Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, dass bei Insiderhandel nicht mehr nachgewiesen werden muss, dass man sein Wissen "bewusst genutzt" hat. Es genügt, dass eine Info zur Marktbeeinflussung geeignet ist.

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Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Verfolgung und Bestrafung des sogenannten Insiderhandels bei Börsengeschäften erheblich erleichtert. Einem Täter muss künftig nicht nachgewiesen werden, dass er seine Insiderinformationen für ein Börsengeschäft "bewusst genutzt" hat, wie der EuGH am Mittwoch urteilte. Es genügt demnach bereits, wenn ein Insider Geschäfte tätigt, die auf diese Informationen bezogen sind.

Im entschiedenen Fall hatte ein belgisches Unternehmen an der Börse ihre eigenen Aktien gekauft und anschließend positive Geschäftsergebnisse veröffentlicht. Weil daraufhin der Kurs der Aktie stieg, wollten belgische Gerichte das Unternehmen und einen der Manager zu Geldstrafen von insgesamt 100.000 Euro verurteilen.

Der Berufungsgerichtshof in Brüssel legte den Fall dann dem EuGH in Luxemburg vor und wollte geklärt wissen, ob einem Insider nachgewiesen werden muss, dass er bei solchen Geschäften sein Wissen "bewusst genutzt" hat, oder ob es für die Strafverfolgung genügt, dass ein Eingeweihter Geschäfte tätigt, auf die sich sein Wissen letztlich beziehen.

Der EuGH wies bei der Auslegung der EU-Richtlinie 2003/06 zur Marktmanipulation überdies darauf hin, dass Gerichte nicht prüfen müssen, ob eine Insiderinformation etwa einen Aktienkurs "tatsächlich spürbar beeinflusst hat" . Es genügt, so wurde festgestellt, dass eine derartige Information zur Marktbeeinflussung geeignet ist. Zum Strafmaß hieß es, die Sanktionen müssten "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein. Den Mitgliedstaaten stehe es frei, diese Sanktionen an der Höhe des erzielten Gewinns zu orientieren.

Der derzeit größte Fall von Insiderhandel ist bei einem US-Hedgefonds aufgeflogen. Dem Milliardär Raj Rajaratnam wird vorgeworfen - mit weiteren 21 Personen - Insiderhandel bei einer Reihe von Unternehmen, darunter Intel, IBM, Google und Hilton Holtels, betrieben zu haben. (Reuters, AFP, bpf, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24.12.2009)