilten untersuchen zu lassen, weil starke Zweifel an seiner Zurechnungs- und Schuldfähigkeit bestehen. In einer Erklärung des Obersten Gerichtes am Dienstag, die offenbar erst veröffentlicht wurde, als Shaikh schon tot war, heißt es, das Gericht habe die Exekution genehmigt. Die von Botschaftsseite und Organisationen eingereichten Dokumente "konnten weder eine psychische Zerrüttung beim Betroffenen noch eine entsprechende familiäre Krankengeschichte belegen". Die Todesstrafe sei der Schwere der Tat angemessen: "Das Verbrechen ist extrem. (...) Die Beweise sind gesichert, die Fakten klar."
Shaikh wurde in Xinjiangs Hauptstadt Ürümqi mit einer Giftinjektion
unter höchster Geheimhaltung hingerichtet. Es war die erste Exekution
eines europäischen Staatsbürgers in der Volksrepublik seit mehr als
einem halben Jahrhundert. Bis gestern Abend wurde noch nicht einmal die
Zeit seines Todes bekanntgegeben. Der gebürtige Pakistani, der als Kind
nach Großbritannien kam, war im September 2007 bei seiner Einreise nach
China von Tadschikistan mit 4030 Gramm Heroin in seinem Koffer auf dem
Flughafen von Ürümqi erwischt worden.
Auf Drogenschmuggel stehen
in China drakonische Strafen. Schon der Besitz von 50 Gramm Heroin
reichen nach dem Strafgesetzbuch für die Todesstrafe aus. Shaikh hatte
in einer konfusen Verteidigungsrede dem Gericht gesagt, dass er vom
Inhalt des Koffers nichts gewusst habe. Er sei, ohne seine Familie zu
informieren nach Polen gefahren, um dort eine neue Berufskarriere als
Sänger zu starten und seine Heilsbotschaften zu verkünden.
Vermeintliche Unterstützer seiner Pläne brachten ihn über Zentralasien
nach Tadschikistan und schickten ihn auf den Weg nach China. Dort hätte
er mit ihrer Hilfe seine neue Berufskarriere als Popsänger starten
sollen.
"Missbraucht als Kurier"
Die
Gefangeneninitiative "Reprieve" ist sicher, dass er in die Hände
krimineller Banden gefallen sei, die ihn als Drogenkurier
missbrauchten. Nach ihren Angaben belegten ärztliche Diagnosen, dass
der Vater dreier Kinder seit langem an einer manisch-depressiven
Nervenkrankheit leide und nicht verstand, in was er verwickelt wurde.
Chinas
Justiz erlaubt eine Abwendung eines Todesurteils nur, wenn der Täter
psychisch krank ist oder bei der Tat nicht zurechnungsfähig war. Einen
solchen Befund aber dürfen nur von den Gerichten beauftragte Ärzte
treffen. Ausländische Experten und Gutachten würden nicht anerkannt,
sagte der Menschenrechtsexperte Liu Nanlai. Für das Gericht war nach
Angaben Pekinger Beamter Saikh zurechnungsfähig.
Auskünfte über
Todesurteile sind schwer zu erhalten. Bekannt wurde 2004 der Fall eines
Drogenschmugglers aus Burma, der in Kunming hingerichtet wurde, und
eines Japaners, der wegen Schmuggel von 1,25 Kilo Rauschgift sterben
musste. Ebenfalls sollen mehrere Drogenkuriere aus den Phillipinen
exekutiert worden sein. Ende 2008 wurden acht Afrikaner in Kanton wegen
Drogenschmuggel verurteilt, deren Todesstrafen mit zweijährigem
Aufschub ausgesetzt wurden. (Johnny Erling aus Peking/DER STANDARD,
Printausgabe, 30.12.2009)