Wien - Die Freiheitlichen müssen dem BZÖ-Abgeordneten Ewald Stadler 800 Euro Entschädigung zahlen, weil FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky diesen im Nationalratswahlkampf 2008 in einer Aussendung als homosexuell dargestellt habe, befand das Wiener Landesgericht für Strafsachen. Die Freiheitlichen wurden deshalb nun unter anderem wegen übler Nachrede verurteilt, wie die Partei in der Urteilsveröffentlichung bekanntgab.

Vilimskys Aussagen wie "Jörg Haider vergnügt sich im Tollhaus nicht nur mit Knaben" , "In Wahrheit sei er (Stadler, Anm.) immer einer von Haiders Buberlpartie (...) geblieben" und "Vielleicht sei auch Stadlers übertriebenes Auftreten gegen Homosexualität nur eine Nebelgranate gewesen, um seine Nähe zu Haider zu vertuschen" waren im August 2008 auch von einigen FPÖ-Landesgruppen kritisiert worden.

"Verächtliche Eigenschaft"

Das Straflandesgericht stellte nun fest, dass die FPÖ als Medieninhaberin in der Aussendung vom 3. August 2008 Stadlers höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt habe, außerdem wurde die Partei wegen übler Nachrede verurteilt. Eine der Begründungen des Gerichts: Weil Stadler als homosexuell dargestellt wurde, wurde er auch "für einen Teil der Leserschaft einer verächtlichen Eigenschaft beschuldigt" .

Stadler, der erst bei der FPÖ war, dann relativ spät zum BZÖ übergewechselt ist, gilt als erzkatholisch. Er ist verheiratet und hat sechs Kinder. (red/DER STANDARD-Printausgabe, 24. Dezember 2009)